Dienstag, 8. August 1916

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 8. August 1916Von den Kriegsküchen ist zu sagen, daß die Kessenicher Küche, obwohl sie erst eine Woche in Betrieb ist, am besten arbeitet. Das beweist schon die Teilnehmerzahl: sie ist von 160 bei der Eröffnung auf 900 gestiegen. Auch über die Küche im Fuhrpark wird nicht mehr geklagt. Dagegen kommen immer noch berechtigte Klagen über die Küchen an der Sandkaule und vor allem über die in Poppelsdorf. Solange es noch vorkommt, daß die Speisen in zunächst ungenügender Menge hergestellt werden und die zuletzt kommenden Teilnehmer, deren Zahl doch genau feststeht, halbe oder ganz Stunden auf das in aller Hast nachträglich bereitete Essen warten und dabei unter Umständen kostbare Arbeitszeit versäumen müssen, kann von einem geordneten Betriebe noch nicht die Rede sein. Daß die Speisen anbrennen, wie es vorige Woche am Montag in der Sandkaule der Fall gewesen ist, sollte auch nicht mehr vorkommen. Die Kartoffeln dürften etwas mehr zerkleinert und länger gekocht werden, Hülsenfrüchte, besonders alte Erbsen, müssen nicht nur vorher geweicht, sondern auch noch länger gekocht werden. Eine kleine Zutat von kleingeschnittenen Selleriekraut, Breitlauch und ähnlichem könnte den Geschmack vielleicht noch verbessern . An der Sandkaule schien man am vorigen Sonntag den Speisevorrat dadurch „strecken“ zu wollen, daß man nicht ein Liter für jeden Teilnehmer ausgab, wie es die Stadtverordnetenversammlung bestimmt hat, sondern erheblich weniger. Hoffentlich werden die Leitungen dieser beiden Küchen dafür sorgen, daß auch ihre Betriebe bald untadelig werden. Die Teilnehmerzahl an der Massenspeisung ist weiter gestiegen, sie beträgt diese Woche 4200; davon essen aus der Küche im Fuhrpark 1000. aus der an der Sandkaule 1300. in Poppelsdorf 1000 und in Kessenich 900 Personen. An den Beiträgen für die Kriegsküchen sind bisher 51.800 Mark eingegangen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 8. August 1916Wer darf nach dem 12. August noch auf dem Fahrrad fahren? Vom 12. August ab darf keiner mehr auf dem Fahrrad sitzen, der nicht die Genehmigung dazu auf seiner Radfahrkarte vermerkt hat. Also müssen alle diejenigen Firmen, Geschäftsleute, Schüler, Arbeiter, Aerzte, Personen, die sich in staatlichen oder städtischen Behörden befinden, Krankenschwestern usw., die bisher noch das Fahrrad ohne besondere Erlaubnis zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzen konnten, dafür sorgen, daß sie nach dem 12. August im Besitz einer Erlaubnisbescheinung sind. Nach dem 12. August muß sich jeder, der auf einem Fahrrad angetroffen wird, mit der Erlaubnisbescheinigung auf der Radfahrkarte ausweisen können, andernfalls macht er sich strafbar. Die Erlaubnis zur Benutzung von Fahrrädern ist bei der Polizeibehörde unter Anschluß der Radfahrkarten zu beantragen, woselbst Vordrucke hierzu abzugeben werden. Alle diejenigen, die nun beruflich das Fahrrad nicht missen können, mögen dafür Sorgen tragen, daß sie bis zum 12. August, also bis zum kommenden Samstag, die Erlaubnis zur Benutzung in Händen haben. Zwecklos ist es für diejenigen, eine Erlaubnis nachzusuchen, die bis jetzt das Fahrrad zum Erreichen ihres Tätigkeitsfeldes benutzt haben, das aber durch andere Verkehrsmittel (z.B. Straßenbahn oder Eisenbahn) zu erreichen ist.

Eine freudige Nachricht erhielt gestern die in der Kirschallee wohnende Bürgermeister-Witwe Hubert Jost. Am 11. Juli wurde Frau Jost gemeldet, daß am 1. Juli ihr Sohn Richard in den Kämpfen an der Somme gefallen sei. Gestern früh traf nun ein Brief von dem als gefallen Betrauerten bei der Mutter ein, in dem ihr Sohn ihr mitteilte, daß er sich in einem Kriegshospital in der Grafschaft Kent befinde und daß es ihm gut gehe. Am 1. Juli morgens sei er durch Granatsplitter leicht verwundet worden und am nächsten Tag in englische Gefangenschaft geraten. Man brauchte sich keine Sorgen um ihn zu machen. Die Freude der Mutter, die noch vier Söhne im Felde hat, kann man sich denken.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Die Lebensmittelversorgung in Bonn. Die Versorgung der Städte mit Frühkartoffeln ist eine derart reichliche, daß nunmehr eine andere Gefahr eingetreten ist. Die angelieferten Mengen sind so gewaltig, daß die Städte gar nicht in der Lage sind, ihrer rechtzeitig Herr zu werden. Die Frühkartoffel ist, wie schon des öfteren gesagt wurde, eine leicht verderbliche Ware und läßt sich nicht aufspeichern. Andererseits kann die Stadt die angelieferten Kartoffeln nicht in den Waggons liegen lassen. So kommt es, daß die leicht der Verderbnis ausgesetzten Kartoffeln weit unter Einkaufspreis, hier in Bonn zu 5 Pfennigen für das Pfund, abgegeben werden müssen. Der hierdurch der Stadt entstandene Schaden beträgt jetzt schon etwa 10.000 Mark. Die Stadt ist nicht in der Lage, die Annahme zu verweigern. Sie hat dagegen Einspruch erhoben, der aber voraussichtlich auch nicht zum Ziele führen wird. Das einzig richtige wäre die Freigabe der Frühkartoffeln für den Handel gewesen. Dann hätten wir heute nach der übereinstimmenden Ansicht der Fachleute mit einem Kartoffelpreise von vielleicht vier bis fünf Pfennigen zu rechnen. Ein Bild über die Art der Kartoffelanlieferung geben folgende Zahlen. In den 20 Tagen vom 15. Juni bis zum 4. Juli erfolgte überhaupt keine Lieferung von Kartoffeln an die Stadt, vom 4. bis 8. Juli wurden 620 Zentner angeliefert. Das Missverhältnis dieser Lieferung erhellt daraus, daß bei einem Bedarfe von einem Pfund für die Person und den Tag die Stadt täglich 8000 Zentner nötig hat. Vom 9. bis 15. Juli wurden 3700 Zentner geliefert, vom 16. bis 22. Juli 4100 Zentner, vom 23. Juli bis 27 Juli 3000 Zentner, 27. Juli bis 31. Juli 10.500 Zentner. Was die Stadt Anfang Juli hätte haben müssen, wird erst jetzt angeliefert. Durch das Entgegenkommen der Garnisonverwaltung in der Gestellung von Hilfskräften wurde die Stadt überhaupt in die Lage versetzt, die Kartoffeln abfahren zu lassen. [...]
   Was die Versorgung der einzelnen Familien angeht, so empfiehlt es sich, die Kartoffeln für den Winterbedarf einzukellern. In der Zeit von 20. bis 26. August wird in den einzelnen Familien eine Ermittlung darüber stattfinden, wer sich seinen Bedarf an Winterkartoffeln eindecken will. Die Einkellerung wird dann im Oktober zu geeigneter Zeit durch die hiesigen Kartoffelgroßhändler erfolgen. Es empfiehlt sich, hiervon recht ausgiebig Gebrauch zu machen. Denn man sichert sich dadurch seinen Kartoffelbedarf und erspart sich das oft lästige Einkaufen im kleinen. Bei der Einkellerung muß aber vorausgesetzt werden, daß geeignete Räume zum Einkellern vorhanden sind und daß die Kartoffeln pfleglich behandelt werden. Nach dieser Richtung hin werden Ermittlungen durch Sachverständige erfolgen. [...]
   Die Fleischversorgung ist in den letzten Wochen insofern keine befriedigende, als in der Stadt in der letzten Woche nur Gefrierfleisch zur Verfügung hatte und voraussichtlich auch in der laufenden Woche wieder Gefrierfleisch ausgeben muß. Das Gefrierfleisch ist durchaus einwandfrei, wie durch tierärztliche Kontrolle des Schlachthaustierarztes festgestellt wird. Es muß aber ein für allemal hier darauf aufmerksam gemacht werden, daß sich Gefrierfleisch nicht zum Kochen eignet. Es kann nur gebraten oder geschmort werden. Man bereite daher einen Braten daraus oder verwende es zu Gulasch. [...]

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)