Samstag, 25. März 1916
Inanspruchnahme der Privatwohltätigkeit durch Kriegsbeschädigte. Man schreibt uns: Kein Kriegsbeschädigter hat es nötig zu betteln, keiner braucht auch in versteckter Form die Wohltätigkeit in Anspruch zu nehmen durch Hausieren mit Schreibmaterialien, durch Verkauf von Ansichtspostkarten, durch Orgeldrehen oder Lumpensammeln. Der Anblick des orgeldrehenden, mit den militärischen Ehrenzeichen geschmückten Invaliden muß uns nach diesem Kriege unbedingt erspart bleiben. Dieses Ziel soll durch Gewährung der staatlichen Rente und durch die Kriegsbeschädigtenfürsorge, wie sie von den Provinzialverbänden n die Hand genommen worden ist, mit Unterstützung freiwilliger Spenden zugunsten der Kriegsbeschädigten erreicht werden. In den wenigen Fällen, in denen es trotz guten Willens des Beschädigten nicht möglich ist, ihn wieder erwerbsfähig zu machen, stehen zahlreiche Wege offen, um ihm die notwendige finanzielle Unterstützung zu verschaffen. Auch die öffentliche Armenpflege braucht in solchen Fällen, abgesehen von plötzlich eintretenden Notständen, nicht in Anspruch genommen zu werden, wofern die Notlage des Beschädigten auf die im Krieg erlittene Verletzung oder Erkrankung zurückzuführen ist. Zweifellos sind bei weitem die meisten unserer Invaliden überglücklich, wenn sie durch Arbeit ihr Brot verdienen können, und sie denken nicht daran, die Wohltätigkeit in offener oder versteckter Form in Anspruch zu nehmen. Umso mehr muß aber einzelnen bedauerlichen Ausnahmen entgegengetreten werden, die glauben, auf billige oder bequemere Weise ihren Unterhalt verdienen zu können. Hier kann nur helfen rücksichtslose Versagung der Unterstützung, Verweisung an die örtlichen Fürsorgestellen für Kriegsbeschädigte und nötigenfalls polizeiliche Hilfe.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Ein Gruß aus hoher Luft. Von dem Luftschiffgeschwader, das dieser Tage über Bonn flog, wurde beim Passieren der Koblenzerstraße ein Blumenstrauß abgeworfen, der im Hof des Königlichen Gymnasiums niederfiel. Wie aus dem Begleitschreiben hervorging, war das Blumengebinde für Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe bestimmt, der denn auch der duftende Gruß kurz darauf überreicht wurde.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Privatangestellte und Krieg. Man betrachte das augenblicklich herrschende gesamte Wirtschaftsleben und man wird finden, daß der weitaus größte Teil aller Industrie- und Handelsbetriebe im direkten oder indirekten Interesse des großen Krieges arbeitet. Soweit die Industriebetriebe in Frage kommen, ging mit der vermehrten Arbeitsleistung des Einzelnen und mit dem gesteigerten Gewinn der Betriebe auch eine Erhöhung der Arbeitslöhne vor sich. Anders sieht es jedoch bei der großen Masse der Privatangestellten aus. Während ihre Pflichten den gesetzlichen Kassen usw. gegenüber die alten geblieben sind, die Pflichten dem Prinzipal bezw. seinem Geschäfte gegenüber sich größtenteils erweitert haben und – besonders bei Verheirateten mit mehreren Kindern – die Pflichten des Krieges gegen Familie, Kirche und Vaterland sich vervielfachen, sind beim größten Teil der Privatangestellten die Gehälter die gleichen geblieben wie vor dem Kriege. Man braucht nicht erst auf die Teuerung hinzuweisen, um sich zu überzeugen, daß es unmöglich ist, eine Familie nicht nur annähernd mit denselben Mittel zu ernähren, die man vor dem Kriege hierzu nötig hatte. Und aus allen volkswirtschaftlichen Entschließungen der Regierungen und unseres Generalkommandos liest man das gute Bestreben heraus, zu helfen, soweit es die schwere Zeit zuläßt. Jetzt aber liegt es vor allen Dingen an denjenigen Geschäftsinhabern, die durch den Krieg besonders verdienen, ihren Privatangestellten durch die Gewährung von Teuerungszulagen über die schwere Zeit hinwegzuhelfen. Dies ist eine moralische Pflicht.
Erhöhung der Preise für Säuglingsmilch. Infolge der weiteren Steigerung des Milchpreises und der Betriebskosten der Anstalt wird der Preis für die Säuglingsmilch vom 1. April an erhöht, und zwar für die volle Tagesration des Kindes von 45 auf 50 Pfennig, für Minderbemittelte (Einkommen bis 2000 Mk.) von 30 auf 35 Pfennig.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)