Samstag, 6. Oktober 1917

    

Deutschlands Finanzlage in Gegenwart und Zukunft. Auf den Vortrag des Herrn Bankdirektors Steinberg, der heute abend im neuen großen Hörsaal der Universität auf Veranlassung des Herrn Oberbürgermeisters stattfindet, sei an dieser Stelle nochmals aufmerksam gemacht.

Bekleidungsamt. Die Geschäfte, welche die im Monat September eingelaufenen Bezugsscheine noch nicht abgegeben haben, müssen dies sofort nachholen. Es wird nochmals daran erinnert, daß alle Gewerbetreibenden, auch diejenigen, die nur bezugsfreie Web-, Wirk, Strick- und Schuhwaren führen, wenn bei ihnen im Laufe des Monats keine Bezugsscheine eingegangen sind, dem Bekleidungsamt bis zum 3. jeden Monats eine Fehlanzeige einzureichen haben.
   
Die Meldepflicht für Bett-, Haus- und Tischwäsche läuft mit dem 15. Oktober ab. Meldepflichtige, die bisher die Meldekarte noch nicht abgeholt haben, werden ersucht, dies sofort zu tun. Die Ausgabe und Abgabe der Meldekarten geschieht auf dem Bekleidungsamt, Gangolfstraße 2.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

       

Verkürzung der Geschäftsstunden. Der Vorstand des Gewerbe- und Handels-Vereins richtet an die Handel- und Gewerbetreibenden Bonns das dringende Ersuchen, vom 1. November ab die Geschäfte an allen Wochentagen – außer Samstags und Montags – nur von 8½ Uhr vormittags bis 6 Uhr abends offen zu halten. Samstags und Montags können die Geschäfte bis 8 Uhr abends offen bleiben. Für Sonntags ist keine Aenderung vorgesehen. Die Geschäftsleute werden dringend ersucht, diese Verkaufszeiten innezuhalten, um der Forderung der Ersparnis an Kohlen und Licht gerecht zu werden.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

       

Aus einem fahrenden D-Zug geflüchtet. Ein wegen Fahnenflucht in Köln (Klingelpütz) in Haft sitzender Soldat sollte am vergangenen Samstagabend mit dem D-Zuge 8.04 Uhr ab Köln nach Koblenz gebracht werden. Auf der Strecke Bonn – Godesberg sprang der Arrestant durch das offene Fenster aus dem fahrenden Zuge. Der Begleiter zog sofort die Notbremse, worauf der Zug hielt. Der Entsprungene war aber inzwischen in der Dunkelheit entkommen, und waren die abgestellten Nachforschungen erfolglos.

Die Bonner Strafkammer verurteilte heute den früheren Bankdirektor der Bonner Zweigstelle der Deutschen Bank wegen fortgesetzter gewinnsüchtiger Urkundenfälschung, die er begangen hatte, um eine im Jahre 1900 verübte inzwischen verjährte Veruntreuung von 33.000 Mk. zu verdecken, zu 18 Monaten Gefängnis. Sieben Wochen der Untersuchungshaft werden auf die Strafe in Anrechnung gebracht.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)