Samstag, 17. Dezember 1917

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 17. Dezember 1916Vom Wohnungsmarkt. Die brennende Frage, die das deutsche Volk unmittelbar nach Friedensschluß zu lösen hat, ist die Wohnungsfrage. Behörden und Vereinigungen sind deshalb schon seit längerer Zeit tätig, um die nötigen Unterlagen zur Beantwortung dieser Frage zu beschaffen. So hat denn auch das Kaiserliche statistische Amt in Verbindung mit dem rheinischen Verein für Kleinwohungswesen eine Untersuchung über den Wohnungsmarkt in einer ganzen Reihe rheinischer Gemeinden angestellt, deren Ergebnis nunmehr vorliegt. In Bonn waren am 16. Oktober 1916 20.482 Wohnungen vorhanden, und zwar 4471 mit je 1 bis 2, 4370 mit je 3, 4150 mit je 4, 2505 mit je 5 und 4986 mit mehr Wohnräumen. Davon standen 875 = 4,3 Prozent leer. Darunter waren 563 Kleinwohnungen mit 1 bis 4 Wohnräumen. Die Bautätigkeit im Jahre 1917 war naturgemäß sehr gering. So ist im dritten Vierteljahr 1917 nur ein einziges neues Haus gebaut worden, und dies ist nicht einmal ein Wohnhaus. – In Godesberg waren am 1. Dezember 1916 3424 Wohnhäuser vorhanden, von denen 3410 je 1 bis 4 Wohnungen haben. Darunter sind 2256 Einfamilienhäuser. Nur 14 haben mehr Wohnungen. Die Zahl der Wohnungen betrug 5139, und zwar 426 mit je 1 bis 2, 998 mit je 3, 1119 mit je 4, 724 mit je 5 und 1872 mit mehr Wohnräumen. Davon standen 102 = 2 Prozent leer, darunter 53 Kleinwohnungen mit je 1 bis 4 Wohnräumen. […] Das Gesamtergebnis zeigt, daß in den meisten Städten nach dem Kriege unbedingt eine Wohnungsnot zu erwarten ist, ja daß sie in einzelnen Städten bereits besteht. Es ist deshalb notwendig, daß überall schleunigst die nötigen Vorarbeiten in Angriff genommen werden, damit sofort nach Beendigung des Kriegs mit dem Bau von Kleinwohnungen begonnen werden kann.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Bei der vorgestrigen Reichstagsersatzwahl im Wahlkreise Bonn-Rheinbach kann nach den bisher vorliegenden Ergebnissen Rechtsanwalt Johann Henry als gewählt angesehen werden. Die Wahlbeteiligung betrug infolge des Wahlkampfes innerhalb der eignen Partei etwa 10 v. H. gegen 80 v. H. bei der Wahl im Jahre 1912. In Bonn-Stadt wurden abgegeben für Rechsanwalt Henry 1314 Stimmen, für Rechstanwalt Justizrat Dr. Abs in Bonn 919 Stimmen.
   Aus dem Landkreis Bonn: Ippendorf: Abs 18, Henry 21. Godesberg: Abs 40, Henry 208. Buschdorf: Abs 16, Henry 16 […] Beuel: Abs 42, Henry 117 […].

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Meldung zum vaterländischen Hilfsdienst. Wir weisen besonders auf die in der heutigen Nummer enthaltene Aufforderung des Oberbürgermeisters zur Meldung für den vaterländischen Hilfsdienst hin. Hiernach sind sämtliche männliche Deutsche und Angehörige der österreichisch-ungarischen Monarchie zur Meldung verpflichtet, soweit sie nicht unter 17 und über 60 Jahre sind, zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören oder auf Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder in der Marine befreit sind. Nicht nochmals zu melden brauchen sich diejenigen Hilfsdienstpflichtigen, die sich bereits gemeldet haben und dies durch Vorlegung des gestempelten Abreißstreifens der Meldekarte nachweisen können.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)