Sonntag, 7. Oktober 1917

      

Verdunkelung wegen Fliegergefahr.
Der Regierungspräsident wird in kürzester Zeit eine Verordnung erlassen über die Abdunklung aller Raumöffnungen von künstlich erleuchteten Innenräumen. Es handelt sich um alle Fenster, Türen, Oberlichter der Wohnräume, Werkstätten, Fabriken, Gasthöfe, Kaufläden usw., und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie nach der Straße, den Hofräumen oder Gärten gelegen sind. Diese Raumöffnungen müssen sofort nach Eintritt der Dunkelheit mit dichtschließenden Verkleidungen versehen werden. Jede Außenbeleuchtung von Geschäften, Warenhäusern, Theatern, Lichtspielhäusern, Gastwirtschaften, Kaffeehäusern, Privathäusern, Privatwohnungen uns dergl. ist streng verboten.
    Da die Regierungspolizeiverordnung mit ihrer Veröffentlichung sofort in Kraft tritt und gegen Verstöße empfindliche Strafen festgesetzt sind, so kann den Bürgen nicht dringend genug empfohlen werden, jetzt bereits an die Verdunkelung der Raumöffnungen heranzutreten. Wer gegen die Verordnung verstößt, versündigt sich gegen die Sicherheit der Stadt und damit gegen das Vaterland. Es darf nicht damit gerechnet werden, daß die Flieger nur in den späten Abend- und Nachtstunden erscheinen, die Beispiele aus anderen Städten beweisen vielmehr, daß ihr Eintreten zu jeder Zeit, insbesondere in den frühen Abendstunden möglich ist. Die Abdunklung muß daher unbedingt beim Eintritt der Dunkelheit vorgenommen werden. Am zweckentsprechendsten geschieht die Abdunklung, besonders in sehr hellen Räumen, Läden usw. durch Rolläden, dunklen Anstrich der Fensterscheiben, durch einen mit dunkler Tapete bespannten Lattenrahmen oder durch dunkle oder doppelte Vorhänge. Da für Vorhänge zu diesem Zweck keine Bezugsscheine ausgestellt werden dürfen, so empfiehlt es sich, vorhandene Vorhänge umzufärben oder lichtundurchlässige Papiergewebe zu benutzen. [...] Diese Anordnungen gelten auch für Treppenhäuser, soweit diese eine nach außen hin sichtbare Beleuchtung haben. Grundsätzlich ist jede Außenbeleuchtung verboten. Wo sie aus Gründen der z. B. auf größeren Arbeitsplätzen, Fabrikhöfen und dergl. nicht zu entbehren ist, muß die Lichtstrahlung nach oben abgeschlossen und nach den Seiten erheblich herabgemildert werden. Da die öffentliche Straßenbeleuchtung voraussichtlich eine weitere Einschränkung erfahren wird, so muß jede sonstige Beleuchtung besonders ins Auge fallen. Niemand glaube daher, daß ein Unterlassen der Abdunklung den Beamten entgehen wird. Die Fuhrleute und Radfahrer werden zu größter Vorsicht und Aufmerksamkeit ermahnt, damit bei Herabminderung der Beleuchtung Unglücksfälle vermieden werden. Sie haben die Fuhrwerke und Räder stets vorschriftsmäßig zu beleuchten, ebenso haben sie die Vorschrift rechts auszuweichen, links zu überholen, genau zu beachten.

Die Bonner Volkspende hat am 5. Oktober, also nach gerade 25 Monate langem Wirken, die erste halbe Million überschritten. Dank der immer regen Opferwilligkeit unserer Mitbürger können wir die mit Hindenburgs Geburtstag begonnene Woche mit einer halben Million Volksspendeneinnahme beschließen.
   
„Wir halten durch!“, sagt der Volksspender und zahlt wöchentlich seinen Beitrag weiter bis zur ganzen und, wenn es nottut, bis zu mehreren Millionen.

Ein eitler Wicht
wer sich in eiserner Zeit mit Gold behängt. Schafft das Gold zu der Goldankaufsstelle in Bonn.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

      

Sammeltätigkeit.
Die Sammelstelle, Am Hof 1, Eingang am städtischen Mehlamt, nimmt gegen Bezahlung täglich von 3 – 5 Uhr Frauenhaar, getrockneten Kaffeesatz und Obstkerne aller Art entgegen. Die Sammelstelle ist in der Ortskohlenstelle am Münsterplatz. Mittwochs und Samstags von 3 – 5 Uhr gegen Bezahlung Eicheln, Bucheln und Weißdornfrüchte.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

        

Das Gold dem Vaterlande. Man hört hie und da die Frage, ob denn nicht genug Gold an die Reichsbank abgeführt sei, wie lange denn der Goldverkauf weitergehen solle. In Wahrheit wird die Goldlage der Reichsbank mit jeder weiteren Kriegswoche schwieriger, da wir immer mehr Noten, die zu decken sind, ausgeben, weiter immer mehr Nahrung und Rohstoffe für Gold im Ausland kaufen müssen und endlich doch auch nach Friedensschluß unsere Friedensgeschäfte wieder aufnehmen wollen, dazu aber Rohstoffe für Gold aus dem Ausland zu beziehen gezwungen sind. Wer auch nur ein Gramm Gold dem Vaterlande zuführt, dient unserem Nationalwohlstand, hilft unseren kämpfenden Brüdern, den baldigen Frieden zu erringen, verkürzt den Krieg. Wer dagegen Gold zurückhält, weil er es mehr liebt als sein eigenes Volk, der versündigt sich an seinem Vaterland, der ist undankbar gegen unser Heer, der ist ein Bundesgenosse unserer Feinde.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)