Mittwoch, 14. März 1917

      

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. März 1917Lazarett-Arbeitszentrale für Bonn. Der Verwundeten-Arbeitsnachweis, welcher seit Herbst 1914 in stets steigendem Umfange durch die Geschäftsstelle des Reservelazarettdirektors in Bonn vermittelt wurde, ist jetzt auf Veranlassung des Reservelazarettdirektors Oberstabarztes Dr. Blanc in die Abteilung Beethovenhalle des Reservelazaretts III in Bonn verlegt worden. Diese Lazarettabteilung ist als Sammellazarett für arbeitsfähige Verwundete eingerichtet worden und hat den Zweck, den Anforderungen für Ersatzgestellung von Arbeitskräften für kriegswirtschaftliche Betriebe entgegenzukommen und den arbeitsfähigen Verwundeten neben ihrer ärztlichen Behandlung Arbeit und Verdienst zu sichern. Kriegswirtschaftliche Betriebe, denen es an Arbeitskräften mangelt, können sich jederzeit an den Chefarzt des vorgenannten Lazaretts, Oberstabsarzt Professor Schmidt, wenden, welcher den Wünschen der Arbeitgeber nach Möglichkeit entsprechen wird.

Um die Eiererzeugung zu sichern, ermahnt der Oberbürgermeister die Hühnerhalter, die Legehühner nicht abzuschlachten, ihre Zahl vielmehr zu vermehren. Hühnerfleisch darf nur gegen Fleischkarten abgegeben werden. Die Hühnerhalter erhalten vom städtischen Lebensmittelamt für jedes abgelieferte Ei 32 Pfg. und 40 Gramm Futter, das Futter zum Preise von 30 Pfg. das Pfund.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Der Turn- und Spielklub Nordstern wurde am vergangenen Sonntag auf dem Gautage zu Köln der vom Regierungspräsidenten gestiftete Wanderpreis „Hindenburgschild“ (ein Kunstwerk eigener Art!) feierlichst überreicht. Diesen Hindenburgschild erhält alljährlich die beste Schlagballmannschaft im Siegrheinischen Turngau. Unser Turn- und Spielklub Nordstern, der in der kurzen Zeit seines Bestehens schon recht Tüchtiges geleistet hat, kann mit Recht stolz sein auf diese Auszeichnung, insofern er als erster Besitzer auch schon im vorhergehenden Jahre die Gaumeisterschaft besaß und zuletzt sogar die Kreismeisterschaft (f. Rheinland) erhielt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Brieftauben. Das Oberbürgermeisteramt gibt gekannt, daß alle zugeflogenen und aufgefundenen Brieftauben sofort der nächsten Polizei- oder Militärbehörde abzuliefern sind. Etwa vorhandene Ringzeichen, Stempelfedern, Depeschenhülsen und andere Zeichen dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden. Zugeflogene Brieftauben lebend zu fangen, ist erwünscht. Zur Beförderung lebender Tauben kann jeder Behälter (Korb, Holz- oder Pappkasten) von entsprechender Größe verwendet werden, der mit Luftlöchern versehen ist. Die Tauben sind vor der Absendung ausreichend zu füttern und zu tränken; etwas Futter kann in den Behälter hineingestreut werden. Beim Auffinden von toten Tauben genügt es, beide Flügel, sämtliche Schwanzfedern, die Ständer (Beine) mit etwaigen Ringen sowie sonstige Merkmale einzusenden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)