Montag, 14. August 1916

      

Hilfsstelle zur Ermittlung deutscher Kriegsgefangener. Am heutigen Montag, abends 8 Uhr, findet im Kronprinzenhof eine Aussprache der Angehörigen von Gefangenen und Vermißten statt.

Eine Bestandsaufnahme der Vorräte an Brotgetreide und Mehl aus früheren Ernten ist für den 16. August angeordnet. Wir verweisen auf die Bekanntmachung der Oberbürgermeisters in dieser Zeitung.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Verkauf von Speisefett. Bis auf weiteres werden 40 Gramm Butter und 40 Gramm Fett an jede bezugsberechtigte Person abgegeben. Margarine rechnet zu den Fetten. Der Preis für Butter ist auf M. 2.75 und für Margarine auf 2.20 festgesetzt.

Eine reiche Brombeerernte wird uns in diesem Sommer beschieden. Bei den Wanderungen durch Feld und Wald und besonders durch die an Beeren aller Art so reichen Gebirgswaldungen am Rhein, in der Eifel, im Bergischen Land, auf dem Westerwald und Taunus kann sich jedermann überzeugen, wie die Brombeerhecken, die allenthalben die Wege an den Berghängen, Rinnen und Schluchten besäumen, einen außergewöhnlich hohen Behang prächtig entwickelter, saftstrotzender Beeren tragen. Die Brombeeren finden wegen ihrer besonderen Verwendbarkeit zur Bereitung eines hocharomatischen und dabei gesundheitlich sehr geschätzten Gelees allenthalben zahlreiche Abnehmer. Gegen Husten und Heiserkeit werden Brombeersaft und Gelee las wirksames Hausmittel von jeher gebraucht.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Freiwillige Ablieferung von Fahrradbereifungen. Der Oberbürgermeister macht erneut darauf aufmerksam, daß die freiwillige Ablieferung der Fahrraddecken und Fahrradschläuche von Dienstag, den 15. August 1916 ab werktäglich bei der Sammelstelle erfolgen kann. Die Sammelstelle befindet sich auf dem Gelände des Städtischen Schlachthofes an der Immenburgstraße. Sie ist geöffnet vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von 3 ½ bis 6 Uhr. Die bis zum 15. September 1916 nicht freiwillig abgelieferten Fahrradbereifungen werden enteignet und sind vom 15. September 1916 ab, sofern sie nicht weiter benutzt werden dürfen, unter Benutzung des vorgeschriebenen Meldescheines anzumelden. Die Meldescheine sind vom 1. September ab bei den hiesigen Polizeikommissariaten zu entnehmen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)