Dienstag, 4. Juli 1916

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 4. Juli 1916Fahrpreisermäßigungen zum Besuch der Kriegsgefangenen in der Schweiz. Amtlich wird berichtet: Nach Mitteilung von deutschen, in der Schweiz internierten Kriegsgefangenen werden ihren Angehörigen, wenn sie zu ihrem Besuch in die Schweiz reisen wollen, in den Heimatorten vielfach Schwierigkeiten bereitet. Deshalb wird darauf hingewiesen, daß die Angehörigen der Internierten diese jederzeit besuchen können. Als Ausweis für die Reise ist ein Auslandspaß erforderlich und genügend. Die Angehörigen (Eltern, Geschwister, Ehefrau und Verlobte) der Internierten werden auf den deutschen Bahnen zum halben Fahrpreis befördert und erhalten die Fahrkarten von den Fahrkartenausgaben aufgrund des vorgeschriebenen Ausweises der Ortspolizeibehörde, der den Namen des Reisenden, Anfangs- und Endstation der Reise, Reiseweg und die mit Stempel und Unterschrift versehene Bescheinigung enthalten muß, daß die Reisenden Angehörige der in der Schweiz internierten Kriegsteilnehmer sind. Auch entferntere Verwandte erhalten diese Fahrpreisermäßigungen, wenn der Ausweis die polizeiliche Bescheinigung enthält, daß die nächsten Angehörigen nicht mehr leben oder aus Alters-, Gesundheits- oder ähnlichen Rücksichten nicht reisefähig sind.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

       

Barfußgehen und Flaschenscherben. Die Schulbehörde hat die Lehrer darauf hingewiesen, daß das Barfußgehen der Kinder nicht zu verbieten ist. Eine sehr verständige Verfügung, zumal schon in Friedenszeiten das Barfußlaufen in zahlreichen Kuranstalten üblich war, weil gesundheitlich vorteilhaft, Dazu treten jetzt die hohen Leder-, Woll- und Baumwollpreise, die den Eltern eine derartige Ersparnis sehr wünschenswert machen. Aber, - man braucht nur einmal irgend einen Feld- oder Waldweg zu betreten, um schwere Bedenken gegen diese Uebung zu erkennen. Lichtsinnige und gewissenlose Menschen haben überall leere Flaschen zertrümmert, deren Scherben und Splitter nun eine große Gefahr für bloße Füße bilden. Es ist eine Schande mit diesem groben Unfug, der außerdem einen Diebstahl darstellt in der Vernichtung der Flaschen, die den Brauereien und Weinverkäufern gehören und jetzt nicht leicht zu ersetzen sind. W.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Sprechsaal“)

     

Ausschuß für hauswirtschaftliche Kriegshilfe. Am Mittwoch abend wird in der Germaniahalle der bereits angezeigte Vortrag über das „Einmachen ohne Zucker“ stattfinden. Da voraussichtlich zum Einmachen nur wenig Zucker abgegeben werden wird, ist es ratsam, sich in diesem Vortrag zu unterrichten, wie man auch ohne Verwendung von Zucker gut und haltbar einmachen kann. Herr Gartenbauschuldirektor Lange wird in der nachfolgenden Diskussion auf alle Fragen Antwort erteilen, sodaß sich alle Frauen eingehend über das ihnen wünschenswerte erscheinende unterrichten können.

Das Aehrenlesen durch Schulkinder in der vergangenen Ernte hat einen Geldwert von 230.000 Mark ergeben, der zu einem großen Teile dem Roten Kreuz und anderen wohltätigen Zwecken zugeführt worden ist. Auch in diesem Jahre wieder soll das Aehrenlesen durch die Schulkinder weiterhin gefördert werden.

Fürsorge für Schulkinder während der Ferien. Die Verhältnisse erfordern es, daß eine besondere Fürsorge für Schulkinder während der Ferien einsetzt. Der Unterrichtsminister weist darauf hin, die Fürsorgetätigkeit angelegentlich zu fördern. Zu turnerischen Ferienwanderungen und Ferienspielen können sogar mäßige staatliche Beihilfen gewährt werden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)