Samstag, 28. April 1917
Die Polizeistunde. Das Reichsamt des Inneren hat dem Reichsverband deutscher Gastwirte mitgeteilt, daß eine Hinausschiebung der Polizeistunde nicht beabsichtigt ist. Der Grund der Beibehaltung der jetzigen Polizeistunde ist darin zu suchen, daß auf eine größtmöglichste Ersparnis der Kohlen Gewicht gelegt werden muß. In dem Schreiben heißt es zum Schluß. „Eine allgemeine Hinausschiebung der Schließung der Gast- und Schankwirtschaften würde aber, abgesehen von dem dadurch bedingten größeren Kohlenverbrauch, insbesondere auch einen längeren Betrieb der öffentlichen Verkehrsanstalten nach sich ziehen müssen, was im Interesse der Kohlenersparnis nicht angängig ist. Die Wünsche der einzelnen Berufsstände müssen in der jetzigen Zeit hinter den Interessen der Allgemeinheit zurückstehen, so bedauerlich dies auch für die davon Betroffenen sein mag.“
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Beschaffung von Kleingeld. Nach Erledigung der Tagesordnung kam in der gestrigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auch die Kleingeldfrage zur Sprache. Bekanntlich hat schon vor langer Zeit die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, gemeinsam mit den Kreisen Bonn-Land und Siegkreis Notgeld zur Behebung des Kleingeldmangels herauszugeben. Bisher ist es aber beim guten Willen geblieben und die Handelskammer hat nach einer Mitteilung der Stadtverwaltung gestern mitgeteilt, daß mit der Ausgabe von „städtischem Kleingeld“ vor Ende Mai nicht zu rechnen ist, da sich keine geeignete Druckerei für die Anfertigung desselben findet. Da nun der Kleingeldmangel bereits zu recht bedenklichen Erscheinungen im täglichen Leben führt, hielt es das Stadtverordnetenkollegium für unbedingt notwendig, daß in der Angelegenheit sofort ernste Schritte unternommen werden. Fast alle Stadtverordnete warteten mit guten Ratschlägen zur Behebung der Not auf. Im Allgemeinen wurde aber überwiegend die Ansicht laut, daß sich die Stadt Bonn jetzt nicht weiter an die anderen beteiligten Kreise stören und selbst die Sache in die Hand nehmen müsse. Nachdem eine ganze Reihe von Herren das Wort zu der Angelegenheit genommen hatten, wurde beschlossen, den Finanzausschuß für Samstag sofort einzuberufen und die erforderlichen Vorarbeiten zu erledigen. Gleichzeitig soll nochmals bei den Landratsämtern der Kreise Bonn-Land und Siegkreis angefragt werden, ob sie ohne Befragung des Kreistages in der Lage sind, sich der Stadt anzuschließen. Es ist in Aussicht genommen, vorläufig für 30.000 Mark Zehnpfennigstücke und für 20.000 Mark Fünfpfennigstücke in Papier oder Metall herzustellen.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Hilfsdienstpflichtige, schützt Euch vor Strafe! Vielfach herrscht noch Unkenntnis in den Strafbestimmungen, die das Hilfsdienstgesetz und insbesondere auf Grund des Gesetzes die Bundesratsverordnung vom 13.3.17 über Verfehlungen gegen die Meldepflicht Hilfsdienstpflichtiger enthält. Diese Unkenntnis kann zu schweren Nachteilen für die Betroffenen führen. Deshalb sei darauf hingewiesen, daß § 10 Abs. 1 der genannten Bundesratsverordnung Gefängnisstrafe bis zu 3 Monaten oder Geldstrafe bis zu 600 Mark dem androht, der bei der Meldung wissentlich unwahre Angaben macht. Nach Abs. 2 der genannten Verordnungsstelle wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft, wer die in §§§ 2, 3, 6, 7 Meldungen oder Mitteilungen schuldhaft unterläßt. Vor allem kommt für die Meldung zum Hilfsdienst in Betracht, daß die auf die erfolgte öffentliche Aufforderung der Ortsbehörden zu der in der Aufforderung bestimmten Zeit bei der darin angegebenen Stelle durch Ausfüllen der Meldekarte persönlich zu erfolgen hat.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)