Samstag, 30. September 1916

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 30. September 1916Feldpostbriefe. Für die kriegsgeschichtliche Einzelforschung ist es erwünscht, daß schon jetzt Feldpostbriefe mit zusammenhängenden Schilderungen aus dem Felde gesammelt und gesichtet werden. Wir sind bereit, geeignete Briefe aus dem Felde oder Abschriften davon, die uns zur Verfügung gestellt werden, der in Bonn eingerichteten Stelle zu übermitteln, sie gegebenenfalls auch in unserer Zeitung zu veröffentlichen. Die Briefe müssen Namen und Truppenteil des Absenders enthalten, die beim etwaigen Abdruck natürlich ebenso wie rein persönliche Angelegenheiten fortgelassen werden. Auch Berichte aus den Gefangenenlagern sind erwünscht.

Die Sommerzeit geht mit dem heutigen letzten Septembertage zu Ende. Um 1 Uhr nachts nach der Sommerzeit werden die öffentlichen Uhren um eine Stunde auf 12 Uhr zurückgestellt, damit ist dann die mitteleuropäische Zeit wieder in Geltung.

Ferngläser dürfen von Händlern nur an Militärpersonen u. nur gegen eine Bescheinigung ihres Truppenteils abgegeben werden. Der Händler selbst muß jederzeit in der Lage sein, den Nachweis zu führen, daß er dieser Bedingung in jedem Falle einwandfrei genügt hat. Die von den Käufern der Ferngläser übergebenen Bescheinigungen sind zu diesem Zwecke von ihm aufzubewahren.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

       

Anzeige im General-Anzeiger vom 30. September 1916Reichsfleischkarte. Wie aus der heute im Anzeigenteil veröffentlichten Verordnung „Fleischversorgung im Stadtkreise Bonn“ ersichtlich ist, dürfen vom 2. Oktober ab Fleisch und Fleischwaren im Stadtteile Bonn entgeltlich und unentgeltlich nur gegen die Reichsfleischkarte abgegeben werden.
   Welcher Unterschied ist nun zwischen der Reichsfleischkarte und der bisher für den Stadtkreis Bonn gültigen Fleischkarte? Die Reichsfleischkarte ist gültig im ganzen Deutschen Reiche. Die bisherige Bonner Fleischkarte hatte nur Gültigkeit im Stadtkreise Bonn. Die Bonner Fleischkarte sah für die Woche 5 Fleischmarken zu je 50 Gramm Fleisch vor, die Reichsfleischkarte dagegen sieht 10 Fleischmarken mit je einem Zehntel Wochenanteil vor. Ein bestimmtes Gewicht ist also auf der Reichsfleischkarte nicht angegeben.

Der Bonner Wochenmarkt war gestern gut beschickt. An Gemüse war vorwiegend Wirsing, Rotkohl, Spinat, Blumenkohl, Kohlrabien, Karotten sowie Gurken zum Einmachen vorhanden. An Obst waren der Beschlagnahme von Aepfeln und Pflaumen wegen hauptsächlich nur Birnen, Pfirsiche und Trauben in reicher Auswahl zu haben. Auffallenderweise wurden an einer Stelle trotz der Beschlagnahme doch Pflaumen verkauft. Die Verkäuferin war natürlich von Käufern solange umlagert, bis die letzte Pflaume verkauft war. [...]

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 30. September 1916Zu 600 Mark Geldstrafe verurteilte die hiesige Strafkammer einen Bäckermeister aus Bonn, der Honigkuchen und Backwaren aus Mürbeteig hergestellt hatte. Die Strafe fiel deshalb so hoch aus, weil der Angeklagte bereits fünfmal wegen Uebertretung der Bundesratsverordnungen bestraft ist, zuletzt mit 300 Mark. Der Staatsanwalt betonte, daß es ihm schwer falle, in diesem Falle von der Beantragung einer Gefängnisstrafe abzusehen; er beantragte 1000 Mark Geldstrafe. Die betreffenden Verordnungen seien zum Schutze des Vaterlandes erlassen worden und wer sie so oft übertrete wie der Angeklagte, verdiene eigentlich eine empfindliche Gefängnisstrafe. Das Gericht bemerkte bei der Urteilsverkündigung, daß dies die letzte Geldstrafe sei für den Angeklagten, bei der nächsten Uebertretung werde man unweigerlich auf eine Gefängnisstrafe erkennen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)