Sonntag, 7. April 1918

    

Der Erbauer des neuen deutschen Riesengeschützes, Professor Dr. Friedrich Raufenberger in Essen, ist Bonner Ehrendoktor. Er hat bekanntlich auch das 42-Zentimeter-Geschütz gebaut und wurde deshalb, ebenso wie Herr Krupp von Bohlen und Halbach, am 15. November 1914 von der Bonner philosophischen Fakultät zum Doktor ehrenhalber ernannt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Bestrafte Hamsterin. Vor dem Schöffengericht hatte sich am Samstag eine hier wohnende Engländerin Kath. D. wegen Wirtschaftsvergehens zu verantworten. Sie hatte sich auf dem Bekleidungsamt einen Bezugsschein für ein Paar neue Schuhe ausstellen lassen unter der Angabe, daß sie nur ein Paar Schuhe habe. In verschiedenen Geschäften hielt sie Nachfrage nach Schuhen, jedoch ohne Erfolg. Die eigene Schwester erstattete bei der Polizei Anzeige, daß die Angeklagte noch im Besitz mehrerer Paar Schuhe sei und eine polizeiliche Durchsuchung der Wohnung ergab denn auch, daß die Angeklagte tatsächlich noch sechs Paar gute Schuhe in Besitz hatte. Das Gericht erkannte auf eine Geldstrafe von 1000 Mark. Vor Gericht hatte die Schwester ihre Aussage verweigert.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

 

Flüchtige Kriegsgefangene. Beim Eintritt milder Witterung mehren sich erfahrungsgemäß die Fälle, daß Kriegsgefangene sich von ihren Arbeitsstellen entfernen und sich beschäftigungslos im Lande herumtreiben. Es gelingt vielen Kriegsgefangenen, weite Strecken zurückzulegen, ohne von Polizeibehörden erkannt und aufgegriffen zu werden. Es erscheint daher wünschenswert, daß die Bevölkerung mehr als bisher dazu beiträgt, flüchtige Kriegsgefangene zu ermitteln und festzunehmen. Sowohl die Kriegsgefangenen in ihrer Gefangenenkleidung als auch die Flüchtlinge, die als Zivilisten gekleidet mit Rucksack oder Paketchen behangen die Landstraße oder Nebenwege entlang ziehen, müßten von der Bevölkerung mehr wie bisher angehalten, nach ihrem Ausweis oder nach dem Woher und Wohin befragt werden. Verdächtige Personen müssen stets den militärischen Aufsichtsstellen oder der nächsten Polizeibehörde gemeldet werden. Für Wiederergreifung flüchtiger Kriegsgefangener können Anerkennungen, Urkunden und Geldbelohnungen bewilligt werden. Diesbezügliche Anträge können unter Beifügung eines ausführlichen Berichtes über die Vorgänge und einer Bestätigung der Einlieferung durch die Ortspolizei oder die Filiallagerführer bei der Königlichen Kommandantur der Kriegsgefangenenlager 8. A.-K. zu Köln gestellt werden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)