Freitag, 28. April 1916

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 28. April 1916Die Regelung des Seifenverbrauchs in Bonn. Im Anzeigenteil dieser Zeitung werden die Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 18. April sowie die dazu in Bonn getroffenen Anordnungen des Oberbürgermeisters amtlich veröffentlicht. Es dürfen danach monatlich höchstens 100 Gramm Feinseife und 500 Gramm andere Seife, Seifenpulver usw. für eine Person verabfolgt werden. Die verabfolgten Mengen müssen im Brotbuch vermerkt werden, und zwar für April auf dem Blatt der 31. Woche, für Mai auf dem der 35.

Die Polizeistunde am 30. April. Da am 30. April um 11 Uhr abends die Uhren um eine Stunde vorzurücken sind, es nach der gesetzlichen Zeit also schon 12 Uhr ist, müssen auch die Wirtschaften dann schon schließen. Eine besondere Bekanntmachung über diese um eine Stunde frühere Polizeistunde wird von der Bonner Polizeiverwaltung nicht erlassen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Die Zwischenscheine für die fünfprozentigen Schuldverschreibungen des Deutschen Reiches von 1915 (dritte Kriegsanleihe) können vom 1. Mai d. J. ab in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werden. Sämtliche Reichsbankanstalten mit Kasseneinrichtungen übernehmen die kostenfreie Vermittlung des Umtausches.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

       

Bonner Stadttheater. Am Sonntag gastiert das Kölner Schauspiel mit dem bekannten Köln. Volksschauspiel „Heimgesunge“ von Schneider Claus.

Der Westerwaldklub unternimmt eine Wanderung am Sonntag den 30. April. Abfahrt von Beuel 6,44 Uhr, Staatsbahnhof. Die Wanderung geht über Hönningen-Arienheller-Mahlberg-Hesseln-Römerich-Linz.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)