Montag, 17. Januar 1916

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 17. Januar 1916Städtischer Butterverkauf. Beim Städtischen Butterverkauf war am Samstag ein sehr starker Andrang in den ersten Stunden. Allmählich legte sich der Ansturm, so daß die zum Verkauf bereit gestellte Menge in Ruhe ausverkauft werden konnte. Für diejenigen, die am Samstag keine Butter erhalten haben, findet die Fortsetzung des Verkaufs am heutigen Montag, nachmittags um 3 Uhr und erforderlichenfalls auch am Dienstag statt. Die Aufstellung der Küfer findet auf dem Minoritenplatz statt. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß noch größere Mengen Butter vorhanden, so daß jedes Vordrängen an den Verkaufsstellen überflüssig ist.

Jugendlichen Personen unter 16 Jahren wird durch eine Verordnung des Gouverneurs der Festung Köln verboten: Lichtspielhäuser und Schaustellungen, die unter dem Namen Spezialitäten-Theater, Varietés, Tingel-Tangel, Kabaretts u . a. veranstaltet werden, ebenso Wirtschaften, in denen Sänger oder Sängerinnen auftreten oder deklamatorische Vorträge gehalten werden, aufzusuchen. Ausgenommen werden Jugendvorstellungen, die von der Ortspolizeibehörde zugelassen sind. Nicht gestattet ist es, in der Oeffentlichkeit oder auf der Arbeitsstätte zu rauchen, Alkohol enthaltende Getränke in der Oeffentlichkeit oder auch auf der Arbeitsstätte zu sich zu nehmen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen nach 7 Uhr abends, oder wenn die Dunkelheit später eintritt, nach Eintritt der Dunkelheit, ziellos auf- und abzugehen oder sich zwecklos dort aufzuhalten. Nur in Begleitung der Eltern, Erzieher oder deren Stellvertreter ist es den jugendlichen Personen gestattet, Kaffeehäuser, Konditoreien oder ähnliche Erfrischungsräume (auch Milchstuben, Speiseeishallen und dergl.) zu besuchen oder nach 7 Uhr abends in Wirtschaften einzukehren, es sei denn, daß es sich um notwendige Einkehr auf Reisen oder Wanderungen handelt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Ehrentafel der Universität. Am Samstag ist im Haupteingang der Universität Am Hof eine Ehrentafel für die im Dienst des Vaterlandes gefallenen Dozenten, Assistenten, Studierenden und Angehörigen der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universität errichtet worden. Sie enthält die Namen der drei Dozenten und vier Assistenten, die, wie bereits bekannt gegeben, den Heldentod für das Vaterland erlitten haben. Ferner sind über 200 Studenten unserer Universität aufgeführt, die bis jetzt auf dem Feld der Ehre gefallen sind. Die Ehrentafel ist mit einem schlichten Eichenkranz geschmückt, an den eine schwarz-weiß-rote Schleife geheftet ist.

Arndt-Eiche in Bonn. Der Quartett-Verein „Freundschaftsbund“ Bonn, gegründet 1871, wird sich mit einem Eichenblatt an der Arndt-Eiche in Eisen beteiligen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 17. Januar 1916Fürsorge für Kriegsgefangene. Die Anordnung der französischen Regierung über die Herabsetzung der Fleisch- und Brotrationen für deutsche Kriegsgefangene war s. Zt. von der Gefangenenhilfsstelle (Verein ehem.16er) der zuständigen Stelle übermittelt worden. Das Kriegsministerium, Abt. Kriegsgefangenenschutz, teilt daraufhin mit: „Da die ausfallenden Nahrungsmittel durch andere, insbesondere Hülsenfrüchte und Gemüse, ersetzt werden, ist gegen die Aenderung der Kost vom gesundheitlichen Standpunkt aus nichts einzuwenden. Jedoch soll, um eine Unterernährung der kriegsgefangenen Deutschen in Frankreich zu verhüten, eine direkte Lebensmittelversorgung durch die Schweiz in größerem Maßstab als bisher eingerichtet werden“

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)