Donnerstag, 13. Januar 1916

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 13. Januar 1916Der Handels- und Gewerbeverein hat am Dienstag abend in einer Hauptversammlung im Stern die Handel und Gewerbe betreffenden Kriegsmaßnahmen besprochen. Herr Dr. Uhlitzsch erläuterte zuerst das Veräußerungs- und Verarbeitungsverbot von Garnen. Dem Veräußerungsverbot unterliegen alle auch kleineren Mengen als 100 Kilogramm. Eine Anmeldung der Mengen über 100 Kilogramm ist durch eine andere Verordnung vorgeschrieben, die mit dem Veräußerungsverbot nichts zu tun hat. An die Ausführungen schloß sich eine lebhafte Aussprache an. Dann wurden die Bestimmungen erörtertüber die Aufnahme der Bestände an Kaffee, Tee, Kakao usw. In Bonn sei für den Monat Januar von den Röstereien ein Preis für den Kleinhandel vereinbart worden. Ob der vereinbarte Preis weiter gehalten werden könne, wisse man noch nicht. Könne der Preis gehalten werden, so brauche man keine Höchstpreise zu befürchten. Dies gelte für den Massenverbrauchskaffee. Besseren Kaffee könne man stets noch zu höheren Preisen haben, so daß der Kleinhandel noch immer zu seinem Rechte komme. Eine Befürchtung, die zu Angsteinkäufen Veranlassung gebe, sei nicht begründet, wie die Handelskammer bereits vor einigen Tagen betont habe. Zum Schlusse wurde das Ausverkaufsverbot besprochen, sowie die At der Butterverteilung, wobei u.a. mitgeteilt wurde, daß man in Bonn die Einführung von Butterkarten in Erwägung gezogen habe. (Beifall.) Der Verein hat 300 Mark für eine Schild an der Arndt-Eiche bewilligt.

Heimbeförderung von Leichen gefallener Krieger. Die Eisenbahndirektion Köln schreibt uns: Mit der Heimbeförderung von Leichen gefallener Krieger und im Feld gestorbener Kriegsteilnehmer sind sowohl für die militärischen Stellen als auch für die Eisenbahnen – namentlich in den besetzten feindlichen Gebieten – erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Diese würden eingeschränkt werden, wenn die Leichenüberführungen nach Möglichkeit bis nach Beendigung des Krieges zurückgestellt würden. Um den Hinterbliebenen hierzu einen Anreiz zu bieten, ist in Aussicht genommen, auf diejenigen Leichensendungen, die erst nach dem Kriege zur Aufgabe und Beförderung gelangen, während eines angemessenen, später festzusetzenden Zeitraumes eine Frachtermäßigung von 50 v. H. zu gewähren.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Eine kirchliche Kaisergeburtstagsfeier soll, wie im Vorjahre, mit Genehmigung des Kaisers und auf Anordnung des evangelischen Oberkirchenrates am 27. Januar in allen Gemeinden der altpreußischen Landeskirche abgehalten und dem in dieser ernsten Kriegszeit besonders bedeutsamen Festtage eine möglichst würdige und erhebende Ausgestaltung gegeben werden.
   Zu dem Festgottesdienste, der je nach den örtlichen Verhältnissen in einer oder mehreren Kirchen abgehalten wird, werden möglichst allerorts die staatlichen und gemeindlichen Behörden sowie die Krieger- u. sonstige in Betracht kommenden vaterländischen Vereine geladen werden. Gleichzeitig wird an den Gottesdiensten dieses Tages eine Kirchenkollekte eingesammelt werden, deren Ertrag dem Kaiser zum Besten der Kriegswohlfahrtspflege übergeben werden soll.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Jugendbewegung. Wie im verflossenen Jahre, so veranstaltet auch in diesem Jahre der katholische Jugendverein für die Stifts- und Remigiuspfarre einen patriotischen Abend, verbunden mit Kaisers-Geburtstagsfeier, und zwar am Sonntag, den 16. Januar, nachmittags ½6 Uh im Saale des katholischen Gesellenhauses. Das Programm entspricht dem des vorigen Jahres, u. a. enthält es Vorträge, patriotische Musikstücke seitens unseres Vereinsorchesters, patriotische Deklamationen, einen Huldigungsreigen, zwei lebende Bilder und eine Marmorgruppe, sowie ein kleines Theaterstück. Die Mitglieder und deren Eltern, sowie die Ehrenmitglieder und Freunde des Vereins sind zu dieser Feier herzlich eingeladen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)