Donnerstag, 15. August 1918

    

Verwundetenausflug. Durch die besondere Güte von Frau Schürmann war es dieser Tage den Verwundeten des Friedrich-Wilhelm-Stifts ermöglicht, in Stärke von 140 Mann einen Ausflug nach der Rheininsel Grafenwerth zu machen. Obwohl Jupiter Pluvius schlechte Launen zeigte, so konnte dies doch die Stimmung der Festteilnehmer in den schönen Sälen des dortigen Gasthauses keineswegs beeinflussen.

Ueber die Reise der ukrainischen Landwirte durch Deutschland meldet jetzt das Wolffsche Telegraphenbureau aus Berlin, 13. August: Auf Einladung der deutschen Regierung haben Vertreter des Großgrundbesitzes und des mittleren Grundbesitzes der Ukraine in den letzten beiden Wochen eine Reise zum Studium der deutschen Landwirtschaft durch Deutschland gemacht. Auf dieser Reise besuchten die Großgrundbesitzer insbesondere das bei Straßburg gelegene Kalibergwerk und verschiedene große Güter in der Nähe von Quedlinburg, Goslar, Poppenburg und die landwirtschaftliche Hochschule in Bonn. Die Vertreter des mittleren Grundbesitzes besichtigten Bauerngüter im Oderbruch sowie genossenschaftliche Güter in Neustadt an der Dosse, ferner Zuchtanstalten in den Kreisen Leer und Emden und bei Bonn. Gestern abend hat im Hotel Esplanade zu Ehren der Gäste aus der Ukraine eine kleine Abschiedsfeier stattgefunden, bei der sich die Reiseteilnehmer über die gewonnenen Eindrücke mit großer Befriedigung aussprachen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

    

Ein Verbot des Bowletrinkens auf den Rheindampfern. Das Bowletrinken auf den Rheindampfern hatte in der letzten Zeit vielfach Formen angenommen, die nichts mehr gemein hatten mit der harmlos frohen Bowlestimmung, wie sie von der Friedenszeit her in schönster Erinnerung bei jedem Rheinbesucher steht. Auch damals schäumten die Wogen des Frohsinns manchmal über; mit wenige Ausnahmen, die natürlich vorkamen, blieben aber doch gewisse Grenzen bewahrt, nach deren Ueberschreiten aus einem frischfrohen stimmungsvollen Bowlentrunk wilde Zechgelage, aus heiterem Frohsinn trunkene lärmende Ausgelassenheit entstehen. Mit Rücksicht auf diese in der ernsten Kriegszeit besonders bedauerlichen Uebelstände hatte sich der Stellvertretende Kommandierende General des 8. Armeekorps an die Direktion der Köln-Düsseldorfer Dampfschiffahrt gewandt mit dem Wunsch, auf ihren Dampfern ein Verbot des Bowletrinkens und eine Einschränkung des Weingenusses herbeizuführen. Diesem Wunsch ist die Gesellschaft, wie wir hören nunmehr nachgekommen, indem sie die Schiffsrestaurateure angewiesen hat, künftig keine Bowlenweine, Zutaten oder Bowlegefäße mehr auszugeben. Ebenso sollen die Restaurateure da, wo es erforderlich ist, durch Verweigern des Weines auf die Einschränkung des Weingenusses hinwirken.

Wild und Geflügel in den fleischlosen Wochen. Die fleischlosen Wochen kennzeichnen sich dadurch, daß Fleischkarten in ihnen nicht eingelöst werden können, sondern daß an deren Stelle eine Belieferung mit Kartoffeln bezw. Mehl eintritt. Daraus ergibt sich, daß diejenigen Arten von Wild und Geflügel, deren Abgabe bisher ohne Fleischkarten zulässig war, auch in den fleischlosen Wochen ausgegeben werden dürfen. Jedoch auch bezüglich des markenpflichtigen Wildes und Geflügels hat der Sekretär des Kriegsernährungsamtes mit Rücksicht auf deren leichte Verderblichkeit, Ausnahmen insbesondere für die Versorgung von Kranken in Lazaretten und Krankenanstalten, zugelassen. Die Regelung der notwendigen Anordnungen, um Verderben von Wild zu verhüten, erfolgt durch die Kommunalverbände.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Das Invaliden-Prüfungsgeschäft für den Stadt- und Landkreis Bonn findet in der Zeit vom 23. August bis einschl. 12 September d. J. in Bonn, Artillerie-Depot, Nordstr. 51, statt. Die in Betracht kommenden Invaliden und Rentenempfänger erhalten besondere Gestellungsbefehle. Es liegt im Interesse der Rentenempfänger, etwaige vorhandene Ausweise über ärztliche Behandlungen zum Prüfungsgeschäft mitzubringen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)