Sonntag, 1. Oktober 1916
Bierglas- und Bierkrugdeckel aus Zinn mit einem Reingehalt von 75 v. H. und mehr sind nach einer am 1. Oktober in Kraft tretenden Bekanntmachung anzumelden und abzuliefern. Betroffen von dieser Maßnahme werden alle Arten von Bierausschänken, Brauereien, Bierverlägen, Gastwirtschaften, Kaffeehäusern und Konditoreien, auch Vereine und Gesellschaften, Kasinos und Kantinen, studentische Korporationen, Tafelrunden und dergleichen. Alle näheren Einzelheiten über die Meldepflicht, Beschlagnahme und Einziehung ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung und den Ausführungsbestimmungen der mit der Durchführung beauftragten Kommunalbehörden. Vorgesehen ist wieder eine freiwillige Ablieferung gegen angemessene Vergütung.
Die Petroleumkarten werden diese Woche im städtischen Lebensmittelamt ausgegeben, und zwar nur an Heimarbeiter, landwirtschaftliche Betriebe und solche Verbraucher, die keine andere Lichtquelle haben oder sich beschaffen können. Wir verweisen auf die heutigen Bekanntmachungen.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Godesberg, 30. Sept. Gestern nachmittag fand im Rathaussaale unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Zander eine Sitzung des Gemeinderats von Godesberg statt. [...] Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der Vorsitzende Kenntnis von einem Schreiben des Kriegsernährungsamtes, das eine Erhöhung der Hundesteuer anregt, um eine Verminderung der Hunde herbeizuführen. Der Finanzausschuß habe zwar die Hundesteuer für Godesberg im Satze von 30 Mark für reichlich hoch gehalten; trotzdem sei von ihm aber betont worden, daß doch noch viele überflüssige Hunde und auch Katzen umherliefen, die der Bevölkerung die Nahrung wegnähmen. Der Vorsitzende bat, auf eine möglichste Verminderung der Hunde und Katzen hinzuwirken. [...]
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und Fern.“)
Wehrturnen. Die Vorkämpfe zu dem am 1. Oktober auf den Poller Wiesen in Köln stattfindenden Wehrturnen, die am verflossenen Sonntag auf dem städtischen Spielplatz zur Erledigung kamen, hatten das Ergebnis, daß von Bonn und Euskirchen je 5, von Rheinbach 4 Jungmannen zum Dreikampf zugelassen wurden. Auch zu den volkstümlichen Uebungsarten 100-Meter-Lauf, Hochsprung, Stabhochsprung wie zum Entfernungsschätzen und dem Stabfechten, dem Turnen am Reck und Barren stellen die genannten Städte gut ausgebildete Wettkämpfer, die aussichtsvoll in den Endkampf in Köln eintreten können. [...] Nach Erledigung aller Wettkämpfe verteilte Herr Schulrat Dr. Bardorf an die Sieger die von der Stadt Bonn gestifteten Kränze. In seiner Ansprache betonte er die Notwendigkeit und den Zweck der militärischen Vorbereitung, die der körperlichen Ertüchtigung der Jugend und damit der Stärkung unserer Wehrkraft gälte und ermahnte die Jugend zum treuen Aushalten und tüchtigen Weiterstreben. Mit einem Hoch auf das Vaterland schloß er seine begeisterte Ansprache.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)