Montag, 6. September 1915

  

Verbotene Ansichtskarten. Der Guvernör der Festung Köln macht bekannt: Der Verkauf von Postkarten, die aus lösbaren Schichten zusammengesetzten Papiers hergestellt sind oder die in die Papierschichten eingelassene Postkarten usw. enthalten, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 9, Ziffer b, des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestraft.

Urlaubsgesuche zu Erntearbeiten usw. sind nicht unmittelbar an die Truppenteile zu richten, da sie von dort aus den Landrats- und Bürgermeisterämtern zurückgesandt werden müssen. Der hierdurch entstehende Zeitverlust hat häufig zur Folge, daß die Zeit der Ernte längst verstrichen und die Beurlaubung hinfällig oder verzögert ist. Derartige Gesuche sind vielmehr stets an die zuständigen Landrats- oder Bürgermeisterämter zu richten, von wo aus alsdann die Weitergabe an die entsprechenden Stellen veranlaßt wird.

Vorsicht gegen ausländische Anfragen. Wenn Ausländer (auch solche, die in Deutschland wohnen), Auskunft über Fragen der deutschen Industrie einzuziehen suchen, so ist im vaterländischen Sinne Vorsicht geboten. Vor Beantwortung solcher Fragen empfiehlt es sich, mit dem Kriegsministerium wegen der Zulässigkeit in Verbindung zu treten.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Vaterländl. Frauen-Verein Stadtkreis Bonn. Am 3. September fand in der Beethovenhalle unter dem Vorsitz des Regierungs- und Geh. Medizinalrats Prof. Dr. Rusak von der Königlichen Regierung zu Köln wiederum eine staatliche Notprüfung von 10 Schwestern des Vaterl. Frauen-Vereins Stadtkreis Bonn statt. Alle Schwestern bestanden die Prüfung.

Die Versendung von Feldpostpäckchen (Feldpostbriefe über 50 Gramm Gewicht) nach dem Osten hat einen solchen Umfang angenommen, daß die Feldpost bei den schwierigen Wegeverhältnissen in Rußland die ordnungsgemäße Zustellung nicht mehr leisten kann. Von einigen Dienststellen ist deshalb bereits beantragt worden, den Päckchenverkehr vollständig zu sperren. Im Interesse der Truppen liegt es, wenn die Angehörigen in der Heimat ihre Gebefreudigkeit einschränken und weniger Päckchen zur Ostfront schicken. Sollte dieser wohlgemeinte Rat nicht allseitige einsichtsvolle Beachtung finden, so würde die Heeresverwaltung gezwungen sein, den Päckchenverkehr nach dem Osten vollkommen zu sperren. [...]

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

  

Von der Bonner Lazarett-Zeitung ist Nr. 2 gestern erschienen. Sie enthält u. a. einen Aufsatz „Unsere Verwundeten“ von Prof. Dr. Brandt, ferner eine Abhandlung über die Frage: Verliert der Kriegsbeschädigte seine Rente, wenn er arbeitet und verdient?

Verwundetenausflug. Am Sedantage unternahmen die Verwundeten aus dem hiesigen Mutterhaus vom Roten Kreuz in Begleitung von Frau Oberin, dem Landrat und dem Geheimen Regierungsrat von Nell und Geheimrat Dr. Hoerstermann eine Rheinfahrt nach Andernach, von wo sie, einer Einladung Ihrer K. H. der Frau Prinzessin Karl von Hohenzollern folgend, mit Wagen nach Burg Namedy abgeholt und dort mit Kaffee und Kuchen bewirtet wurden. Ihre K. H. unterhielt sich mit jedem Einzelnen auf das huldvollste, dann wurde das schöne und interessante Schloß besichtigt. Nachdem die Verwundeten noch mit reichen Liebesgaben bedacht worden waren, brachte Geheimrat von Nell unter herzlichen Dankesworten ein Hoch auf I. K. H. aus. In gehobener Stimmung unter fröhlichem Gesang ward die Heimfahrt angetreten und noch vom Schiffe aus wurden mit der gastlichen Burg lebhafte Abschiedsgrüße gewechselt.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“