Sonntag, 20. August 1916
Die „Kriegspfanne“. Manche Hausfrau hat in diesen Zeiten ihr blankes Messing und das rotglänzende Kupfergeschirr, den Stolz ihrer Küche, für das Vaterland hingegeben und dafür eisernes eingetauscht. Zum Andenken an diese Gaben ist jetzt ein Zeichen geschaffen worden. Man hat eiserne Ringe, eiserne Münzen, warum nicht auch eiserne Kriegs-Bratpfannen? Unter dem Ehrenschutz der Frau Prinzessin Friedrich Karl von Hessen hat sich vor kurzem eine Anzahl Frankfurter Damen und Herren vereinigt, um ein solches Erinnerungszeichen, das zur besonderen Ehre der deutschen Hausfrauen dienen soll, hervorzuheben. Das Wahrzeichen besteht in einer gediegenen, schönen, eisernen Pfanne nach dem Entwurf eines bekannten Frankfurter Künstlers, des Bildhauers Karl Stock. Der Stiel der Pfanne zeigt am Ansatz einen sehr hübschen figürlichen Schmuck. Der Griff ist breit und handlich. Das flache eiserne Becken trägt auf seinem schmalen Rand die Inschrift:
Der deutschen Hausfrau Opfersinn
Gab Kupfer für das Eisen hin.
Diese eigenartigen eisernen Kriegspfannen sind ein Schmuck für jede deutsche Küche. Jedermann kann sie zum Preise von 3,75 M. kaufen. Sie werden demnächst in zahlreichen Städten Deutschlands zu haben sein. Der Reinertrag ist zum Besten des Flottenbundes deutscher Frauen und der deutschen Kriegsgefangenen in Feindesland bestimmt.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Godesberg, 19. Aug. Ueber den Fleischbezug im Bezirke der Bürgermeistereien Godesberg und Villip ist von der zuständigen Behörde verfügt worden, daß für jede in die Kundenliste eingetragene Person höchstens 150 Gramm Fleisch (für Kinder unter vier Jahren die Hälfte) verabfolgt werden können. Außerdem können von den Lebensmittelgeschäften (ausschließlich der Metzgereien) gegen Eintragung ins Brotbuch für die Person bis 100 Gramm Fleischwaren in der Woche abgegeben werden. Da sich über diese zur Regelung des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren erlassenen Vorschriften jedoch verschiedene Metzgereien hinwegsetzten, ist vor wenigen Tagen von der Behörde eine Ermittlung ins Werk gesetzt worden mit der Maßnahme, daß allen denjenigen Metzgern, die einer Zuwiderhandlung überführt werden, hinfort kein Fleisch mehr zum Verkaufe überwiesen werden soll.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und Fern.“)
Kriegswohlfahrt. Der „Stammtisch zur Pflege der National-Stenographie Merkuria“ hat an seinem gestrigen Uebungsabend beschlossen, eine Kasse zu eröffnen, deren Inhalt bestehend aus freiwilligen Gaben, verwundeten Kriegern zum Besten kommen soll. Eine bereits abgehaltene Sammlung hat Mk. 3,50 ergeben und wird es in der nächsten Zeit möglich sein, eine größere Summe an die zuständige Stelle abzuführen. Die Kasse steht im Stammlokal „Gasthaus zum Anker, Inh. M. Jansen, Rheinwerft 28“ auf.
Schundliteratur. Der Gouverneur der Festung Cöln hat eine Bekanntmachung erlassen, durch die jede gewerbliche Verbreitung von Schundliteratur unter Androhung schwerer Strafe verboten wird. Der vollständige Inhalt dieser Bekanntmachung ist an den öffentlichen Anschlagstellen und in den amtlichen Zeitungen einzusehen.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)