Samstag, 14. August 1915

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. August 1915Kriegsbeschädigten-Fürsorge. Die der Vereinigung Deutscher Hohlglasfabriken G. m. b. H. (Sitz Bonn) zugehörigen Hütten haben in ihrer Gesellschafter-Versammlung am 31. Juli d. J. einstimmig eine Erklärung abgegeben, daß sie es für eine Ehrenpflicht halten, Kriegsbeschädigte trotz ihrer zeitweise oder dauerhaft verminderten Arbeitsfähigkeit soweit als irgend möglich in ihren Betrieben zu beschäftigen, ihnen auch bei der Anstellung vor anderen Bewerbern gegebenenfalls den Vorzug zu geben und ganz besonders sie auch in ihren Betrieben für den Glasmacherberuf anzulernen, soweit der Wunsch zu einer Anlernung besteht.

Metropol-Theater. Der neue Spielplan bringt ein neues vieraktiges Filmdrama „Absynth“, das die furchtbaren Wirkungen des Absynths in allen Gesellschaftsklassen des französischen Volkes beleuchtet. Ferner werden das dreiaktige Drama „Der Zirkus in Flammen“ und ein Lustspiel „Wenn man verliebt ist“ vorgeführt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. August 1915Bonner Wochenmarkt. Auf dem gestrigen Wochenmarkt waren die Preise, mit Ausnahme einiger Artikel, die etwas billiger geworden waren, im allgemeinen unverändert. Der Besuch des Marktes war gestern recht lebhaft, es wurde verhältnismäßig auch flott gekauft. Das Angebot war in fast allen Artikeln recht groß. Obst war wieder in so sehr großen Mengen und reicher Auswahl vorhanden, daß es angebracht wäre, daß es im Preise etwas billiger würde, damit auch der Arbeiter sich durch Einmachen und Geleekochen für den Winter vorsehen kann, zumal die Butter heute schon 2,00 Mark und mehr das Pfund kostet. [...]

Die Straßenbahnstrecke nach Dottendorf ist gestern landespolizeilich abgenommen worden. Der Herr Regierungspräsident hatte hierzu den Geheimen Regierungs- und Baurat Drewe von der königlichen Regierung zu Köln entsandt. Einsprüche wurden nicht erhoben.
Heute beginnt der regelmäßige Straßenbahnverkehr bis Dottendorf. [...]

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Verwundetenausstellung. Im Schaufenster der elektrischen Anstalt von Johann Nolden, Wenzelgasse, ist eine Artilleriestellung ausgestellt, angefertigt von einem verwundeten Soldaten. Da sehen wir Unterstände für Mannschaften und Offiziere, Kasinos, wir sehen die Infanterie in Verteidigungsstellung liegen, aufgefahrene verschanzte Kanonen usw. Rings um das Ganze führt ein Bahngeleise. Die Züge bringen Materialien und Munition. Viel buntes Allerlei, wie Schweineschlächter mit Schwein, Post, Munitionswagen im Vordergrunde. Im Hintergrunde die Berge und Wege. Das Ganze gibt einen guten Einblick in die Verteidigungslinien unserer Krieger; abends bei rotem Lichte wirkt das Ganze wunderbar.

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. August 1915Huldigungsfahrt zum Nationaldenkmal. Wir machen unsere Leser auf die am kommenden Sonntag und Montag stattfindende zweitägige Huldigungsfahrt nach Rüdesheim zum Nationaldenkmal nochmals aufmerksam. Karten zu 8 Mark, für Kinder 5 Mark versenden noch die Unternehmer Dampfschiffrederei Gebr. Weber, Köln, Telephon 5729 und das Reisebüro Ewald Meis in Solingen Telephon Nr. 14.

Zahlungen aus der Besoldung Kriegsgefangener oder Vermisster an Angehörige. Angehörige von Kriegsgefangenen oder Vermißten sollen vielfach in wirtschaftliche Bedrängnis geraten, weil ihnen der Weg zu Erlangung von Geldmitteln nicht bekannt ist. Von unterrichteter Seite wird deshalb darauf hingewiesen, daß den Angehörigen ein Teil der Besoldung bewilligt werden kann, die der Kriegsgefangene oder Vermißte zuletzt bezogen hat. Die Bewilligung erfolgt: soweit es sich um Gehaltsempfänger (Offiziere, Beamte usw.) handelt, durch die Division oder die im gleichen oder im höheren Range stehende Kommandobehörde, der der Truppenteil des Kriegsgefangenen oder Vermißten untersteht; soweit Löhnungsempfänger (Mannschaften vom Feldwebel abwärts) in Betracht kommen, durch das Bataillon, die Artillerie-Abteilung, das Kavallerie-Regiment usw. Für die Angehörigen der Gehaltsempfänger darf das Gehalt bis zur Höhe von sieben Zehntel bewilligt werden. Die Angehörigen der Löhnungsempfänger können die ganze Löhnung oder einen Teil davon erhalten. Anträge auf Bewilligung diese Zahlungen wolle man unter Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses usw. und gegebenenfalls auch unter Beifügung einer Bescheinigung der Ortsbehörde über die Bedürftigkeit der Antragsteller sogleich nach Bekanntwerden der Kriegsgefangenschaft oder des Vermißtseins an den Feldtruppenteil richten.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

    

Volksbildung und Fremdwörterei.
Die Fremdwörterfrage ist noch mehr eine Volks- und Volksbildungsfrage als eine Angelegenheit der sprachlichen Schönheit und Reinheit. Unzähligen in unserem Volk wird durch die Fremdwörterei das Verständnis sonst durchaus in ihrem Gesichtskreis liegender Abhandlungen und Vorträge erschwert und unmöglich gemacht. Die Fremdwörter verriegeln Millionen von helläugigen, geistig frischen, volkstümlich geschulten Volksgenossen Tausende von Türen. Mit unseren deutschen Volksgenossen eine allen verständliche Sprache zu reden und das, was sie lesen sollen, volksverständlich zu schreiben, sollte jedermann als eine Pflicht und Ehrensache betrachten.

(Volksmund, Rubrik „Bonner Angelegenheiten“)