Montag, 5. Juli 1915

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. Juli 1915Ratschläge für Ferienreisende usw. Wer in diesem Sommer seinen Urlaub außerhalb seines Wohnortes zubringen oder eine Erholungs- oder Badereise machen will, tut gut, sich mit hinreichenden Ausweispapieren zu versehen. Diesen Zweck erfüllt am besten ein vorschriftsmäßiger Paß, dessen Ausstellung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde zu beantragen ist. Einen solchen Paß müssen alle besitzen, die sich in deutschen Seebädern aufhalten wollen. Wer sich auf Reisen begibt, lasse sich vom städtischen Mehlamt oder der zuständigen Ortsbehörde eine Bescheinigung über die Veränderung ausstellen, damit ihm an dem neuen Aufenthaltsort wegen der Aushändigung der Brotkarten keine Schwierigkeiten entstehen. Anzuraten ist in allen Fällen eine schriftliche Mitteilung an das polizeiliche Meldeamt über die vorübergehende Abwesenheit. Auch das Einquartierungsamt ist zu benachrichtigen, gegebenenfalls ist dafür zu sorgen, daß etwaige Einquartierung anderswo untergebracht werden kann. Wer noch in einem militärischen Verhältnisse steht oder seine Einberufung oder seinen Gestellungsbefehl zu erwarten hat, vergewissere sich bei dem Bezirkskommando über seine Verhaltensmaßregeln. Es empfiehlt sich auch, etwaige Militärpapiere mit sich zu führen. Um rechtzeitig die Postsachen zu erhalten, lasse man sich durch das Postamt eine Postausweiskarte ausstellen, die eine polizeilich beglaubigte Photographie tragen muß. Wer als Partei oder Zeuge vor einem Gericht etwas zu tun hat, benachrichtige die Gerichtsstelle von der Aufenthaltsänderung, gegebenenfalls mit dem Antrage auf Vertagung des Termins. Schließlich ist es ratsam, alle photographischen Apparate zu Hause zu lassen, um sich nicht Weiterungen auszusetzen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. Juli 1915Regelung des Badeverkehrs in den deutschen Bädern. Herr Minister des Inneren hat im Einvernehmen mit der Heeres- und Marineverwaltung für die Regelung und Ueberwachung des Verkehrs in den deutschen Seebädern folgende Bestimmungen getroffen. In der Nordsee ist der Badeverkehr auf sämtlichen Inseln und an der Küste verboten. In der Ostsee ist der Badeverkehr verboten in der Flensburger Föhrde, der Eckenförder Bucht, auf der Insel Fehmarn, in Osternothafen bei Swinemünde, in der ganzen Danziger Bucht und Pillau. – In der Kieler Föhrde ist der Badeverkehr gestattet, jedoch unterliegt er besonderen Anordnungen des Gouverneurs des Reichskriegshafengebiets. An der übrigen Ostseeküste ist der Badeverkehr gestattet. Badegästen und Besuchern, die reichsdeutsch sind oder verbündeten Staaten angehören, wird der Aufenthalt widerruflich gestattet, wenn sie im Besitze eines von der Polizeibehörde ausgestellten Ausweises sind, der mit einer Personalbeschreibung, , eigenhändiger Unterschrift und einer Photographie des Passinhabers aus neuester Zeit, sowie mit einer amtlichen Bescheinigung darüber versehen ist, daß der Passinhaber tatsächlich die durch die Photographie dargestellte Person ist. Für Familien genügt ein Familienausweis, der die Personalbeschreibung und Photographie der über 10 Jahre alten Personen (nebst eigenhändiger Unterschrift und Bescheinigung) aufweist. Hauspersonal und nicht zur Familie gehörige Kinder können in den Ausweis der Familie, mit der sie zusammen reisen, mit aufgenommen werden. [...] Die Zulassung feindlicher und neutraler Ausländer ist verboten. Ausnahmen unterliegen der Genehmigung des für den Badeort zuständigen Generalkommandos.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

  

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 5. Juli 1915Mehr Feingefühl gegen Kriegsbeschädigte! Es ist, so schreibt die Kobl. Ztg., gewiß nicht böse gemeint, wenn, wie häufig genug beobachtet werden kann, manche Menschen die verwundeten Krieger, die sichtlich schwer oder dauernd kriegsbeschädigt sind, in auffälliger Weise mustern oder ihrem Mitleid mit lauten Worten Ausdruck verleihen. Es macht aber auf die so schwer Betroffenen nichtsdestoweniger einen recht verletzenden Eindruck, wenn die Vorübergehenden bei ihrem Nahen stehen bleiben, einander zutuscheln, sie wie ein Schaustück angaffen, wohl auch Ausdrücke hören lassen wie: „Sieh nur, der ist blind!“ oder: „Der hat einen Arm verloren!“ Einer der vielen, die darunter leiden, hat sich dieser Tage mit einer öffentlichen Zuschrift an das Publikum gewandt, um Abhilfe zu schaffen, in der es u. a. heißt: „ Dabei soll ein unglücklicher Mensch seelisch genesen! Wir wollen von den Leuten nicht bemitleidet sein. Wenn ihr einem Schwerverwundeten begegnet, tut gar nicht, als ob er ein solcher wäre! Dann wird es gar kein eigentliches Krüppeltum mehr geben – uns Invaliden zur Freude!“ Es ist dringend zu wünschen, daß dieser Appell an menschliches Feingefühl allerorten Beachtung findet!

Die Verdeutschung des Wortes „Adieu“. Man schreibt uns: Glücklicherweise ist man infolge des Krieges dazu übergegangen, all die französischen Brocken, welche besonders noch hier in den Rheinlanden sich in unserer Muttersprache eingebürgert hatten, und welche nur eine Folge resp. die Überbleibsel der schmählichen französischen Fremdherrschaft vor anno hundert Jahren sind, abzuschaffen und damit gründlich aufzuräumen. So ist es stets gang und gäbe beim Abschied Adieu zu sagen. Dies ist das einzige Fremdwort, welches die Berechtigung hat, beibehalten zu werden, denn der Volksmund hat es in folgende treffliche Uebersetzung umgewandelt: Die Definition der Anfangsbuchstaben des Wortes „Adieu“ ist: Auf das Italien elend untergeht!

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)