Freitag, 21. Juni 1918

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 21. Juni 1918Türklinken und Fenstergriffe. Eine Bekanntmachung im Anzeigenteil dieser Zeitung gibt Auskunft über den Ausbau der beschlagnahmten Türklinken und Fenstergriffe und den Einbau der notwendigen Ersatzstücke sowie über die gegebenenfalls zu beantragende kostenlose Ausbauhilfe.

Zur Abgabe von Männeranzügen. Täglich werden beim städtischen Bekleidungsamte Anzüge abgeliefert, die wegen ihres schlechten Zustandes zurückgewiesen werden müssen, weil sie nicht mehr verwertbar sind. Es sei deshalb nochmals darauf hingewiesen, daß die abgelieferten Anzüge gebrauchsfähig sein müssen. Und zwar soll, da es sich um Anzüge für die Arbeiterschaft handelt, nur solche Kleidung beschafft werden, die starke Inanspruchnahme aushält. Auch sollen die Kleidungsstücke ihrer Art nach tunlichst ihrer Zweckbestimmung entsprechen. Ausgeschlossen sind deshalb: Fracks, Smokings, ferner Leinen-, Lüster- und leichte Flanellsachen sowie Uniformen. Es seien diese Bestimmungen nochmals in Erinnerung gebracht, und die Bürgerschaft in ihrem eigenen Interesse gebeten, sie zu beachten. Der zehnprozentige Preiszuschlag wird nur noch bis zum 24. Juni bezahlt.

Der Eifelverein unternimmt nächsten Sonntag eine Wanderung durch den Kottenforst und das Vorgebirge nach Alfter.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

     

Eine öffentliche Versammlung veranstaltet die Ortsgruppe Bonn des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten und Kriegsteilnehmer am kommenden Sonntag im Volkshaus in der Sandkaule. Das Thema des Redners, Woldt – Elberfeld, lautet: „Am Tage der Heimkehr und der Kriegsbeschädigte im Wirtschaftsleben.“

Die Höchstpreise für Quark und Quarkkäse sind um 40 Prozent erhöht worden. Hoffentlich wird durch diese Preiserhöhung erreicht, daß nunmehr Käse auch wirklich zu haben ist.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Aenderungen auf dem Bezugsschein gelten als Urkundenfälschung. Wie verschiedene Gerichtsverhandlungen in letzter Zeit bewiesen haben, herrscht in vielen Kreisen noch immer Unklarheit über das Wesen des Bezugsscheines. Man weiß vielfach immer noch nicht, daß der Bezugsschein eine Urkunde darstellt, und dementsprechend jede Aenderung, die auf demselben vorgenommen wird, als Urkundenfälschung bestraft wird. Immer wieder kommt es vor, daß Leute auf bereits abgestempelten Bezugsscheinen selbständige Eintragungen, Aenderungen oder Zusätze vornehmen, z. B. auf einen Bezugsschein, der über eine Hose ausgestellt ist, das Wort Hose ausradieren und dafür einen anderen Gegenstand einsetzen. Viele tun dies aus reiner Bequemlichkeit, nur weil sie den nochmaligen Gang zur Bezugsscheinstelle scheuen. Jeder, der jedoch eine Aenderung auf seinem Bezugsschein vornimmt, kann sicher sein, sich wegen seiner gesetzwidrigen Handlungsweise vor Gericht verantworten zu müssen. Denn die Scheine werden später von den Geschäften den Bezugsscheinstellen zurückgereicht und dort nachgeprüft, sodaß jede Aenderung entdeckt wird und zur Anzeige gelangt.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)