Donnerstag, 17. August 1916
Bonner Ferienspiele. Gleich zu Beginn dieser Ferien, am Montag, 7. August, haben die Ferienspiele der Stadt Bonn wieder begonnen, nachdem durch den Krieg eine zweijährige Unterbrechung eintreten mußte. Von herrlicher Witterung begünstigt, erfreuten sich die Spiele eines regen Zuspruchs der Schuljugend. In der ersten Woche nahmen insgesamt 10.705 Kinder an den Spielen teil. Es ist für jeden Kinderfreund ein Vergnügen, zu sehen, wie die Jugend dort oben auf luftiger Höhe sich tummelt und bei munterem Spiele die Ferientage angenehm verkürzt. Zudem wissen die Eltern ihre Kleinen die Morgenstunden hindurch wohl geborgen. Es dürfte darum dem Wunsche Ausdruck gegeben werden, die Eltern möchten noch mehr als bisher ihre Kinder morgens gegen 8 Uhr zu den Sammelplätzen hinausschicken.
In dankenswerter Weise läßt unsere Stadtverwaltung wie auch in den früheren Jahren all den lieben Gästen, die unter Aufsicht der Spielleiter und Spielleiterinnen sich an den Uebungen beteiligen, eine Erfrischung überreichen, die, den veränderten Zeitverhältnissen entsprechend, aus einer Schnitte besten Brotes, belegt mit köstlicher Erdbeermarmelade, besteht. Gegen 11 Uhr wird zum Sammeln geblasen, und unter frohen Gesängen ziehen die Scharen wieder heimwärts. Dieses überaus wohltätige Einrichtung, die die Stadt Bonn zum Besten unserer Jugend getroffen hat, soll den ganzen Monat August hindurch währen zur körperlichen Ertüchtigung und geistigen Erfrischung unserer gesamten Volksschuljugend.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Brotzulage. Der Oberbürgermeister veröffentlicht in der heutigen Nummer unseres Blattes eine Bekanntmachung, wonach hoffende Frauen eine wöchentliche Zulage von einem halben Brot oder 1 Pfund Mehl erhalten. Stillende Frauen sind zur Entnahme der gleichen Zulage während der Stillzeit, jedoch höchstens für ein Jahr, berechtigt.
Verhaftet wurden eine Frau und ihre Tochter wegen Verbrechens gegen § 218 Str.-G.-B.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Kriegsküchen der Stadt Bonn. Die Wochenkarten, die zur Entnahme von 7 Mittagessen berechtigen, sind vom 17. ds. Mts. an zum Preise von 2,80 Mark und 3,50 Mark in den Kriegsküchen zwischen 11 und 1 Uhr zu lösen. Die Abgabe des Mittagessens erfolgt nur gegen Wochenkarte. Da die Massenspeisung die gleichmäßige und gerechte Verteilung der vorhandenen und zur Verfügung stehenden Lebensmittel nicht beeinträchtigen darf, sind beim Kauf einer jeden Wochenkarte von den Lebensmittelmarken folgende abzuliefern: 1. die Fleischmarke in Höhe von 200 Gramm für die betr. Woche, 2. die Fett- oder Speckmarke. Letztere nur unter der Voraussetzung, daß in der betreffenden Woche auf Grund der Bekanntmachung des Lebensmittelamtes Speck verabfolgt wird, 3. die Kartoffelmarke für die halbe Wochenmenge.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)