Mittwoch, 27. März 1918

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 27. März 1918Vom städtischen Lebensmittelamt. Die Kartenausgabestelle, die jetzt unmittelbar mit dem Lebensmittelamt Am Hof verbunden ist, wird gleich nach Ostern verlegt werden und zwar in das Gebäude des städtischen Bekleidungsamtes an der Gangolfstraße. Dadurch wird das Ausstellen der Lebensmittelkarten und der Bezugsscheine zentralisiert, die Entnahme der Karten durch die Bevölkerung erleichtert, und die Verwaltung hat noch den Vorteil, daß sie Personal sparen kann.
   
Die Kartoffelversorgung in Bonn ist für die nächsten Wochen gesichert. Trotzdem müssen alle, die über Ländereien verfügen, den Kartoffelanbau aufs äußerste fördern. Eine Verordnung, daß Personen, die in der Lage sind, Kartoffeln anzubauen, nicht aus städtischen Lägern beliefert werden dürfen, ist bereits erlassen worden. Die Kartoffel erweist sich immer mehr als die Grundlage unserer gesamten Kriegsernährung, ihren Anbau mit allen Mitteln zu fördern ist daher vaterländische Pflicht jedes Bauern.
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Die ersten städtischen Möbel werden in den nächsten Tagen im Bekleidungsamt ausgestellt werden. Es handelt sich um Küche und Schlafzimmer, die verhältnismäßig wohlfeil an die Bevölkerung, namentlich an Neuvermählte, abgegeben werden können. Das Nähere darüber wird noch bekannt gemacht.

Eine zeitgemäße Warnung. Immer erschreckender zeigt sich, wie verhängnisvoll der lange Krieg auf unsere Jugend einwirkt. Die Verbrechen der Jugendlichen, vor allem die Einbruchsverbrechen, nehmen in einem Umfange zu, der uns noch vor kurzer Zeit unmöglich erschienen wäre. Die Gefängnisse sind voll mit jugendlichen Gefangenen, die Fürsorge-Erziehungsanstalten sind auf längere Zeit hinaus belegt und die bedingte Begnadigung beginnt völlig zu versagen. Da gilt es für jedermann, der nur irgendwie helfen kann, zuzugreifen und das seinige zur Rettung der Jugend zu tun. Höchst auffallend und unerfreulich ist es auch, daß immer mehr Feldgrauen – Genesende, Urlauber und Fahnenflüchtige – sich der jugendlichen Diebe zu verbrecherischen Zwecken bedienen. Leider wird es den Jugendlichen nur allzu leicht gemacht, das gestohlene Gut schnell in Geld umzusetzen. An diesem Punkte könnte die Bekämpfung des jugendlichen Verbrechertums mit einiger Aussicht auf Erfolg einsetzen. Es ist ein frevelhafter Leichtsinn, heute jugendlichen Personen irgend etwas abzukaufen, von ihnen einzutauschen oder als Geschenk zu nehmen, wenn der redliche Erwerb nicht außer jedem Zweifel steht. Jeder, der in eine solche Lage kommt, sollte es sich warnend vorhalten, daß er sich durch derartige Geschäfte dem dringenden Verdacht der Hehlerei aussetzt, ganz besonders, wenn es sich um Sachen handelt, die heute dem freien Verkehr entzogen sind. Die bloße Versicherung der Jugendlichen, daß es sich um „reelle Ware“ handele oder daß die Ware „durch einen Feldgrauen über die Grenze“ gebracht sei, beseitigt nicht nur nicht den Verdacht der Hehlerei, sondern verstärkt ihn nur. Die Gerichte sind mit vollem Recht in diesen Fällen geneigt, ohne weiteren dem Erwerber den guten Glauben zu versagen und ihn – der Not der Zeit entsprechend – streng als Hehler zu bestrafen. Hehlerei wird aber stets mit Zuchthaus oder Gefängnis, nicht mit Geldstrafe, bestraft. Möge jeder, den es angeht, diese Warnung beherzigen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

   

Soldatenheim. Am Palmsonntag war das Soldatenheim trotz des zu Spaziergängen lockenden Frühlingswetters mit Feldgrauen dicht gefüllt, denn es galt, den Abschied des Begründers und des 1. Vorsitzenden des Soldatenheims, des hochw. Herrn Pastor Rütters, bisher Kaplan an der hiesigen Stiftskirche und Gesellenvereinspräses, zu feiern. Der 2. Vorsitzende des Soldatenheims feierte die Verdienste des Scheidenden um das Soldatenheim und überreichte zum äußeren Zeichen der Dankbarkeit ein prächtiges Bild. Herr Pastor Rütters, der zu Anfang der Veranstaltung den Tagesbericht unserer Obersten Heeresleitung vom 24. März bekannt gab und damit bei den Feldgrauen und anderen Anwesenden Begeisterung und Verwunderung auslöste, dankte sichtlich ergriffen für die ihm gewordene Ehre und bat die Anwesenden, auch fürderhin treue Freunde, Förderer und Besucher des ihm liebgewordenen Soldatenheims bleiben zu wollen.

Beraubung von Gütern. Die täglich zunehmenden Entwendungen und Beraubungen von Nach- und Abschub-Gütern haben einen derartigen Umfang angenommen, daß hiergegen mit allen verfügbaren Mitteln eingeschritten werden mußte. Es ist daher notwendig geworden, militärisch organisierten Ueberwachungsdienst einzurichten, der die Aufgaben hat, Nach- und Abschubgüter, sowie die militärischen Lagerstellen vor strafbaren Eingriffen im Heimatgebiet zu schützen. Die rechtlich denkende Bevölkerung wird zur Mitwirkung bei Abstellung der das gesamte Rechtsgefühl verletzenden Beraubungen von Bahn- und Postsendungen gebeten. Jeder Einwohner der Stadt Bonn erweist dem Vaterlande einen Dienst, dessen Dank ihm gewiß ist, wenn er Fälle von Beraubungen usw., die ihm zur Kenntnis gelangen, sofort telefonisch, schriftlich oder mündlich der Nach- und Abschubüberwachungsstelle Bonn, Vivatsgasse 6, mitteilt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Bönn’sches Russisch. Man schreibt uns: Geh ich da gestern am Martinsbrunnen vorbei, als ein Russe, einen Handwagen schiebend, neben einem Jungen daherkommt. Im Dahineilen vernehme ich, wie der Kriegsgefangene zu dem Jungen laut sagt; „Halt ens fest, ich will jet lässe.“ Damit verließ der biedere Steppenbewohner sein Gefährt und begab sich zu der Auslage der Deutschen Reichszeitung, wo eben der neueste Tagesbericht aushing. Hieraus kann man ersehen, daß die Russen allmählich unsere Freund werden, und daß die Sprachforscher Recht haben, wenn sie behaupten, die Sprachen änderten sich fortwährend. Ein solches Russisch hat man bisher sicher noch nicht gehört.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)

Zur Frage der Kinderarbeit. Vielfach übertreten werden noch immer die Bestimmungen der Gewerbeordnung, welche die Beschäftigung von Kindern in Bewerbe- und Fabrikbetrieben regeln. Wer Kinder beschäftigt und sich vor Strafe schützen will, sei deshalb daran erinnert, daß nach der Gewerbeordnung Kinder unter 13 Jahren in Fabriken überhaupt nicht und solche zwischen 13 und 14 Jahren nicht länger als sechs Stunden täglich beschäftigt werden dürfen. Nun werden zu Ostern wieder viele Kinder vorzeitig auch der Volksschule entlassen, die zur Unterstützung ihrer Eltern vom weiteren Schulbesuch befreit sind. Wer aber nun glaubt, daß auf diese schulfreien Kinder die Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht zuträfen, der irrt. Ein solcher Irrtum schützt jedoch nicht vor Strafe, wie so mancher Arbeitgeber schon erfahren mußte. Eine Ausnahmeverfügung hinsichtlich der Beschäftigung von Kindern im schulpflichtigen Alter ist bisher nicht ergangen und so bestehen die Bestimmungen der Gewerbeordnung, über welche die Gewerbeinspektion pflichtgemäß sorgfältig wachen, nach wie vor zu recht. Man hüte sich also vor der Uebrtretung dieser Bestimmungen.

(Volksmund, Rubrik „Bonner Angelegenheiten“)