Samstag, 5. August 1916
Prima, feinstes und feines Olivenöl hatte ein hiesiges Drogen- und Lebensmittelgeschäft angekündigt und verkauft. Das „prima“ Oel war wirkliches Olivenöl, das „feinste“ und das „feine“ Oel aber war mit einer Oelsorte vermischt, die zur Herstellung von Salben, Haaröl usw. benutzt zu werden pflegt. Der Geschäftsinhaber hatte sich gestern wegen Betruges, zu hoher Preisforderung und Nahrungsmittelfälschung vor der Strafkammer zu verantworten. Es stellte sich heraus, daß der Verdienst an dem verkauften Oel längst nicht so hoch gewesen ist, wie die Preisprüfungsstelle angenommen hatte, infolgedessen wurde die Anklage wegen zu hoher Preisforderung und Betruges fallen gelassen. Dagegen konnte sich das Gericht der Ansicht eines als Sachverständigen vernommenen Apothekers, jetzt im Kriege könne Salben- oder Haaröl auch als Speiseöl verwendet werden, nicht anschließen, es war vielmehr der Meinung, dieses Oel als Salatöl zu verwenden, sei auf jeden Fall eine Nahrungsmittelfälschung, und verurteilte den angeklagten Geschäftsinhaber zu 30 Mk. Geldstrafe.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Arndt-Eiche in Eisen! Am 2. August erschienen die Beamten des Tiefbauamtes der Stadt Bonn unter Führung des Herrn Beigeordneten Baurat Piehl an der Arndt-Eiche zur Nagelung. Am selben Tage nahm der Bund Deutscher Postschaffner, Ortsgruppe Bonn, die Nagelung vor. Am 3. August erfolgte die Kriegsnagelung zum wiederholten Male durch das Drammer’sche Lyzeum unter Gesängen und Vortrag von Gedichten. Der Stammtisch f. R. aus dem Gangolfhaus verband die Nagelung mit einer photographischen Aufnahme. Am Freitag und Samstag nagelten die Schüler der Bonner Fortbildungsschule. Auch im übrigen ist der Verkehr an der Arndteiche inzwischen ein regerer geworden, was sehr zu begrüßen ist, da die Unterstützung der Witwen und Waisen von Bonner Kriegern erhebliche Mittel in Anspruch nehmen wird.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Gefängnisstrafe für Brotbuchfälschung. Ein Invalide aus Bonn war an der Strafkammer angeklagt, weil er, um mehr Brot zu erhalten, sein Brotbuch gefälscht hatte. Er gab an, aus Not gehandelt zu haben, weil er nicht genug Nahrung für seine Kinder gehabt habe. Das Gericht schenkte seiner Einlassung Glauben und erkannte gegen ihn auf die geringste zulässige Strafe von einem Tage Gefängnis.
Ein teures Kaninchen. Ein Arbeiter aus Bonn hatte in der Nideggerstraße ein Kaninchen gestohlen und geschlachtet und hatte sich deshalb an der Strafkammer zu verantworten. Der Besitzer des Kaninchens gab den Wert des Tieres auf 20 Mark an. Mit Rücksicht auf die vielen Vorstrafen des Angeklagten erkannte das Gericht auf eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)