Sonntag, 15. Juli 1917

      

Die Feldkapelle der 160er spielt am heutigen und am kommenden Sonntag im Kaffeehaus Fürstenhof. Der Ertrag der Konzerte kommt bekanntlich den Hinterbliebenen der gefallenen 160er zugute.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

      

Wer verteuert die notwendigen Lebensmittel? Es ist eine traurige, aber durch allzu viele Vorkommnisse begründete Tatsache, daß nicht zuletzt die Verbraucher, wenigstens die begüterten es sind, die durch ihr gemeinschädliches Vorgehen bei der Beschaffung von Lebensmitteln die Preise für die notwendigsten Gegenstände des täglichen Bedarfs, in der gegenwärtigen Zeit hauptsächlich die landwirtschaftlichen Erzeugnisse aller Art, in einer Weise hinaufgetrieben haben, die es weiten Schichten der Bevölkerung zur Unmöglichkeit macht, sich solche zu beschaffen. Vorausgesetzt, daß diese Erzeugnisse durch das verwerfliche Treiben nicht überhaupt ganz vom Markte verschwunden sind. Ein bezeichnendes Beispiel dieser Art bot eine Verhandlung vor dem Schöffengericht in Düsseldorf gegen eine Landwirtin wegen Preiswuchers, weil sie Eier für 60 Pfg. das Stück verkauft hatte. Die Frau machte vor Gericht zu ihrer Verteidigung geltend, daß die Stadtbewohner in hellen Haufen zu ihr gekommen wären und ihr für Gemüse, Obst und Eier jeden Preis freiwillig geboten hätten. Das Gericht berücksichtigte diesen Umstand strafmildernd und verurteilte die Angeklagte zu 100 Mark Geldstrafe. Es wirft sich von selbst die berechtigte Frage auf, warum denn in Fällen solcher Art nicht auch die Käufer zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden? Es würde das einzige Heilmittel gegen diesen Schleichhandel sein, durch den die Gefahr einer Unterbindung der allgemeinen Volksernährung in die allernächste Zukunft gerückt wird.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Berechtigte Wünsche. Aus einer Reihe von Zuschriften aus unserem Leserkreise erkennen wir, daß die Bekanntmachungen über die Ausgabe von Lebensmitteln in Bonn und vielen Orten der Umgebung den Lesern zu spät bekannt werden. Wenn es auch den Bürgermeistern oft schwer fällt, bei dem herrschenden Personalmangel alles frühzeitig zu erledigen, so darf doch andererseits das Publikum, das gewiß schon genug Proben seines Opfersinnes gezeigt hat, auch erwarten, daß es in die Lage gesetzt wird, rechtzeitig die wenigen Lebensmittel, die ihm gegeben werden, zu erhalten, umsomehr als die Behörde dies dadurch leicht ermöglichen kann, daß in den Fällen, wo die Bekanntmachung nicht frühzeitig fertig wird, der Verkauf später angesetzt wird. Da auch unsere Leser ein Anrecht auf diese Bekanntmachungen haben, wurde bisher von uns auf die Ausgabe von Lebensmitteln in all den Fällen hingewiesen, wo es uns möglich war, rechtzeitig Kenntnis von der Ausgabe zu erhalten. Damit dies in noch vollkommener Weise geschehen könne, bitten wir die zuständigen Behörden der Nachbarstädte und Gemeinden um rechtzeitige Benachrichtigung über Ausgabe der Lebensmittel und Lebensmittelkarten und unsere Bezieher um gütige Unterstützung bei dieser von ihnen gewünschten und mit Recht sehr begrüßten Einrichtung durch etwaige Vorstellungen an maßgebender Stelle bei gegebenen Verzögerungen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)