Donnerstag, 11. Oktober 1917

      

Verdoppelung der Schnellzug- und Eilzugfahrpreise. In kürzester Frist wird, wie gestern den Vertretern der Presse im Eisenbahn-Ministerium mitgeteilt wurde, zur Entlastung der Eisenbahnen und zugunsten des Güterverkehrs eine Verdoppelung der Fahrpreise für Schnell- und Eilzüge eingeführt werden, und zwar in der Form, daß mehr gezahlt werden sollen bei einem Fahrgeld bis 5 M. 3 M., über 5 bis 10 M. 8 M., über 10 bis 15 M. 13 M., über 15 bis 25 M. 20 M., über 25 bis 35 M. 30 M. und so fort. Es empfiehlt sich darum für alle diejenigen, die in nächster Zeit nach ihren Wohnorten zurückkehren müssen, dies noch vor Einführung dieses Zuschlages zu tun, da sie sonst, wenn sie nicht die verteuerten Preise anlegen wollen, auf die Personenzüge angewiesen sind.

Auf die 7. Kriegsanleihe zeichnete die Firma J. G. Adrian, Basaltwerke in Oberkassel (Siegkr.), 50.000 Mark, auf die früheren Anleihen zusammen 250.000 M.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Am Schöffengericht Bonn hatte sich gestern der 19½-jährige Kriegsinvalide Friedrich Cl. aus Bonn zu verantworten, weil ihm zur Last gelegt war, daß er noch nach seinem Austritt aus dem Militärverhältnis von Ende Juli bis zum September 1917 unbefugt die militärische Uniform getragen habe und daß er ferner ohne besondere Erlaubnis den verbotenen Grenzstreifen bei Herbestal überschritten habe. Der Angeklagte war mit 16½ Jahren freiwillig ins Feld gezogen, hatte sich das Eiserne Kreuz erworben und verlor im Kriege seinen rechten Arm. Er übernahm dann vom 12. August dieses Jahres ab Dienst bei der belgischen Zivilverwaltung als Bürodiener und will als solcher die Befugnis besitzen, die Uniform der Zivilverwaltung von Belgien tragen zu dürfen, die übrigens der militärischen Feld-Uniform einschließlich des Epauletts täuschend ähnlich sieht. Als er dann anfangs September in dieser Kleidung mit seinen Ausweisen von der Zivilverwaltung von Brüssel ins Inland Deutschlands gefahren kam, um seine Eltern in Bonn zu besuchen, wurde er am 7. September in Hamburg in Schutzhaft genommen und befindet sich seit dem 18. desselben Monats in der Haft in Bonn. Die Gerichtsverhandlung dieser Anklagesache nahm eine volle Stunde Zeit in Anspruch. Die Staatsanwaltschaft beantragte für jede Straftat des Angeklagten 3 Wochen Gefängnis; das Gericht jedoch erblickte nur im ersten Punkte der Anklage bezüglich Tragens der Uniform, die für eine militärische Uniform gehalten werden müsse, einen Verstoß gegen die Verordnung des Gouverneurs vom 2. Dezember 1915 und setzte dafür eine Strafe von 1 Tag Haft fest. Im zweiten Anklagepunkte erfolgte Freisprechung.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Ueber: „Frauen, kommt zur Munitionsfabrik!“ Es wird immer viel geredet und geschrieben: „Frauen, geht in die Munitionsfabrik arbeiten!“ Nun gibt es tausende Kriegerfrauen, die 1 – 2 Kinder haben und die übliche Unterstützung beziehen. Ich habe viele von diesen Frauen gesprochen und deren Urteil gehört. Die sagten: „Wenn wir arbeiten gehen, müssen wir entweder unsere Kinder in ein Heim geben (und dazu sträuben sich die meisten Frauen aus bestimmten Gründen) oder wir müssen uns jemand nehmen, der den Haushalt, Kinder besorgen usw. besorgt, und das kostet Geld.“ Eine Kriegerfrau, die zwei Kinder hat, bekommt 40 Mark Militärgeld und ungefähr 40 Mark Spende und vier Fünftel Mietszuschuß. Das ist gewiß der heutigen teuren Zeit entsprechend bitter wenig und muß sich solche Frau wohl sehr einschränken, um durchzukommen. Die meisten solcher Frauen haben wohl ihre sauer verdienten Ersparnisse aufgebraucht. Geht nun wirklich diese Frau arbeiten, so wird ihr gleich die Spende und der Mietszuschuß entzogen. Wenn sie nun die Hilfskraft und was drum und dran hängt, berechnet (denn es kostet doch mehr, wenn man fremde Leute wirtschaften läßt), so kommt sie zu der Einsicht, lieber sich weiter mit den Kindern einzurichten, als Tag und Nacht zu arbeiten und doch nicht mehr Geld in den Händen zu haben. Nehmen wir an: sonst hat sie Unterstützung mit Mietzuschuß ungefähr 100 Mark. Arbeitet sie nun, verdient sie angenommen pro Tag 5,50 Mark, pro Woche 33 Mark, pro Monat 132 Mark und 40 Mark Militärgeld, macht 172 Mark. Geht ab für Miete, Kost für Hilfskraft usw. 85 Mark, so hat sie schließlich weit mehr, wenn sie zu Hause bleibt. Meiner Ansicht nach, wäre es doch schön, wenn die Armenverwaltung öffentlich erklären würde, die Spende weiter zu bezahlen (vielleicht, daß der Mietszuschuß wegfallen soll). Ich glaube, es würden eine große Anzahl Frauen in die Munitionsfabriken gehen und so dem Vaterlande nützen. Denn zuviel Ersparnisse können sie wirklich nicht machen und ich glaube, die Männer im Felde würden froh und guten Mutes sein, wenn sie hören, wie froh ihre Frauen sind, auch ihren Teil dazu beitragen zu können, um einen baldigen Frieden zu erreichen. Eine Frau für Viele.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Sprechsaal“)

      

Godesberg: Der Gemüse- und Obstverkauf in der Gemeinde-Verkaufsstelle findet im allgemeinen morgens von 9½ - 1 Uhr statt, nachmittags von 4 – 6 Uhr nur dann, wenn besonders darauf hingewiesen wird.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Von Nah und Fern“)