Montag, 30. Juli 1917

 

Ausländische Seife. Der Reichskanzler ermächtigt die örtlich zuständigen Preisprüfungsstellen, denjenigen Kleinhändlern, die noch über ausländische Seife verfügen, die sie vor dem 10 Mai 1917 zu höheren als den festgesetzten Preisen eingekauft haben, zu gestatten, diese Bestände zu einem unter Zugrundelegung des Einkaufspreises von den Preisprüfungsstellen festgesetzten angemessenen Preise während der Zeit vom 1. bis 31. August 1917 zu verkaufen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

      

Preiswucher im Weinhandel. Trotz der Bestrebungen der zuständigen Stellen gehen die Weinpreise nach wie vor sprunghaft in die Höhe. Es beruht dies zum Teil darauf, das infolge des Mißverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage bereits in den Anbaugebieten Preise gefordert und bezahlt werden, die über das normale Maß weit hinausgehen. Zu einem großen Teil sind die hohen Preise auch auf Preistreibereien, Kettenhandel und sonstige unlautere Machenschaften zurückzuführen. Es ist festgestellt worden, daß in einzelnen Fällen Händler und Wirte dazu übergegangen sind, dieselben Weine, die sie bisher zu einem billigeren Preise verkauft hatten, plötzlich zu einem stark erhöhten Preise anbieten. Um derartigen strafbaren Machenschaften nach Möglichkeit entgegenzutreten, beabsichtigt die hiesige Preisprüfungsstelle, die bisher ausgeübte Ueberwachung des Weinhandel und Weinbedarfs in Wirtschaften erheblich zu verschärfen, alle dabei festgestellten Verfehlungen strafrechtlich zu verfolgen und in allen krasseren Fällen, namentlich bei Höherzeichnung billiger eingekaufter Weine, die Schließung der betreffenden Geschäftsbetriebe wegen Unzuverlässigkeit herbeizuführen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Wenn das nicht zieht! In einem rheinischen Blättchen sucht, wie der Kölner Stadtanz. schreibt, eine heiratssehnsüchtige Jungfrau durch folgende verlockende Dinge einen Ehegeliebten zu gewinnen: „Habe 11 Hühner auf dem Hof, eine Kelter, sechs Schweine; vier Rinder auf der Weide, zwei Schinken und Dauerwürste im Rauchfang, eine erblindete Mutter, die spinnen und weben kann, einen kleinen Weinacker, 25 Kirsch-, 14 Apfel-, 10 Zwetschenbäume, selbstgesponnene Leinwand und eigen gekelterten Wein. Außerdem habe ich ein Klavier und eine Laute. Kriegsbeschädigte, die noch etwas auf Acker und Hof arbeiten können und ehrlichen Charakter besitzen, werden um Darlegung ihrer Verhältnisse gebeten.“ Vermutlich wird es der mit so viel Gütern gesegneten Jungfrau an Bewerbern nicht fehlen.

Etwas mehr Rücksicht. Im Hinblick auf die Barfußgänger sollte jedermann darauf sehen, daß Glasscherben sogleich in den Müllkasten oder die Müllgrube gelegt werden. Keinesfalls sollten Scherben nach der alten Unsitte und in sträflichem Leistsinn an Stellen des öffentlichen Verkehrs achtlos weggeworfen und liegen bleiben dürfen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)