Donnerstag, 2. September 1915

   

Städtische Mehlverkaufsstelle. Um die Klagen in der Bürgerschaft, daß in den Bäckerläden vielfach kein Mehl zu haben sei, zu beseitigen, ist eine städtische Mehlverkaufsstelle eingerichtet worden, in der Weizenmehl zum festgesetzten Höchstpreis von 30 Pfg. für das Pfund gegen Brotbuch abgegeben wird. Die städtische Mehlverkaufsstelle befindet sich Franziskanerstraße 9 (Städt. Lebensmittelverkauf, Toreingang) und ist täglich nachmittags von 3 – 6 Uhr geöffnet. Daneben bleibt der Mehlverkauf durch die Bäckereien bestehen.

Der Bonner Wehrbund unternahm am verflossenen Sonntag mit 30 Teilnehmern aus seinen verschiedenen Abteilungen eine Wanderung in das Ahrtal. Von Walporzheim ging der Marsch über die Katzley, am Häuschen vorbei zum Steinerberg, Horn, Schrock und nach dem Abstieg nach Laach im Tale weiter nach Ahrweiler. Wiederholte Regenschauer beeinträchtigten weder die Marschgeschwindigkeit noch die Stimmung der wanderfrohen Schar, die mit Sang und Klang dem Ziele zustrebte. Verschiedene photographische Aufnahmen, die an schönen Punkten von den Teilnehmern gemacht wurden, werden dazu beitragen, daß die auf der Wanderung erhaltenen Eindrücke von der Schönheit der Gegend nicht so schnell aus der Erinnerung schwinden. Das Wecken und Festigen vaterländischer Gefühle ist doch schließlich der Hauptzweck einer solchen Wanderung.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 2. September 1915Zum Sedantag haben die öffentlichen Gebäude Flaggenschmuck angelegt.

Die Universitätsbibliothek ist vom 20. September bis 2. Oktober wegen baulicher Arbeiten geschlossen.

Metalldiebstähle auf der Eisenbahn. Man schreibt uns: Diebe treiben ihr Unwesen neuerdings wieder auf der Eisenbahn. Sie schrauben Beschläge und Türklinken während der Fahrt oder dann ab, wenn die Personenwagen auf Nebengleisen stehen. Der Eisenbahnverwaltung entstehen dadurch große Schwierigkeiten, da die der Metallteile beraubten Personenwagen zeitweilig aus dem Betriebe genommen werden müssen, weil die gestohlenen Teile nicht sofort ersetzt werden können. Jeder sollte darauf achten, ob sich niemand während der Fahrt an Beschlägen und Klinken zu schaffen macht. Verdächtige Handlungen sind sofort den Aufsichtsbeamten mitzuteilen. Es wird dann gelingen, dem gemeingefährlichen Treiben bald ein Ende zu machen. Die Eisenbahn-Verwaltung setzt hohe Belohnungen auf die Ermittelung von Metalldieben aus.

Unsere Marktfrauen können sich vielfach immer noch nicht mit der polizeilichen Anordnung, die ein Preisverzeichnis für die einzelnen Marktwaren fordert, befreunden. Während die Käuferinnen die Sache für sehr zweckmäßig halten, sind die Verkäuferinnen der Ansicht, daß es „Unsinn ist und gar keinen Zweck hat“. „Ich kann enem doch flöcker sage wat et koß, wie dat et ene gelässe hätt“, meinte eine Marktfrau. Diese Ansicht trifft auch in vielen Fällen zu, denn es ist keine Kleinigkeit, die oft recht rätselhaften Inschriften zu entziffern. Viele Marktfrauen huldigen dem Satz: „Schreibe wie du sprichst“ und so kann man denn auch lesen: Schafue, Andiefe, Oellech, Aeppel, Birre, Promme usw. usw. Doch auch Sachen gibt’s auf den Preisverzeichnissen, die man nur mit größter Anstrengung enträtseln kann. So stand auf deinem Korb zu lesen: „Rhingloten“: ein Blick in den Korb brachte die Aufklärung, es handelte sich um Reineclauden. Da unsere Marktfrauen, und zwar hauptsächlich die älteren Semester, besser mit Schippe und Hacke als mit Bleistift und Kreide umzugehen wissen, ist selbstverständlich. Und gar manche findet auf dem Markt ihre Ruhe wieder, wenn der verflixte Zettel in Ordnung ist. Viele haben im Drange der Geschäfte zu Hause ganz vergessen, daß auf dem Markt ein Preisverzeichnis verlangt wird. Dann ist später guter Rat teuer. Zuerst wird Jagd nach einem Stück Papier gemacht, hat man dies endlich nach langem Hin- und Herlaufen, dann fehlt ein Bleistift. „Marie, häß du ene Bleisteff?“ Die Marie kann leider nicht dienen, „ävver de Frau Breue hat disse morge ene gehabt!“ Endlich ist auch der Bleistift gefunden und nun könnten die schriftlichen Aufzeichnungen vor sich gehen, wenn die Frau Schmitz nicht – ihre Brille zu Hause gelassen hätte. Unter diesen Umständen ist die Frau Schmitz auf die Güte einer der Nachbarinnen angewiesen und wenn sie sich durch Rundfragen über die jeweiligen Marktpreise orientiert hat, kann mit der Abfassung der „Preistafel“ begonnen werden. Kein Wunde, wenn sich die Frau Breuer oder die Frau Schmitz über diesen „Unsinn“ bitter beklagen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

  

Im Lengsdorfer Raubmord. Die Verhandlung in der Strafsache gegen die Wwe. Ludwig Höfer wegen Tötung der Frau Schönefeld in Lengsdorf findet auf Anordnung des Kriegsgerichts am Samstag den 4. September d. J. vormittags 9 ½ Uhr vor dem Kriegsgericht im Geschäftshause des Königlichen Landgerichts in Bonn, Zimmer 29 statt.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)