Mittwoch, 14. August 1918

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. August 1918Gegen oder für die kleinen Hamsterer? Niemand ist gehalten, Gesetze und Verordnungen zu beachten, die nicht gehalten werden können, und derartige Uebertreter zu bestrafen, ist unstatthaft. Zahlreich sind die Fälle, in denen Personen hamstern, um für Hungernde und Kranke, jung und alt, oft sind dies ihre eigenen Angehörigen, Kinder und Eltern, die notwendige, nicht überflüssige Nahrung zu verschaffen. Wenn ich für mein krankes Kind Stärkung nötig habe, so hamstere ich die hierzu notwendigen Eier, Fleisch, Obst oder was sonst erreichbar. Da weise ich jedes Verbot mit Entrüstung entschieden zurück. Geschieht eine Bestrafung solcher Personen dennoch, so kann ich dies nur barbarisch nennen. Denn ich habe nicht allein das Recht, sondern auch die Pflicht, für mein krankes Kind oder für erkrankte Eltern zu sorgen. Und die Ausübung dieses Rechtes und dieser Pflicht ist und wird niemals etwas Unrechtes. Erläßt der Staat trotzdem zur Bestrafung dieses Rechtes und dieser Pflicht Gesetze, Anzeige im General-Anzeiger vom 14. August 1918so ist dies empörend ungerecht. Joh. Rahm
   
(Soweit es sich nur darum handelt, wirklich notwendige Stärkungsmittel für Kranke in den nötigen Mengen zu beschaffen, kann von „Hamstern“ überhaupt nicht die Rede sein, zumal es in ernsten Krankheitsfällen auch viel zu lange dauert, bis ein ärztlicher Antrag soweit erledigt ist, daß die bewilligten Nährmittel bezogen werden können. Wenn aber jeder für sich das „Recht“ in Anspruch nehmen wollte, für seine Familie so viel Nahrungsmittel zu beschaffen, wie nur zu erreichen sind, wohin sollte das führen? Wir haben doch in Deutschland nicht so viel Nahrungsmittel, daß der Bedarf des ganzen Volkes vollständig und nach dem früheren Friedensmaße gedeckt werden kann. Gegen Leute, die das eigene Wohlergehen über das Wohl der Allgemeinheit stellen, muß der Staat unbedingt mit fühlbaren Strafen vorgehen. D. Red.)

(Bonner Zeitung, Rubrik „Eingesandt“)

    

Neues Operettentheater. Rose Pahlen, die hier gern gesehene Sängerin, tritt nur noch Mittwoch Anzeige im General-Anzeiger vom 14. August 1918und Donnerstag in „Die Fahrt ins Glück“ auf. Als nächstes Werk geht „Der Vogelhändler“ von Carl Zeller, von Eugen Hietel in Szene gesetzt, über die Bretter.

Butter aus Finnland. Aus Lübeck wird gemeldet: Mit dem Dampfer Thorvöst traf aus Finnland die erste Butterladung von 100.000 Kilo ein. – Hoffentlich läßt die Gewissenhaftigkeit der Z.-E.-G. zu, daß die Ladung bald verteilt werden kann.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Besteuerung von Tabakpflanzen. Im Publikum ist vielfach die Meinung verbreitet, daß Grundstücke, die mit weniger als 50 Tabakpflanzen bepflanzt sind, zur Versteuerung nicht angemeldet zu werden brauchen. Diese Ansicht ist irrtümlich. Tabaksteuer wird nur dann nicht erhoben, wenn auf einer Besitzung nicht mehr als 50 Tabakpflanzen nur zu Zierzwecken gepflanzt werden und diese Bestimmung der Pflanzen aus der Art der Benutzung des Grundstücks sowie aus dem Verhältnis der mit Tabak bepflanzten Fläche zur Gesamtfläche des Grundstücks unzweifelhaft hervorgeht. Daraus folgt, daß wenn auch weniger als 50 Tabakpflanzen – jedoch zu Rauchzwecken – gepflanzt werden, das bepflanzte Grundstück dem zuständigen Zollamt zur Besteuerung anzumelden sind. [...]

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)