Sonntag, 28. November 1915

   

Feldpostversand von Alkohol. Der Gouverneur der Festung Köln erläßt folgende Bekanntmachung: Ich verbiete die Ausstellung in Schaufenstern und Läden und öffentliche Anpreisung feldpostversandfähiger Pakete und Doppelbriefe mit alkoholischen Getränken oder Essenzen zur Herstellung alkoholischer Getränke, oder die allgemeine öffentliche Anpreisung derartiger Erzeugnisse mit dem Zusatz: „Fürs Feld“ oder „Feldversand“ oder „Für unsere Feldtruppen“ oder mit ähnlichen Wendungen. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 9 des Belagerungszustandsgesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft, sofern nicht nach den allgemeinen Strafbestimmungen höhere Strafen verwirkt sind.“

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 28. November 1915Warnung vor einem Sammellisten-Schwindler. Ein angeblich verwundeter Soldat hat in den letzten Tagen in verschiedenen besseren Häusern unter Vorzeigung einer Sammelliste Geldbeträge zu erschwindeln versucht. In der Liste sind bereits verschiedene Beträge in Höhe von 5, 10 und 15 Mark eingetragen. Angeblich soll der Ertrag zur Unterstützung der Hinterbliebenen gefallener Krieger Verwendung finden. Wie durch die hiesige Kriminalpolizei festgestellt worden ist, sind die gezeichneten Beiträge von dem Schwindler gefälscht worden. Es wird ersucht, den jungen Mann, der einen grauen Militärmantel trägt, im Betretungsfalle anzuhalten und die Polizei zu benachrichtigen. Der Schwindler ist etwa 20 Jahre alt und bartlos.

Städtischer Sportplatz (Bonner Eisclub). Mit Herstellung der Eisbahn ist heute begonnen worden. Ob sie indes schon morgen Sonntag (evtl. nachmittags) eröffnet werden kann, hängt davon ab, ob in der kommenden Nacht die Kälte noch erheblich zunimmt.

Höchstpreise. Wie der Vorsitzende der Preisprüfungsstelle Bonn-Stadt in der heutigen Nummer unseres Blattes bekannt macht, ist in den Kreisen der Hersteller und des Handels vielfach die Meinung verbreitet, daß ohne Rücksicht auf ihre wirklichen Kosten immer die festgesetzten Höchstpreise verlangt werden dürfen. Sie sind der Meinung, daß sie dabei unter allen Umständen gegen eine Verfolgung wegen Lebensmittelwuchers geschützt seien. Diese Meinung ist irrig. Die Höchstpreise bedeuten nur, daß zu höheren Preisen nicht verkauft werden darf; sie geben aber kein unbedingtes Recht, zu diesen Höchstpreisen zu verkaufen. Alles Nähere ist aus der Bekanntmachung, die auf Seite 6 abgedruckt ist, zu ersehen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Das außerordentliche Kriegsgericht verkündete heute das Urteil gegen die 32 Angeklagten, die wegen Ueberschreitung der Höchstpreise für Stangenbohnen angeklagt waren. Das Urteil lautete gegen zwei Händler und vier Verkäufer auf Freisprechung, gegen die übrigen auf Gefängnisstrafen von einem Tage bis zu sechs Wochen. Die Händler erhielten 2 Tage bis zu sechs Wochen, die Züchter Strafen von einem bis zu 4 Tagen Gefängnis. Eine Verkäuferin soll für die bedingte Begnadigung vorgeschlagen werden. Das Gericht konnte den Einwand der Angeklagten, daß sie sich für das Fortbringen der Bohnen und die Verpackung eine besondere Entschädigung hätten bezahlen lassen dürfen, nicht gelten lassen, da die Bohnen in allem frei zu liefern waren. Wenn das Gericht das Vergehen der Händler als eine einheitliche Handlung betrachtet, so dient das aber nicht dazu, eine mildere Beurteilung eintreten zu lassen.

Die Zerstörung von Karthago. Die Viktoria-Lichtspiele in der Gangolfstraße haben für die Spielzeit von Samstag bis Montag wieder ein recht reichhaltiges und in jeder Weise gediegenes Programm zusammengestellt. Eine unbestrittene Zugnummer, mit das Beste, was die Lichtspielkunst bis heute aufweisen kann, bildet das gewaltige Schauspiel: Die Zerstörung von Karthago. Mit großem Genuß folgt das Auge des Beschauers den Prachtgemälden dieses Films und mit gespannter Aufmerksamkeit begleitete es die gewaltige Handlung, die sich in den Bildern abspielt. Gerade die Darstellung von weltgeschichtlichen Ereignissen der alten Geschichte sind ein besonders dankbarer Gegenstand der Lichtspielkunst und so kann man erwarten, daß auch dieses Werk wohl die verdiente Anerkennung finden wird.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)