Freitag, 31. August 1917

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 31. August 1917Ueber die Neuordnung der Butterpreise entnehmen wir den Mitteilungen des Kriegsernährungsamts folgendes: Die anhaltende Trockenheit hat in verschiedenen Gebieten die Futterernte so nachteilig beeinflußt, daß bei den bisherigen Preisen für Milch und Butter die Unkosten der Milchviehhaltung nicht mehr überall gedeckt werden. Wenn nicht eine Erhöhung insoweit zugestanden wird, daß den Landwirten die Selbstkosten erstattet werden, so ist ein weiteres Sinken der Milch- und Buttererzeugung für den kommenden Winter mit Sicherheit zu erwarten. Es erschien daher erforderlich, die Preisregelung grundsätzlich neu zu gestalten. […] Es soll der Butterherstellerpreis ein bestimmtes Verhältnis zum Milcherzeugerpreis nicht überschreiten, er soll nicht über 8 Mark für das Pfund betragen. […] Für größere Städte wird eine weitere beschränkte Erhöhung des Verdienstes für den Groß- und Kleinhandel vielfach nicht zu vermeiden sein. Hand in Hand mit dieser Neugestaltung der Preise wird der weitere Ausbau der Bewirtschaftung von Milch und Butter durch eine zweckmäßige, den örtlichen Wirtschaftsverhältnissen angepaßte Organisation zur Erfassung dieser Nahrungsmittel in den Erzeugungsgebieten, durch Ueberwachung ihres Verbrauchs in den Bedarfsgebieten und vor allem durch Bekämpfung des Schleichhandels gehen müssen. Die Versorgung mit Speisefetten und Milch wird im kommenden Winter nur unter erheblich vermehrten Schwierigkeiten vor sich gehen können. Es steht zu hoffen, daß die neue Butterpreisverordnung mit dazu beitragen wird, diese Schwierigkeiten zu beheben.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Anzeige im General-Anzeiger vom 31. August 1917Vaterländische Kundgebung am Arndt-Denkmal. In allen Gauen der Rheinischen Turnerschaft hat die Anregung auf Veranstaltung einer Turner-Kundgebung gegen die aufs neue enthüllten feindlichen Eroberungsgelüste die denkbar günstigste Aufnahme gefunden: Sie sollen ihn nicht haben! Am Sonntag, nachmittags 4 Uhr erfolgt die machtvolle vaterländische Kundgebung am Arndt-Denkmal auf dem Alten Zoll. In geschlossenem Zuge marschieren die Fahnenabordnungen und die übrigen Teilnehmer des Rheinischen Turnerverbandes vom Turnplatz am Arndthause dorthin. […]

Wucherpreise für Rippentabak. Wie wir bereits vor einiger Zeit mitteilten, wird auch hier in Bonn Tabak zum Preise von 10 Mk. und mehr für das Pfund verkauft. Es handelt sich dabei um geschmuggelten oder unter anonymer Flagge segelnden reinen Rippentabak, der mit 3.50 bis 4.50 Mk. hoch genug bezahlt ist. Dieser Hinweis hat natürlich keinerlei Bezug auf die reelle deutsche Rauchtabak-Industrie mit ihren jetzigen Preisen.

Das „schwache“ Geschlecht. Die starke Steigung an der hiesigen Brückenrampe macht den Lenkern von Lastfuhrwerken viel zu schaffen. Sobald ein Pferd sich einmal weigert, die Brückenrampe anzusteigen, bringt es der Lenker in den meisten Fällen nicht fertig, das Tier zum Weitergehen zu bewegen. Da helfen keine guten Worte, da hilft keine Peitsche, sogar ein Vorspannpferd ist meist nicht im Stande, das Fuhrwerk in Bewegung zu bringen, weil der scheugewordene Gaul allen Fortbewegungsversuchen heftigen Widerstand entgegensetzt. Am Montag morgen machte ein etwa 16jähriger Junge, der mit einem leichtbeladenen Ponyfuhrwerk über die Rheinbrücke fahren wollte, dieselbe Erfahrung. In der Doetschstraße blieb das Pferd wie festgewurzelt stehen, und alle Versuche, es anzutreiben, waren vergebens. Er streichelte das Tier, redete ihm gut zu und schließlich, als alles nichts half, versuchte er es mit der Peitsche weiterzubringen. Jedoch ohne Erfolg. Als der Junge ratlos dastand, stieg ein etwa 12jähriges Mädchen, das schon seit Kriegsbeginn einen Bäckerwagen selbständig fährt, von seinem Fuhrwerk und nahm dem Jungen die Zügel aus der Hand. „Gangt ens op Sick, gevv ens die Peetsch her!“ rief es dem Jungen zu, und im nächsten Augenblick ging der Tanz los. Hageldicht fielen die Schläge auf den widerspenstigen Gaul und unter großem Hallo der Umstehenden riß der Pony aus und hatte im nächsten Augenblick die Steigung überwunden. Der Junge eilte mit hochrotem Kopf seinem Fuhrwerk nach und schwang sich in der Nähe des Zahlhäuschens auf den Bock. „Dat kann goot werde“, meinte ein Zuschauer anerkennend, als das Mädchen wieder sein Fuhrwerk bestieg und nach der Hundsgasse zu weiterfuhr.

Schöffengericht Bonn. Ein Wirt und Metzger aus Beuel hatte in der Nacht zum 25. Mai fünfzig Pfund Rindfleisch bei sich einschmuggeln lassen, angeblich von einem unbekannten Metzger aus Luxemburg stammend und von einem unbekannten Soldaten. Er verkaufte diese Waren an seine Kundschaft. Von der Polizei wurde ihm schließlich noch 21½ Pfund beschlagnahmt. Ein amtsrichterlicher Strafbefehl verhängte über den bereits zweimal vorbestraften Angeklagten dieserhalb einen Monat Gefängnis. Sein Einspruch hatte in der gestrigen Schöffengerichtssitzung den Erfolg, daß diesmal, wie im Urteil ausdrücklich betont wurde, nochmals ausnahmsweise von einer Gefängnisstrafe abgesehen und eine Geldstrafe von 300 Mark über ihn verhängt wurde.
[…]
   Der Händler Joh. K. von hier hatte im Juni die Stachelbeeren, deren Höchstpreis auf 40 Pfg. pro Pfd. stand, mit 70 und 65 Pf. verkauft, auch in seinem Laden kein richtiges Preisverzeichnis aushängen gehabt. Für den ersten Fall erhielt er 50 Mark, für den zweiten Fall 10 Mark Geldstrafe. – Der Höchstpreis von 42 Pfennig für Kirschen hatte die hiesige Händlerin Witwe Jos. H. um fast das dreifache überschritten, indem sie dieselben mit 1,20 Mark verkaufte. Das Gericht hielt die Strafe von 100 Mark für angemessen. Noch bevor das Urteil fertig ausgesprochen war, verließ die Angeklagte unwirsch und mit giftigem Blick den Gerichtssaal, was viel Heiterkeit erregte. – Die Händlerin N. hatte auf dem Markt den Salat als sonst keiner mehr dort war, nur noch stückweise verkauft und zwar mit 20 Pfennig pro Köpfchen, während der Verkauf nur pfundweise zum Höchstpreise von 25 Pfennig gestattet war. Das richterliche Urteil milderte die polizeiliche Strafverfügung von 100 auf 50 Mark.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Die Wallfahrt nach Bornhofen wird nicht, wie angezeigt, mit dem fahrplanmäßigen Dampfer, sondern mit dem Sonderdampfer „Ernst Ludwig“ erfolgen und zwar am Montag, den 3. September, morgens gegen 9 Uhr (Rheingasse). Preis für Hin- und Rückfahrt 6 Mk., Kinder die Hälfte. Karten sind bis Sonntag abend bei Herrn C. Tondorf, Sternstraße 66, zu haben. Das Schiff hält auf der Hin- und Rückfahrt in Godesberg und Königswinter.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)