Sonntag, 21. November 1915

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 21. November 1915Der Axenfeldsche Frauenchor, der wegen seiner Vortragskunst geschätzt ist, veranstaltet am 30. November im großen Saal der Lese ein Konzert zum Besten des Vereins „Mädchenhort“. Außer Chören von Wilhelm Berger und Romanzen von Brahms werden auf vielfachen Wunsch das „Ständchen“ von Schubert und der große Chor „Gott in der Natur“ zur Aufführung gelangen sowie zwei Volkslieder a capella von Hagemann, die dem Chor gewidmet sind. Als Solistin ist die Konzertsängerin Frau Juli Klimmerboom aus Köln gewonnen worden, welche kürzlich unter Direktor Abendroth mit großem Erfolg in Essen sang. Nicht nur der künstlerischen Darbietungen, sondern auch des guten Zwecks wegen ist den Veranstaltern ein volles Haus zu wünschen. Da sich seit Kriegsbeginn die Zahl der Hortschützlinge mehr als verdoppelt hat, sind jetzt neue Mittel dringend erforderlich, damit der Verein sein Liebeswerk an den Kindern der Tapferen im Felde im bisherigen Umfange fortsetzen kann.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 21. November 1915Eine wechselseitige Verständigung auf dem weiten Felde der Armenpflege und Wohltätigkeit regt die städtische Verwaltung wie seit Jahren zur Weihnachtszeit auch heute wieder an. Ein solches Zusammenwirken ist notwendig, um an der rechten Stelle zu helfen und zu verhindern, daß einzelne, die mit den zahlreichen Wohltätigkeitseinrichtungen genau vertraut sind, an mehreren Stellen beschenkt und dadurch die verfügbaren Mittel anderen vielleicht Bedürftigeren entzogen werden. Es wird empfohlen, eine Liste derjenigen Personen, die zur Beschenkung in Aussicht genommen sind, bis zum 1. Dezember an die städtische Auskunftstelle für Wohltätigkeit, Franziskanerstr. 8 I., einzureichen. In dieser Liste sind Vor- und Zunamen sowie die genaue Wohnung des Familienoberhauptes, und sofern es sich um eine Bescherung von Kindern handelt, auch deren Vorname und ungefähres Alter einzutragen. Die städtische Auskunftstelle vergleicht diese Listen und sendet sie dem Einsender mit den erforderlichen Bemerkungen bis zum 10. Dezember zurück. Es wird dringend gebeten, von der Benutzung der städtischen Auskunftstelle für Wohltätigkeit weitgehendsten Gebrauch zu machen, da andernfalls ohne Prüfung ausgeübte Wohltätigkeit mehr schadet als nützt.

Obstwein wurde in diesem Jahre bei der überall so sehensreich ausgefallenen Obsternte am Vorgebirge diesmal wieder mehr gekeltert, als es in den letzten Jahren der Fall war. Mit der Weinverarbeitung aus Fallobst von Aepfeln und Birnen wurde stellenweise schon im September begonnen. Sommerobst liefert zwar einen sehr schönen, angenehm schmeckenden Wein, der aber in Bezug auf Haltbarkeit, Bekömmlichkeit und Aroma von dem aus Herbst- und aus Winterobst hergestellten Getränke weit übertroffen wird. Der erstere ist bereits abgestochen und glanzhell geworden und von den Vorgebirglern jetzt schon in Gebrauch genommen. Der Obstwein wird hier von Privatleuten nicht für den Verkauf gekeltert, sondern dient den Landwirten in der Familie als Haustrunk, an dem sie sich nach des Tages Last erquicken, und stolz ist der Hausvater, wenn er in den Keller hinabsteigen und seinen Krug mit eigenem Wachstum füllen kann. Aber auch in einzelnen Wirtschaften wird hiesiger Obstwein zu angemessenem Preise ausgeschenkt.

Weihnachtssendungen. Die Reichs-Postverwaltung richtet auch in diesem Jahre an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtssendungen bald zu beginnen, damit die Paketmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zusammendrängen. Bei dem außerordentlichen Anschwellen des Verkehrs ist es nicht tunlich, die gewöhnlichen Beförderungsfristen einzuhalten und namentlich auf weite Entfernungen eine Gewähr für rechtzeitige Zustellung vor dem Weihnachtsfeste zu übernehmen, wenn die Pakete erst am 22. Dezember oder später eingeliefert werden. Zur Beschleunigung des Betriebs trägt es wesentlich bei, wenn schon der Absender die erforderlichen Marken auf die Paketkarte klebt. Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Paketkarte ist für die Zeit vom 12. bis einschließlich 24. Dezember weder im inneren deutschen Verkehr noch im Verkehr mit dem Auslande gestattet. Gemeinschaftliche Einlieferungsbescheinigungen über mehrere Pakete werden in den bezeichneten Zeit nicht ausgestellt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)