Samstag, 21. August 1915

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 21. August 1915Gegen den Lebensmittelwucher. Der Oberbürgermeister macht bekannt: Es hat sich ergeben, daß die Preise der für die einfache Lebenshaltung erforderlichen Lebensmittel in unbegründeter Weise erheblich gestiegen sind. Um dieser Preistreiberei entgegen zu steuern, werden auf Anordnung des stellvertretenden Generalkommandos des 8. Armeekorps zu Koblenz für die Folge die Durchschnitts- und Mindestpreise der Lebensmittel festgestellt und die Namen derjenigen Verkaufsstellen, die zu den ermittelten Mindestpreisen verkaufen, in den hiesigen Zeitungen veröffentlicht werden.

Fußballsport. Am morgigen Sonntag findet auf dem Spielplatze an der Richard-Wagner-Straße das Entscheidungsspiel um den Kriegspokal zwischen Bonn und Elberfeld unter Leitung des Herrn P. Schröder aus M.-Gladbach statt. Beide Mannschaften sind durch Urlauber verstärkt, so daß ein spannendes Spiel zu erwarten ist.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 21. August 1915Das außerordentliche Kriegsgericht verhandelte gestern unter dem Vorsitz des Herrn Amtsgerichtsrats Horster gegen einen Schüler aus Godesberg wegen verbotenen Waffentragens. Während der Verhandlung stellte sich heraus, daß der Angeklagte noch nicht strafmündig war. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. – (...) Ein Russe und seine Schwester, die im Kreis Rheinbach als Arbeiter tätig waren, hatten diese Stelle verlassen und sich ohne Erlaubnis der Behörde nach einem Ort außerhalb des Kreises begeben. Der Angeklagte wurde zu 14 Tagen Gefängnis, seine Schwester zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt, jedoch wurden die Strafen durch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt erklärt. – Ein Angeklagter aus Godesberg hatte den ihm in Namur erteilten Paß zur Reise nach Deutschland nicht, wie vorgeschrieben, an die Paßbehörde in Brüssel binnen 10 Tagen zurückgeschickt, sondern erst, nachdem er von der Polizei dazu aufgefordert worden war. Er wurde zu einer Geldstrafe von 20 Mark verurteilt. (...)

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 21. August 1915Nagelung zu Gunsten des Roten Kreuzes. Der Stammtisch G. A. im Restaurant „Goldner Stern“ versammelte am Donnerstag abend seine Mitglieder zu einer feierlichen Benagelung eines Kriegsstammes. Der Stamm (ein natürlicher Birkenstamm) als Stammtischaufsatz gedacht, zeigt vorne ein eisernes Kreuz, sowie einen Spruch, welcher lautet: „Wer Luft hat und wer geben kann -, Mag Nägel in mich hauen, - Durch’s Rote Kreuz kommt’s zu Gute dann – Unsren braven, tapfern Feldgrauen. – Die erste Benagelungsfeier ergab das erfreuliche Resultat von Mark 40.-. Möge der Stamm noch manchen klingenden Nagel zu diesem guten Zwecke in sich aufnehmen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

   

Bringt das Gold zur Reichsbank.
Obgleich feststeht, daß sich noch hunderte von Millionen Mark an Goldmünzen in den Händen des Publikums befinden, haben die Rückflüsse zu den Kassen der Reichsbank in den letzten Monaten ganz erheblich nachgelassen. Es ergeht deshalb von neuem die dringende Aufforderung, vorhandene Goldmünzen – und sei es auch nur ein 10 M.- oder 20 M.-Stück – sobald als möglich bei der Reichsbank umzutauschen. Niemand möge denken, daß es auf seine Goldmünze nicht ankommt; jedes einzelne Stück ist von Wichtigkeit. Auch diejenigen, welche Goldmünzen einsammeln, werden gebeten, in ihrer Tätigkeit nicht zu erlahmen und nicht eher zu ruhen, als bis die letzte Goldmünze aus ihrem Versteck herausgeholt und der Allgemeinheit nutzbar gemacht ist. Angesichts der herrlichen Waffentaten unserer tapferen Streiter muß es für alle zu Hause gebliebenen eine Ehrenpflicht sein, hinter der Front an der finanziellen Rüstung des Vaterlandes mitzuarbeiten, wozu auch die Ablieferung der Goldmünzen an die Reichsbank gehört. Jeder suche daher auf diese Weise im Eifer für des Reiches Wohl den Helden draußen im Felde gleichzukommen.

(Volksmund, Rubrik „Bonner Angelegenheiten“)