Mittwoch, 5. April 1916

   

Butterverkauf. Die Butterkarte berechtigt in dieser Woche wieder zum Bezuge von einem Fünftel Pfund Butter oder Margarine für jede Person. Die Höchstpreise betragen für ausländische Butter 3 M., für inländische Süßrahmbutter 2,55 M., Landbutter 2,35 M., Abfallbutter 1,95 und Margarine 2 M. das Pfund.

Ein Schlachtverbot für Schweine unter 180 Pfund Lebendgewicht, zur Zucht geeignetes Rindvieh und Milchkühe veröffentlicht der Oberbürgermeister im Anzeigenteil dieser Zeitung. In derselben Bekanntmachung wird die Ausfuhr von Nutzrindern aus dem Stadtbezirk verboten und die Ueberwachung der privaten Schlachtungen angeordnet.

Frauenkleidung eine Verantwortung. In Hilfsarbeit und Wirtschaftskampf erfüllt die deutsche Frau ihre Kriegspflicht. Auch in ihrer persönlichen Lebenshaltung sollte sie Vaterlandstreue beweisen. Nicht nur in der einfachen kriegswirtschaftlichen Haushaltsführung, sondern auch in ihrer Kleidung kann sie zeigen, daß sie zum Durchhalten helfen will. Es ist ihre vaterländische Pflicht, sich nach den vorhandenen Vorräten an Web-, Wirk- und Strickwaren zu richten und nicht unbedacht eine fremde Mode mitzumachen, die viel von dem verbraucht, was jetzt knapp ist. Nicht unschöne enge Röcke, die die Formen stark hervortreten lassen, nicht weite, faltige Röcke, die zur Zeit der Knappheit unnötig viel Stoff verlangen, nein, einfacher, schlichter Schnitt zeichnet die Kleidung einer wahrhaft deutschen Frau aus. Sie muß ihre Kleidung mit Ueberlegung wählen und zusammenstellen. (Ev. F.)

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

Eine Aufforderung Ihrer Zeitung, alle brach oder ungenützt liegenden Grundstücke zu bepflanzen, oder sie unentgeltlich zur Bepflanzung an Minderbegüterte zu überlassen oder sie der Stadt Bonn zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen, ist recht dankenswert. Sollte nicht eine Bepflanzung des noch unbebauten Teiles des der Stadt Bonn gehörigen sog. Kasernengeländes zwischen Friedrichsplatz und Mülheimer Straße bezw. Mülheimer Platz möglich sein? Wenn ja, so säume man auch hier nicht länger. Die brachliegenden Grundstücke mitten in der Stadt können bei einer Bepflanzung für das Auge nur gewinnen. Civis.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Eingesandt“)

    

Tapfere Wehrbündler. Man schreibt uns aus Oberkassel, 4. April. Einen guten Fang machten zwei hiesige Wehrbündler, die, von einer Uebung zurückkehrend, nachts auf der Straße drei Personen begegneten, die ihnen durch scheues Benehmen auffielen. Bei genauerem Zusehen ergab sich, daß es sich um französische Gefangene handelte. Kurz entschlossen nahmen die jungen Leute in Wehrbunduniform die Franzosen fest, die in der Annahme, Soldaten vor sich zu haben, keinen weiteren Widerstand zu leisten wagten. Während ein Franzose sein Heil in der Flucht suchte, gelang es, die beiden anderen zur Wache des hiesigen Gefangenenlagers zu bringen, wo sie sich sehr darüber wunderten, daß die beiden jungen Leute, die ihre Festnahme allein bewerkstelligt hatten, „nix Soldat“ waren. Die französischen Soldaten, die von Darmstadt kommend schon seit elf Tagen unterwegs waren, wurden am anderen Morgen nach dem Gefangenenlager Wahn abtransportiert.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Städt. Milch-Anstalt. Aus Betriebsrücksichten wird die Säuglingsmilch von Mittwoch den 12. April ab den Abnehmern nicht mehr in die Wohnung zugestellt. Von diesem Tage ab erfolgt die Abgabe der Milch ausschließlich in Schulen durch die Schuldiener und zwar gegen Vorzeigung einer Ausweiskarte. Die Ausweiskarten werden ausgestellt auf mündlichen Antrag im städtischen Gesundheitsamte Franziskanerstraße 9, 1. Stock, Zimmer Nr. 14, am Mittwoch den 5., Donnerstag den 6. und Freitag den 7. April, vormittags von 9 bis 12 und nachmittags von 4 bis 6 Uhr. Auch werden bis auf weiteres Anmeldungen zum Bezuge der Säuglingsmilch nur mündlich im städt. Gesundheitsamt unter Vorlage des Familienstammbuches entgegengenommen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)