Freitag, 14. Dezember 1917

   

Der Verkehr bei der Goldankaufstelle am Münsterplatz hat an den letzten Tagen erfreulich zugenommen. Auch wertvolle Edelsteine wurden zum Verkauf eingebracht. Gerade in dem reichen und schmuckliebenden Bonn sind aber noch viele Edelsteine in Privatbesitz. Ihre Besitzer und Besitzerinnen sollten sich nicht länger von „kleinen Leuten“ beschämen lassen, die ihren einzigen Schmuck freudig hergeben, wie jenes arme Bonner Dienstmädchen, das (wie schon gestern berichtet wurde) seinen Goldring opferte, oder die alte Magd, die die ihr von der Kaiserin für lange treue Dienste verliehene Jubiläumsmünze ablieferte und auf die Frage, ob sie das gern tue, schlicht erwiderte: „Ich wüßte nicht, wem ich meine einzige Wertsache lieber geben könnte als dem Vaterlande.“

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Die ersten Weihnachtsbäume sind hier eingetroffen. Gleichzeitig hat die Jagd nach Weihnachtskerzen eingesetzt. In langen Reihen stehen die Frauen vor den einschlägigen Geschäften und warten stundenlang, bis sie Einlaß erhalten.

Obstdiebstahl. Einen Sack Aepfel und zwei Säcke Birnen hatte der Vorarbeiter Gerhard Ke. in Bonn seinem Dienstherrn aus einem unverschlossenen Eisenbahnwaggon weggenommen. Das Landgericht Bonn hat ihn am 13. Juli wegen einfachen Diebstahls zu 1 Monat Gefängnis verurteilt. Seine Revision wurde jetzt vom Reichsgericht als unbegründet verworfen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Verdunkelung gegen Fliegergefahr. Die Bürgerschaft wird an die genaueste Beachtung der Vorschriften über die Verdunkelung gegen Fliegergefahr nochmals ausdrücklich erinnert. Selbstverständlich sind nicht nur die Lichtquellen an den Vorder-, sondern auch an den Rückseiten der Häuser usw., insbesondere auch die Treppenfluren zu verdunkeln. Wenn die Schutzmaßnahmen für einzelne auch kleinere Nachteile mit sich bringen, so stehen diese gewiß in keinem Vergleich zu dem großen Nutzen, den die Verdunkelung der Gesamtheit bringt. Dieser Gedanke muß das kleine Opfer leicht erscheinen lassen. Die Lässigkeit Einzelner kann der Gesamtheit aber großen Schaden bringen. Die Jugend hat sich, wie lautgewordene Klagen beweisen, die Verdunkelung in unvorteilhafter Weise zu Nutzen gemacht. Jugendliche treiben sich vielfach auf den Straßen und Plätzen der Stadt in unpassender und belästigender Weise umher. An die Eltern und Vormünder ergeht das dringende Ersuchen, die Jugendlichen auf das Unpassende ihres Treibens hinzuweisen und gegen sie einzuschreiten. Auch verbietet die Verordnung des Gouverneurs der Festung Köln vom 14. Januar 1916 allen jugendlichen Personen beiderlei Geschlechts, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf öffentlichen Straßen und Plätzen nach Eintritt der Dunkelheit ziellos auf und ab zu gehen oder sich zwecklos dort aufzuhalten. Die Polizeibeamten sind angewiesen, in unnachsichtiger Weise einzuschreiten.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)