Freitag, 26. Mai 1916

 

Büchersendungen an unsere Gefangenen in Rußland. Nach den Bestimmungen der russischen Regierung ist die Zusendung folgender Bücher an Kriegsgefangene verboten: 1. gebundene Bücher; 2. nach 1913 erschienene Bücher; 3. gebrauchte Bücher; 4. Bücher, die irgendwelche handschriftliche Notizen, Bemerkungen und auch Bleistiftstriche enthalten; 5. Bücher, die neuere Geschichte, Politik, militärische Wissenschaft oder die Geographie Rußlands oder angrenzender Gebiete behandeln; 6. Bücher, die über Rußland oder einen seiner Verbündeten in ungünstiger Weise sich äußern oder Bemerkungen solcher Art enthalten; 7. Bücher, die auf den jetzigen Krieg irgendwelchen Bezug enthalten.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

        

Anzeige im General-Anzeiger vom 26. Mai 1916Künstliche Beeinflussung der Lage am Lebensmittelmarkt. Der Lebensmittelmarkt wird künstlich beeinflußt, d. h. verteuert
   1.
durch Zurückhaltung und Aufspeichern von Lebensmitteln;
   2.
durch den Ketten- und Schieberhandel;
   3.
durch wucherische Preisforderungen
Aufgabe der Behörden und der Oeffentlichkeit ist es:
   a.
Die Wege dieser Entwicklung und Beeinflussung aufzudecken und
   b.
Fälle, die gegen das Gesetz verstoßen zur Kenntnis der Behörden zu bringen.
In dieser Pflicht für die Oeffentlichkeit fällt der Oeffentlichkeit die Aufgabe zu, mitzuwirken, wobei, um zum Ziel zu kommen, jeder Unterschied zwischen den Urhebern der zur Beurteilung stehenden Fälle ausgeschlossen sein muß. Ob ein Landwirt eine Gans für 120 Mark verkauft oder Landwirte Eß-Kartoffeln zu Saatkartoffelpreisen geliefert haben, oder Handelsfirmen Ware zu steigenden Preisen zurückhalten und dem Kettenhandel Vorschub leisten, bleibt gleich verurteilenswert, gleich anzeigepflichtig, gleich straffällig.
   Fälle, die Anlaß zum Einschreiten der Behörden geben können, müssen einwandfrei feststehen, ebenso wie die Fälle, die Material zur Beurteilung und Abänderung bestehender und als falsch anzusehender Versorgungswege und Preisgestaltungen abgeben sollen.
   Mit unbestimmten Angaben läßt sich nichts anfangen. Bestimmt bezeichnete Fälle aber werden untersucht. Ihre Urheber verfallen dem Gesetz, ganz gleich, ob es sich um Landwirte. Händler oder Verbraucher handelt. Ihr Material aber dient als Unterlage für behördliches Urteil und behördliche Maßnahmen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

       

Jugend-Abteilung des K.-K.-B. Man schreibt uns: Schon zum zweiten Mal in diesem furchtbaren Völkerringen stehen wir an der Wende eines Vereinsjahres und noch immer steht das deutsche Volk in siegesfroher Stimmung in furchtbarem Kampf mit seinen rachesüchtigen Gegnern. Doch in Zuversicht auf unser tapferes Heer ließ sich auch die Abteilung in ihren Bestrebungen nicht ermüden, sondern sich in einer den Verhältnissen entsprechenden Weise in der Fürsorge der kaufmännischen Jugend betätigen. Ihr erstes Bestreben erblickt die Leitung darin, sich den gestellten Aufgaben: „Pflege und Förderung eines tiefreligiösen Geistes, allgemeine und sachwissenschaftliche Bildung sowie edle Geselligkeit und reine Freude unter den Mitgliedern zu fördern.“ Fiel auch schon einmal ein Samenkorn auf einen nicht ganz fruchtbaren Boden, so war die Abteilung immer bestrebt, dasselbe durch besonders sorgfältige Pflege dennoch zur guten Entfaltung zu bringen. Macht sich auch hin und wieder das Fehlen eines väterlichen Einflusses bemerkbar, so hat die Leitung hierdurch erkannt, daß ihr ein weiteres Gebiet eröffnet ist, darin bestehend, einen, wenn auch anscheinend unbedeutenden Ersatz zu bieten. In dem felsenfesten Vertrauen auf den endgültigen Sieg der deutschen Waffen und im dankbaren Gedenken unserer Väter und Brüder, soll die Jugendarbeit weiter geführt werden, zum Nutzen des deutschen Kaufmannstandes und zum Frommen unseres geliebten Vaterlandes. Schulentlassene, junge Kaufleute, welche der Jugend-Abteilung beitreten wollen, werden gebeten, sich beim Vorsitzenden, Herrn P. May, Heerstraße 10, oder beim Schriftführer, Herrn J. Senff, Hohenzollernstraße 2, zu melden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)