Samstag, 7. Oktober 1916

      

Anzeige im General-Anzeiger vom 7. Oktober 1916Die beschlagnahmten kupfernen Gefäße, soweit sie für die Zubereitung von Nahrungsmitteln dienen, nicht durch gesundheitsschädliche verzinkte Stahlblech-, sondern durch emaillierte Geschirre zu ersetzen, wird amtlicherseits empfohlen. Gleichzeitig weist der Oberbürgermeister darauf hin, daß gesundheitsschädliches Kochgeschirr nach dem Nahrungsmittelgesetz nicht in den Handel gebracht werden darf.

Um das Brückengeld zu sparen, hatten zwei 16jährige Arbeiterinnen der Geschoßfabrik alte, ungültige Marken in ihre Brückekarten geklebt. Sie wurden gestern von der Strafkammer wegen schwerer Urkundenfälschung und Betrugs zu je einer Woche Gefängnis verurteilt, sollen aber zur bedingten Begnadigung empfohlen werden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

Zur Beschlagnahme von Aepfeln. Bekanntlich sind Tafeläpfel von der Beschlagnahme ausgenommen. Als Tafeläpfel gelten ausschließlich gepflückte, sortierte, in festen Gefäßen verpackte Aepfel.

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 7. Oktober 1916Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 7. Oktober 1916Frauen im Eisenbahndienst. Die Königliche Eisenbahndirektion Köln macht im Anzeigenteil unseres heutigen Blattes bekannt, daß sie beabsichtigt, Frauen in sehr großem Maßstab einzustellen. Die Tätigkeit der Frauen soll sich nicht nur auf Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 7. Oktober 1916Arbeiten in der Bahnunterhaltung, auf den Güterböden und in den Werkstätten erstrecken, sondern auch einen großen Teil des Beamtendienstes umfassen, wie z. B. den Dienst als Personen- und Güterzugschaffner, als Weichensteller, Bahnwärter und Bahnsteigschaffner, Die Lohnverhältnisse der Frauen werden hierbei fast durchweg eine wesentliche Aufbesserung erfahren. Die erforderliche Berufskleidung wird den Frauen unentgeltlich gestellt werden.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Städtischer Kartoffelverkauf. Bis auf Weiteres werden 8 Pfund Kartoffeln für den Kopf und die Woche verabfolgt. Der Kartoffelpreis beträgt im Kleinhandel für alle Klassen Mk. 5,50 für den Zentner. Fr die Einkellerung können Kartoffeln vorläufig noch nicht zur Verfügung gestellt werden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)