Samstag, 13. Mai 1916
Eine Bestandsaufnahme von Fleisch und Fleischwaren, die sich im Groß- und Kleinhandel befinden, ist vom Vorsitzenden der Preisprüfungsstelle Bonn-Stadt für den übermorgigen 15. angeordnet worden. Ferner wird angeordnet, daß am 15. jedes Monats anzuzeigen ist, welche Mengen an Fleisch und Fleischwaren im vorhergehenden Monat von auswärts bezogen, welche an Wiederverkäufer und welche an Verbraucher abgegeben worden sind. Wir verweisen auf die Bekanntmachung in dieser Zeitung.
Die Hausschlachtungen sind, wie der Oberbürgermeister in dieser Zeitung bekannt macht, auch im Stadtkreise Bonn bis 1. Juli verboten. Es kann jedoch bestimmt damit gerechnet werden, daß im kommenden Herbst und Winter die Hausschlachtungen wieder gestattet werden.
Der Bonner Wehrbund veranstaltete am vergangenen Sonntag die letzte Uebung in der Zusammensetzung, in der er bisher bestanden hat. Vom kommenden Sonntag an beteiligt sich die Fortbildungsschule an den Uebungen, und damit tritt Bonn in die Reihe der Städte ein, in denen fast die gesamte männliche Jugend, die bei der militärischen Vorbereitung in Frage kommt, sich an den dafür angesetzten Uebungen im vaterländischen Interesse beteiligt. – Die letzte Führersitzung beschäftigte sich mit den Vorbereitungen zu der neuen in Aussicht stehenden Arbeit und beschloß ferner, im Juli einen Wettkampf abzuhalten. Die kriegsministeriellen Richtlinien sagen in dieser Beziehung: Durch Abhalten von Wettkämpfen auf allen Gebieten des angewandten Turnens ist Lust und Liebe zur Sache, gesunder Ehrgeiz, frischer Mut, entschlossenes Handeln, Gemeinschaftsbewusstsein, Unterwerfung unter die Anordnung des Parteiführers zu wecken und zu erziehen.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Zur Butterversorgung in Bonn. Aufgrund verschiedener Beschwerden aus der Bonner Bürgerschaft haben wir uns an die Stadtverwaltung mit Bitte um Auskunft gewandt und folgende Aufklärung erhalten:
Das städtische Einkaufsamt ist fortgesetzt bemüht, alle Unzuträglichkeiten, die sich bei der Butterverteilung ergeben haben, nach Möglichkeit abzustellen. Es lassen sich jedoch nicht alle Wünsche erfüllen, vornehmlich aus dem Grunde, weil der Stadt nur 50 Zentner Butter in jeder Woche zur Verfügung stehen, dies macht auf den Kopf nur 33 ¼ Gramm. Den anderen Teil der Butter und Margarine beschaffen die Geschäfte selbst, sonst wäre es überhaupt nicht möglich, eine Buttermenge von wöchentlich 100 Gramm auf den Kopf der Bevölkerung verteilen zu können. Hierdurch steht Mittwochs oft nur die von der Stadt den Geschäftsleuten überwiesene Buttermenge zur Abgabe an die Käufer bereit. Die weiteren Mengen treffen bei den Geschäftsleuten erst im Laufe der anderen Tage ein.
Alle wohlgemeinten Ratschläge, man möge die Butter auf Bezirke verteilen, lassen sich nur dann durchführen, wenn der Stadt Bonn die ganze Menge Butter von vornherein zur Verteilung an die Geschäfte zur Verfügung steht.
Zur Durchführung dieses Verfahrens müßte sämtliche Butter bei den Geschäften beschlagnahmt und dann neu verteilt werden. Würde man aber zu der Beschlagnahme übergehen, so verlieren die Geschäftsleute das Interesse, Butter heranzuschaffen und dadurch würde die Butterversorgung noch erheblich verschlechtert werden.
Ein zweiter Kriegs-Lehrgang für die Verwertung von Frühgemüse im Haushalt findet in der Zeit vom 15. bis 17. Mai d. J. an der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim am Rhein statt. Männer und Frauen können unentgeltlich daran teilnehmen.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Der Bonner Lazarettzug K. 1 ist von seiner 33. Fahrt zurückgekehrt und hat seine Verwundeten in Bonn, Andernach und Coblenz ausgeladen. An Liebensgaben sind erwünscht: Zigarren, Zigaretten, Fruchtsäfte, Rot- und Weißwein, Chocolade, Marmelade in Blecheimern. Dies alles ist abzugeben Bahnhofstraße 40. [...]
Verschärftes Schnapsverbot. Der Regierungspräsident hat die Anordnung betreffend den Ausschank und Verkauf von Branntwein und Spiritus durch einen Nachtrag vom 4. Mai d. Js. mit Gültigkeit vom 7. Mai ab erweitert und zwar wie folgt: Der Verkauf von Branntwein in versiegelten oder verkapselten Flaschen und Krügen darf nur noch in der Zeit stattfinden, in welcher der Ausschank zugelassen ist. Ferner müssen Branntwein und die diesen gleichgestellten Getränke sowie die dazu gehörigen Trinkgefäße während der für den Ausschank verbotenen Zeit aus den Schankräumen entfernt werden, dürfen auch nicht in der Wohnung einschließlich Küche und deren Nebenräumen sowie Hausflur aufbewahrt werden. Ausgenommen sind nur versiegelte oder verkapselte Flaschen oder Krüge. Vorhandene Branntweinleitungen (Zapfhähne) müssen abgestellt sein. Des weiteren ist bestimmt, daß die unter Verordnung stehenden Getränke nur dann verkauft werden dürfen, wenn sie in ihrer Zusammensetzung den für die einzelnen Sorten üblichen Alkoholgehalt nicht überschreiten.
Warnung. Wir sehen uns veranlaßt, noch mal darauf hinzuweisen, doch keine Jammer- und Klagebriefe an Kriegsgefangene zu senden. Diese werden vom Feinde und Verdrehung und Auslassungen zu Berichten über die angebliche Notlage Deutschlands ausgenutzt und sollen so die gesunkenen Hoffnungen neu beleben. So hat die „Liberté“ kürzlich eine Reihe von Briefen veröffentlicht, in denen über die Teuerung und angebliche Lebensmittelknappheit in Deutschland geklagt wird. Man bedenke also beim Schreiben solcher Briefe, ob dieselben vom Feinde nicht ausgenutzt werden.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)