Samstag, 31. August 1918

   

Der rheinisch-westfälische Wirteverband erwähnt in seinem Jahresbericht für 1917/18, daß sich die Bierlieferungen gegen das Vorjahr gebessert haben und das Verhältnis zwischen Brauereien und Gastwirt ebenfalls gebessert hat, als es vordem in der Kriegszeit war; die Brauereien verschließen sich nicht mehr den berechtigten Forderungen der Gastwirte; Eingaben an die Regierungspräsidenten, wenigstens für die Sommermonate in den Großstädten die Polizeistunde bis 11 ½ Uhr hinauszuschieben, sind erfolglos geblieben; erfolgreich dagegen waren die Bestrebungen, für die Brauereierzeugnisse Höchstpreise festzusetzen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

Das Lebensmittelamt der Stadt Bonn verbietet, auf Reisebrotmarken mit dem Stempelaufdruck „Lebensmittelamt der Stadt Bonn“ innerhalb der Stadt Brot abzugeben. Hierzu hat die Stadt Bonn kein Recht; denn die Reisebrotmarken haben Gültigkeit für das ganze Deutsche Reich, also auch für Bonn. Dazu ist es auch eine kleinliche polizeiliche Maßnahme, die in vielen Fällen als Schikane wirkt, wie in meinem Fall. Ich nehme meine Brotkarte und lasse mir, da ich mehrere Tage verreisen will, eine Wochenbrotmarke in Reisebrotkarten umtauschen, kehre aber nach 4 Tagen zurück. Jetzt will mir die Stadt Bonn auf die übrigen Reisebrotmarken kein Brot verabfolgen. Dazu ist sie nicht berechtigt. Hoffentlich wird diese unerlaubte Einschränkung bald rückgängig gemacht. Prof. Dr. C.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Eingesandt“)

   

150 Gramm Fleisch einschl. Wurst werden in dieser Woche ausgegeben. Kinder unter sechs Jahren erhalten die Hälfte.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Nachrichten des Lebensmittelamtes.
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Brotverkauf auf Reisebrotmarken.
Bei der Kartenausgabestelle des städt. Lebensmittelamtes werden in letzter Zeit auffallend viele Brotmarken in Reisebrotmarken umgetauscht. Da anzunehmen ist, daß diese Marken nur aus dem Grunde umgetauscht werden, um schon Samstags und Sonntags Brot für die kommende Woche zu kaufen, erhalten die Reisebrotmarken jetzt auf der Rückseite den Stempelaufdruck „Lebensmittelamt Abtlg. 8 Stadt Bonn“. Auf Reisebrotmarken mit diesem Stempelaufdruck darf in den hiesigen Bäckereien kein Brot abgegeben werden.
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Der Petersberg und die Jesuiten. Immer wieder wird in unserer Stadt das Gerücht herumgetragen, Jesuiten hätten das Hotel auf dem Petersberg angekauft. Wir haben bisher von diesem Gerücht keine Notiz genommen, weil es uns gar zu widersinnig vorkam. Es wäre in der Tat schwer mit der vielgerühmten Schlauheit der Jesuiten vereinbar, wenn sie ein solches Millionenobjekt erwerben wollten, ohne die Gewißheit, daß ihnen dort die Genehmigung für eine Niederlassung erteilt wird. Auf die Genehmigung, ein für den Fremdenverkehr im Siebengebirge so wichtiges Hotelunternehmen in eine Ordensniederlassung zu verwandeln, ist kaum zu rechnen. Es ist auch schwer einzusehen, was ein nach außen hin so tätiger Orden wie die Gesellschaft Jesu mit dem auf einsamer Bergeshöhe gelegenen großen Hotel anfangen sollte. Da aber das Gerücht trotz seiner inneren Unwahrscheinlichkeit sich hartnäckig erhält, haben wir uns an zuständiger Stelle erkundigt und die ausdrückliche Versicherung erhalten, daß das Gerücht jeglicher Grundlage entbehrt.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)