Samstag, 9. Dezember 1916

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 9. Dezember 1916Nachrichten des Lebensmittelamts der Stadt Bonn.
Brot
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Die Brotzulage der Schwerarbeiter beträgt vom 17. Dezember 1916 ab höchstens 2 Pfund Brot, das ist ein halbes Brot wöchentlich. Für diejenigen Schwerarbeiter, die bisher eine Zulage von drei Pfund Brot (3/4 Brot) wöchentlich erhielten, tritt also eine Ermäßigung der Brotmenge um ein Pfund wöchentlich ein. In gleicher Weise wird die Brotzulage der Militärpersonen ermäßigt, sofern sie bisher eine Zulage von 3 Pfund (3/4 Brot) wöchentlich erhielten. Die übrigen Brotzulagen, namentlich die Sonderzulage der Schwerarbeiter von ¾ Brot wöchentlich, bleiben unverändert.
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Fleisch und Fett.
Die Abschnitte der Reichsfleischkarte für die Zeit vom 10. bis 17. Dezember berechtigen zum Bezuge von je 25 Gramm Schlachtviehfleisch mit eingewachsenen Knochen oder je 20 Gramm Schlachtviehfleisch ohne Knochen. Beim Einkauf von je 25 Gramm Blutwurst und Leberwurst auf den Kopf der Bevölkerung ist für 50 Gramm Wurst ein Abschnitt der Reichsfleischkarte abzugeben.
   An Butter und Margarine wurden in der kommenden Woche je 30 Gramm ausgegeben.
Kartoffeln.
In der kommenden Woche tritt eine Veränderung in der Ausgabe nicht ein.
   Alle Haushaltungen, die sich Kartoffeln eingedeckt und dies bisher dem Lebensmittelamt nicht angezeigt haben, wird geraten, die Anmeldung nachzuholen, da Nichtanmeldung Bestrafung zur Folge hat.
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Bekleidungsamt.
Mit Rücksicht auf das bevorstehende Weihnachtsfest sei nochmals darauf hingewiesen, daß es bei der seit Kriegsbeginn bestehenden Sperrung der Zufuhr von Rohstoffen für Gewebewaren im vaterländischen Nutzen unbedingt notwendig ist, die Beschaffung von Kleidungs- und Wäschestücken auf das notwendigste einzuschränken. Da in den Abendstunden auf dem Bekleidungsamte stets großer Andrang herrscht, ist es zweckmäßig, die Ausstellung und Abstempelung der Bezugsscheine möglichst in den Vormittagsstunden zu besorgen. An den drei Sonntagen vor Weihnachten am 10., 17. und 24. Dezember ist das Bekleidungsamt vormittags von 11½ - 12½ Uhr und nachmittags von 3 – 6 Uhr geöffnet.
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Anzeige im General-Anzeiger vom 9. Dezember 1916Obst und Gemüse.
Durch die auffallend schlechte Beschickung des Marktes mit Gemüse war der Andrang zu den städtischen Verkaufsstellen erheblich größer wie früher. Die geringe Versorgung des Marktes erklärt sich durch die wesentlich höheren Preise, welche im Industriebezirke für Gemüse bezahlt werden. Die Nachfrage nach Schikore entsprach nicht den Erwartungen. Aepfel konnten nach wie vor nur in eingeschränktem Maße verkauft werden.
Milchversorgung.
Am 1. Dezember ist im Stadtkreise Bonn die neue Verordnung über die Milchversorgung in Kraft getreten. Es erhalten demnach in Zukunft Vollmilch nur noch Vollmilch-Frauen sowie Schwerkranke, Vollmilchvorzugsberechtigte. Zu den Vollmilchversorgungberechtigten gehören Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahre, hoffende und stillende Frauen sowie Schwerkranke, Vollmilchvorzugsberchtigte sind Kinder von 7 bis 14 Jahren. Diese erhalten nur dann Milch, wenn der Bedarf der Vollmilchversorgungsberechtigten vollständig gedeckt ist. Der Altersnachweis für Kinder kann durch Vorlage des Hausstandsbuches oder andere amtliche Papiere erfolgen. Kranke haben eine ärztliche Bescheinigung auf vorgeschriebenem Formular vorzulegen. Personen über 70 Jahre sind von der Vorlage dieser Bescheinigung befreit. Bei hoffenden und stillenden Frauen genügt das Zeugnis der Hebamme.
   Die neu eingerichtete Diensstelle des städtischen Lebensmittelamtes für die Milchversorgung befindet sich im Universitätsgebäude, Am Hof Nr. 1, gegenüber dem Schaffhausenschen Bankverein.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Bonner Ferienkinder, 20 Knaben und 13 Mädchen, sind augenblicklich in Holland, und zwar in dem Kinderheim in Bergen aan Zee untergebracht. Den Kindern, die sich recht wohl und munter fühlen, sind eine Oberin, drei Pflegerinnen, eine Köchin, sowie zwei Dienstmädchen zur Pflege zur Seite gestellt. Eine Abbildung des Kinderheims ist in unserem Schaufenster zum Aushang gelangt.

Das Kriegsernährungsamt über die Hausschlachtungen. Auf eine Eingabe des Deutschen Fleischer-Verbandes über die Gefahr der zunehmenden Hausschlachtungen für die allgemeine Volksernährung hat das Kriegsernährungsamt erwidert, es habe veranlaßt, daß in allen Bundesstaaten der Verkauf von Schweinen über 120 Pfund an private Selbstmäster untersagt werde. Gleichzeitig sei angeregt, daß in geeigneten Fällen eine teilweise Abgabe von Fett bei der Genehmigung der Hausschlachtungen vorgeschrieben werde. Eine teilweise Fleischabgabe hätte schon bisher von den Kommunalverbänden herbeigeführt werden können. – Auf eine an das Kriegsernährungsamt gerichtete Anfrage hat dieses folgende Antwort erteilt: „Es ist nicht beabsichtigt, nach dem 1. Januar ein Verbot der Hausschlachtungen ergehen zu lassen oder Selbstversorgerschweine zu beschlagnahmen!“

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Prangs Kölner Bühne im Dreikaisersaal hat am Mittwoch zum erstenmal eine Märchenvorstellung für Kinder, „Die Heinzelmännchen von Köln“, aufgeführt und sich damit den Beifall auch der Bonner Jugend erobert. Die lustigen Heinzelmännchen, über die ja jeder durch das bekannte Gedicht genügend unterrichtet ist, wurden leibhaftig vorgeführt, sie belohnten den braven Schneidergesellen Fritz für seine ihnen geleistete Hilfe reichlich und arbeiteten für ihn heimlich, sie straften aber den in jeder Beziehung schlechten Schneider Franz auch ganz gehörig. Das Theater war völlig ausverkauft.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)