Donnerstag, 6. Januar 1916

Am Dreikönigstag erschien in Bonn nur die Bonner Zeitung.

   

Höchstpreise für Schweinefleisch. Der Oberbürgermeister veröffentlicht in dieser Zeitung eine neue Bekanntmachung über die Höchstpreise für Schweinefleisch, die am 7. Januar in Kraft tritt. Die darin festgesetzten Höchstpreise für die einzelnen Fleischsorten sind im allgemeinen die gleichen wie bisher, aufgeschlagen sind nur die Höchstpreise für Schinken im Schnitt von 2,20 M. auf 2,60 M., sowie für Gehacktes von 1,50 M. auf 1,60 Mark. Die Bekanntmachung zählt jedoch einige bisher nicht genannte Fleisch- und Wurstsorten auf und setzt gleichzeitig die Höchstpreise fest.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)