Dienstag, 31. Oktober 1916
Hilfsstelle zur Ermittlung den deutschen Kriegsgefangenen. Infolge einer Anordnung der Territorial-Delegierten für die freiwillige Krankenpflege im Kriege hat die von dem Vorstand des Vereins ehemaliger 16er bei Kriegsbeginn eingerichtete „Hilfsstelle zur Ermittlung von deutschen Kriegsgefangenen“ ihre Tätigkeit eingestellt. Das Kriegsministerium hat jetzt dieser Auflösung durch folgende Mitteilung zugestimmt. „Nachdem nun auf dem Gebiete der Vermißtennachforschung und Ermittlung von deutschen Kriegsgefangenen eine andere Organisation eingetreten ist, hält es auch das Kriegsministerium – Zentral-Nachweise-Bureau – für zweckmäßig, wenn der dortige Verein seine Tätigkeit nunmehr einstellt, um eine durchaus zu vermeidende Zersplitterung auf diesem Gebiete der Nachforschung und Doppelarbeit zu vermeiden. Es wird hierbei ausdrücklich hervorgehoben, daß die Einstellung der dortigen Tätigkeit nur aus diesen Gründen gefordert wird und daß die bisherige ersprießliche Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiete der Ermittlung von deutschen Kriegsgefangenen seitens des Kriegsministeriums - Zentrale-Nachweise-Bureaus – durchaus anerkannt wird.“
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Die Verwundeten des Bonner Mutterhauses vom Roten Kreuz folgten am Sonntag der Einladung des Herrn Rittergutbesitzers Dr. von Joest nach seiner prächtigen Besitzung Haus Eichholz. Die Fahrt ging mit der Rheinuferbahn bis Urfeld, von wo aus die Verwundeten, die nicht so gut zu Fuß waren, mit Wagen abgeholt wurden. Nach Besichtigung der landwirtschaftlichen Einrichtungen, des herrlichen Parkes mit seinem reichlichen Wildbestand und des fürstlich und doch so wohnlich eingerichteten Hauses erfolgte die gar nicht kriegsmäßig anmutende Bewirtung. Unter Gesang, Zitherspiel und anregenden Gesellschaftsspielen mit den Familienangehörigen und Gästen verflog die Zeit in angenehmster Weise. Als die Abschiedsstunde schlug, wurde allen das Scheiden schwer von den liebenswürdigen Wirten, die ihnen Gelegenheit geboten hatten, die fröhliche rheinische Gastfreundschaft von ihrer besten Seite kennen zu lernen.
Ueber die Kartoffelversorgung ist in der Stadt das Gerücht vielfach verbreitet, daß städtische Angestellte und Beamte bereits durch die Stadt die Kartoffeln zum Einkellern erhalten hätten. Es sei hierdurch mit aller Entschiedenheit festgestellt, daß kein einziger städtischer Angestellter oder Beamter durch das städtische Lebensmittelamt außer seinem Wochenbedarf irgendwelche Kartoffelmengen erhalten hat. Die einzige Lieferung, die Anfang Oktober erfolgt ist, geschah lediglich an einzelne Arbeiter der städtischen Gartenverwaltung in ganz geringem Umfange, jedenfalls nicht in einer den Bedarf übersteigenden Menge. Dies lag nahe, weil die Arbeiter in gewissem Maße als Selbsterzeuger der Kartoffeln zu betrachten sind. Nur die Arbeiter der städtischen Gartenverwaltung haben Kartoffeln erhalten.
Die Landwirtschaftskammer hat für ihre Beamten 14 Waggons Kartoffeln von auswärts bezogen. Dadurch ist wohl in der Stadt das Gerücht entstanden, daß die städtischen Beamten bereits Kartoffeln erhalten hätten.
Einschränkung des Personenzugverkehrs. Man schreibt uns: „Bekanntlich drängt sich der Güterverkehr auf den Eisenbahnen in den Herbstmonaten am stärksten zusammen. Während des Krieges macht die Bewältigung dieses starken Herbstverkehrs naturgemäß größere Schwierigkeiten als in Friedenszeiten, da die Eisenbahnen für Heereszwecke stark in Anspruch genommen sind und namentlich viele Lokomotiven und Personal in die besetzten Gebiete abgegeben haben. Die Eisenbahnverwaltung hat sich deshalb entschlossen, im Personenzugverkehr zugunsten des Güterverkehrs einige Einschränkungen vorzunehmen. Die Befriedigung des Güterverkehrs steht jetzt unbedingt an erster Stelle, soweit er der Versorgung der für Heereszwecke arbeitenden Gewerbebetriebe, sowie der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln dient. Das reisende Publikum wird daher in der nächsten Zeit den Ausfall einiger Züge in Kauf nehmen müssen. Wie wir hören, werden die Einschränkungen in dem Personenverkehr schon in den nächsten Tagen in Kraft treten.“
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Anmeldepflicht der Vorräte an Hülsenfrüchten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur sofortigen Anzeige verpflichtet ist: a) Wer Hülsenfrüchte (Bohnen, Erbsen, Linsen, gedroschen oder ungedroschen) geerntet hat. b) Wer solche in Gewahrsam hat. Die Meldebogen sind auf dem Lebensmittelamt Abteilung Preisprüfungsstelle, Rathausgasse 11/12, Zimmer Nr. 19, während den Dienststunden zu entnehmen und nach Ausfüllung bis spätestens 10. November 1916 wieder daselbst abzugeben.
Der Vorstand der Landwirtschaftskammer der Rheinprovinz erläßt folgenden Aufruf: Rheinische Landwirte. Wir sind uns der hohen Aufgabe der deutschen Landwirtschaft bewußt, in dieser schweren Kriegszeit die Ernährung unseres Volkes sicher zu stellen. Zweifellos sind wir dieser Aufgabe gewachsen, wenn jeder Landwirt bis zum äußersten seine Pflicht erfüllt.
In heldenhafte Ausdauer und Tapferkeit führen unsere Heere an allen Fronten vernichtende Schläge gegen feindliche Übermacht, und nicht einen Augenblick wankt unsere Zuversicht in den Sieg unserer Waffen. Nur dann aber werden wir der Früchte dieses Heldentums teilhaftig, nur dann wird unser Vaterland vor dem Schicksal bewahrt bleiben, sich unter ein unsagbar hartes Joch Hass- und neiderfüllter Feinde zu beugen, wenn auch wir alle uns mit gleichem Opfermute an die Seite unserer kämpfenden Brüder stellen, wenn wir im wirtschaftlichen Kampfe der Engländer teuflischen Plan zuschanden machen, durch den Hunger unsere Widerstandskraft zu brechen. Vor allem gilt es, vielen tausend Arbeitern ungeschwächte Kraft zu erhalten, die unseren Truppen Munition und Rüstung schaffen. Unser Hindenburg bedarf ihrer in täglich wachsender Menge gegenüber einem Feinde, dem die halbe Welt die Waffen zuträgt.
Gewiß dürfen wir mit Stolz hinweisen auf das, was die deutsche Landwirtschaft für die Ernährung unseres Volkes bisher geleistet hat. Aber immer größer und schwerer wird unsere Aufgabe. Da darf nicht Verzagtheit, nicht Klage und fruchtlose Kritik unsere Arbeits- und Opferfreudigkeit hemmen; da müssen alle Schwierigkeiten und Widerwärtigkeiten niedergerungen werden.
Nicht ängstlich darum sorgen, daß die gewohnte Wirtschafts- und Lebensweise keine Störung erleide, nicht in manchmal vielleicht berechtigtem Unmut über weitgehenden staatlichen Zwang und Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit die volle und freudige Mitarbeit versagen, sondern alles hergeben, was ein Jeder von den Erzeugnissen seiner Wirtschaft nur eben entbehren kann.
Kartoffeln und Fett sind nächst dem Brot die wichtigsten Nahrungsmittel, deren Heranschaffung nottut. Also heraus damit! Fügen wir uns bereitwillig in die amtliche Regelung, die nun einmal für einen gerechten Ausgleich ebenso in der Heranschaffung wie in der Verteilung unentbehrlich ist. Liefern wir an die Aufkäufer, an die Sammelstellen, an die Molkereien, in dem Bewusstsein, daß es gilt, nicht dem Einzelnen, sondern der Gesamtheit zu dienen. Erhalten und steigern wir, soweit es nur die verbliebenen Kräfte und Hülfsmittel gestatten, die Erträge unserer Wirtschaft; erhalten wir vor allem unsere Viehbestände, auch wenn es Opfer kostet, zur Erzeigung von Milch und Fett. Beschränken wir den einzelnen Verbrauch auf das notwendigste Mindestmaß, um allen mitgeben zu können, die Mangel leiden, zumal in der Großstadt und im Industriegebiet.
Rheinische Landwirte! Auch uns alle ruft das Vaterland auf zum Kampfe. Wer wollte da zurückbleiben! Wir alle werden auch Anteil haben an dem Siegeslorbeer, wenn wir ebenso wie unsere Brüder draußen unverdrossen und opferfreudig unsere Pflicht erfüllen.
Verwendung von brennenden Lichtern zum Schmucke der Gräber am Allerseelentage. Das Erzbischöfliche Generalvikariat veröffentlicht folgendes: Köln den 28. Oktober 1916. Da die Gründe, die im vorigen Jahre es als sehr wünschenswert erscheinen ließen, die Verwendung von brennenden Lichtern zum Schmucke der Gräber am Allerheiligen- und Allerseelentage möglichst zu vermeiden, unverändert fortbestehen, so ersuchen wir den hochwürdigen Diözesanklerus unter Hinweis auf den Erlaß Sr. Eminenz vom 25. Oktober 1915 (Kirchlicher Anzeiger 1915, Seite 175), die Gläubigen auch in diesem Jahre zu ermahnen, von der Anwendung von Kerzen und Lichtern zur Zierung der Gräber abzusehen und vielmehr den Seelen der gefallenen Krieger und der Verstorbenen durch eifrige Teilnahme am hl. Meßopfer, andächtigen Empfang der hl. Kommunion und Gewinnung des bewilligten Ablasses zu Hülfe zu kommen.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)