Donnerstag, 20. April 1916

      

Anzeige im General-Anzeiger vom 20. April 1916Bestandsaufnahmen von Zucker und von Kartoffeln finden am Mittwoch nächster Woche, 26. April, statt. Anzeigepflichtig sind bei der Zuckerbestandsaufnahme auch Familienhaushaltungen, wenn sie mehr als 20 Pfund besitzen. Auch bei der Kartoffelbestandsaufnahme müssen diesmal schon Mengen von 20 Pfund angegeben werden. Wir verweisen auf die beiden Bekanntmachungen im Anzeigenteil dieser Zeitung.

Verwendung der Küchenabfälle. Man schreibt uns: Nach wie vor ist es vaterländische Pflicht aller Hausfrauen, bei der herrschenden Futterknappheit die als Schweinefutter geeigneten Küchenabfälle (Fleisch, Fisch, Brot, Gemüse, Kartoffelschalen usw.) besonders zu sammeln und zu verwenden oder zum Abholen durch die mit schriftlichem Ausweis der Stadt versehenen Unternehmer bereit zu halten. Soweit diese Abfälle bisher noch nicht in geeigneter Weise verwendet worden sind, wird gebeten, dem Tiefbauamt, Rathaus, Mitteilung zu machen (etwaigenfalls auch durch Fernsprecher). Dieses wird die Abholung durch betreffenden Unternehmer alsdann veranlassen.
   Sollte das Abholen de Abfälle nicht regelmäßig geschehen oder zu Klagen Veranlassung geben, so wird gebeten, dem Tiefbauamt Mitteilung zu machen. Für Abhilfe wird dann schon gesorgt werden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Stadthalle. Nachdem das städtische Orchester vorerst aufgelöst ist, konzertieren im Saale der Stadthalle jetzt regelmäßig Militärkapellen.

Die Köln-Düsseldorfer Rhein-Dampfschiffahrt nimmt am Ostersonntag ihre Personenfahrten in beschränktem Umfang auf. Morgens 8 Uhr fährt von hier rheinaufwärts ein Personen-Güterschiff, das an sämtlichen Stationen anhält und gegen 11.45 Uhr in Andernach eintrifft. Um 12.05 Uhr mittags und 2.35 Uhr nachmittags fahren Personendampfer rheinaufwärts; das letztere nur bis Linz. Rheinabwärts fahren ebenfalls drei Dampfer, und zwar um 9.20 Uhr morgens, 6.30 Uhr und 7.15 Uhr abends. Diese Boote halten in Wesseling, Porz, Marienburg und Köln. Während das Schiff 9.20 Uhr morgens bis Holland durchfährt, fahren die beiden Nachmittagsschiffe nur bis Köln. Dieser Fahrplan hat bis zum 19. Mai Gültigkeit; von da ab tritt der volle Sommerfahrplan in Kraft. Hoffentlich bringen uns die Ostertage trockene und warme Witterung, damit den Ausflüglern nach langer Winterzeit wieder einmal Gelegenheit gegeben wird, eine fröhliche Rheinfahrt zu unternehmen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Vereinfachung der Wirtschaftskost. Für den Stadtkreis Bonn ist eine weitere Vereinfachung der Wirtshauskost angeordnet worden. Danach wird es verboten, in Gastwirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften und Erfrischungsräumen, in Fremdenheimen (Pensionaten) und Speiseanstalten (Kasinos und Kantinen) bei Mittagessen u. Abendessen mehr als einen Fleischgang zu verabreichen. Ferner darf die bis 12 Uhr mittags aufzulegende Frühstückskarte nicht mehr als zwei warme Fleischgerichte aufweisen. Auf der Tages- und Abendkarte dürfen nicht mehr wie 6 Fleischgerichte einschließlich Wild und Geflügel enthalten sein. An Stelle des gebratenen Fleisches ist soweit wie möglich gekochtes Fleisch darzubieten. Der Kartoffelverbrauch ist auf das Mindestmaß zu beschränken.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)