Samstag, 31. März 1917

       

Grüner Salat wie Spinat zubereitet. In diesem Frühjahr werden beträchtliche Mengen von Salat zur Verfügung stehen, sie können jedoch wegen Mangels an Salatöl nicht in der üblichen Weise zubereitet werden. Aus diesem Gründe dürfte folgende erprobte Anweisung, Salat wie Spinat zuzubereiten, vielen Hausfrauen willkommen sein: Der Salat wird mit Salzwasser gargekocht, sodann läßt man ihn auf einem Sieb abtropfen. Nachdem man den Salat nun feingewiegt hat, wird er mit Pfeffer, Salz, etwas geriebener Zwiebel, Bouillonextrakt bezw. Bouillonwürfel nach Geschmack zubereitet. Um den Salat sämig zu machen, kann man etwas Mehl mit zerlassenem Fett daranrühren.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

       

Meldung zum Vaterländischen Hilfsdienst. Wir weisen auf die in der gestrigen Nummer enthaltene Aufforderung der Ortsbehörde zur Meldung zum Vaterländischen Hilfsdienst hin. Die Registrierung der Hilfsdienstpflichtigen hat den Zweck, die Heranziehung zum Hilfsdienst vorzubereiten.
  
Im §3 Ziffer 1-10 sind von der Meldepflicht ausgenommen die in den dort aufgeführten Betrieben seit dem 1. März 1917 selbständig oder unselbständig im Hauptberuf tätigen Personen.
   Ferner sind unter Ziffer 11 als nicht meldepflichtig bezeichnet, die in volkswirtschaftlich wichtig beschäftigten Personen. Die Bestimmung darüber, welche Betriebe hierunter zu rechnen sind, ist seitens der Kriegsamtstelle Koblenz der Ortsbehörde übertragen worden. Diese führt eine Liste dieser vorläufig nicht meldepflichtigen Betriebe. Jeder Betrieb, der als volkswirtschaftlich wichtig bezeichnet worden ist, erhält hierüber eine besondere schriftliche Mitteilung bis zum 2. April 1917.
   Alle Hilfsdienstpflichtigen, die in den §3 Ziffer 1-10 der Aufforderung aufgezählten oder gemäß Ziffer 11 durch Bestimmung der Ortsbehörde bezeichneten Betrieben beschäftigt sind, sind demnach von der Meldepflicht befreit. Aber auch nur sie. Alle anderen nach dem 30 Juni 1857 und vor dem 1. Januar 1870 geborenen, nicht mehr landsturmpflichtigen männlichen Deutschen sind meldepflichtig.
   Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Aufstellung lediglich eine vorläufige ist und nur bezweckt, einen allgemeinen Überblick über die vorhandenen Hilfsdienstpflichtigen zu bekommen.
   Ein Grund zur Abwanderung der Angestellten und Arbeiter aus den nicht aufgeführten oder nicht als volkswirtschaftlich wichtig bezeichneten Betrieben liegt also keineswegs vor.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Groß und dankbar ist die Aufgabe, die dem Hirten obliegt, seiner Herde gegenüber. Die geistlichen Hirten können in diesen Tagen ihren Einfluß auf ihre Gläubigenschar zu einem großen vaterländischen Werke ausüben. Ihr Wort kann Hunderte und Tausende an der Ehre packen, kann sie wie Gottes Wort entflammen zu vaterländischer Glut, kann sie herausführen aus Vorurteil und übler Selbstsucht. „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Der Hirte legt das Schriftwort den Gläubigen aus. Andächtig, mit steigendem Interesse folgt die Gemeinde seinen Ausführungen. Wer gestern das Bild der in der Kirche versammelten Leute auf sich wirken ließ, wer den hohen, heiligen Zweck erkannte, der mit dieser plastischen Darstellung erzielt werden soll, der macht immer wieder auf das Bild und seinen Aufruf aufmerksam und fühlt sich veranlaßt, in seinem Sinne für vaterländische Interessen zu wirken. Es gilt die vornehmste Waffe des Heimatheeres von neuem zu schärfen: Ein alles überragendes Ergebnis de Kriegsanleihe.


Generalmusterung alter Sachen. Gar manche Familie verfügt heute über einen Vorrat an Bekleidungsstücken, der in den Schränken und Truhen, auf Böden und Rumpelkammern ein beschauliches Dasein fristet und keinen anderen Zweck zu haben scheint, als den Motten zur Befriedigung ihrer Tafelfreuden zu dienen. Doch es gibt in dieser Zeit für diese Dinge eine ungleich nützlichere Verwendung. Diese Sachen gehören nicht mehr ins Haus, sondern müssen, soweit sie irgend entbehrlich erscheinen, in den Dienst der Allgemeinheit gestellt werden. In der Stockenstraße 3 hat die Stadt eine Annahmestelle für getragene Kleidungsstücke eingerichtet. Hierhin gehören die Sachen, damit sie ausgebessert und dann in einer besonderen Verkaufsstelle der minderbemittelten Bevölkerung wieder verkauft wrden können.
  
Darum soll jede Hausfrau, die als Hüterin des Hauses hierzu besonders berufen ist, eine Generalmusterung ihrer Garderobenbestände abhalten. Kein noch so verstaubter Winkel, kein Kleider- und Wäschesack dürfen hierbei verschont bleiben. Bei einigem guten Willen und genauer Durchsicht werden sich überall Sachen finden, die entbehrlich erscheinen, während andere, insbesondere minderbemittelte Personen damit ihre spärlich gewordene Garderobe ergänzen und ihrem dringenden Mangel abhelfen können. Jedermann, der alte Sachen von der Annahmestelle Stockenstraße 3 abholen läßt oder sie dorthin bringt, trägt also dazu bei, unsere Bevölkerung mit hinreichender und billiger Kleidung zu versorgen und erfüllt hierdurch eine Pflicht von hoher vaterländischer und sozialer Bedeutung.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)