Montag, 28. Februar 1916
Marcell Salzer-Abend. (Zeitgemäßer Ernst und Humor.) Man kann über Marcell Salzer nicht gut etwas Neues sagen. Er bleibt der Alte, wenn er auch stets etwas Neues bringt. Er bleibt der Alte, das heißt der ewig Jugendliche. Jung in seinem sprudelnden Temperament, jung in seinem schlagfertigen Witz, in seiner unfehlbaren sicheren Charakterisierungskunst, jung in seiner ganzen Art, die sich einen Vortragsstil ganz für sich geschaffen hat und etwas schlechthin unnachahmliches bedeutet. Gestern brachte Salzer „zeitgemäßen Ernst und Humor“. Feuerte zunächst ein paar „Schrapnellchen“ auf unsere „lieben Gegner“, ab, von denen das famose Drehorgellied des John Bull und die d’Annunziospr.-Rübchen-Arie auf die ewige Isonzoschlacht in einem immerhin deutlichen Italienisch besonders wirksam einschlugen. Und dann folgten Ernst und Humor. B. von Münchhausens „Landsknechte“ und F. Müllers „Die Oberprima“, Vaterländische Gedichte, ein paar sehr lustige österreichische Kriegsschnurren und zum Schlusse des ersten Teils die kurze, begeisterte Schilderung von Salzers Besuch im Hauptquartier von Hindenburg mit einem Hindenburgwort, das in seiner prachtvollen Knappheit und Schlagkraft etwas vom Wesen dieses ganzen Mannes zu geben scheint. Der Humor kam in Peter Schers famoser Skizze vom majestätischen Nikita, dem Bankenfreund, in Schlichts „Foulardkleid“ und in einer von Thomas Lausbubengeschichten zu seinem Recht. Man weiß, was Salzer alles aus diesen Geschichten herausholt! Und man hat immer den Eindruck, die Verfasser müßten selbst darüber erstaunt sein, was sie da witziges geschrieben haben, wenn diese Geschichten von Salzer vorgetragen, nein, ausgemalt, dargestellt werden. Der Beifall war so groß und herzlich, wie das bei den Salzer-Abenden immer zu sein pflegt.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Vorschriften für die Fastnachtszeit. Koblenz, 27. Febr. Der stellvertretende kommandierende General des 8. Armeekorps hat für den Korpsbezirk während der Zeit vom 2. bis 8. März verboten: den gewerbsmäßigen Ausschank von Branntwein aller Art in sämtlichen Wirtschaftsbetrieben, die Veranstaltungen von Versammlungen und Sitzungen auch von Vereinen jeder Art, soweit es sich nicht um wissenschaftliche, religiöse oder geschäftliche Angelegenheiten handelt. Das Tragen von Verkleidungen oder karnevalistischen Abzeichen in der Oeffentlichkeit und in Vereinsräumen. Die Veranstaltung karnevalistischer Aufführungen u. Vorträge, das Singen u. Spielen karnevalistischer Lieder in öffentlichen Lokalen oder Vereinsräumen, sowie auf Straßen u. öffentlichen Plätzen, den Verkauf von Konfetti, Luftschlangen und anderen Karnevalsgegenständen. Die Polizeistunde wird für die angegebene Zeit auch für geschlossene Gesellschaften ausgedehnt, sie wird auf 12 Uhr festgesetzt, soweit nicht durch örtliche Maßnahmen eine frühere Stunde bestimmt ist.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Städtischer Kartoffelverkauf. Die Stadtverwaltung hat eine weitere Kartoffel-Kleinverkaufsstelle in Kessenich, Pützstraße 34, eingerichtet. Die Zahl der Verkaufsstellen, in denen 10 Pfund Kartoffeln für 43 Pfg. verkauft werden, beträgt nunmehr fünf.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)