Donnerstag, 16. März 1916

    

Vorübergehende Einstellung des Privatpaketverkehrs nach dem Felde. Der Postpaketversand nimmt erfahrungsgemäß vor dem Osterfeste stets einen größeren Umfang an. Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Verkehrs ist es notwendig, die Annahme der Privatpakete nach dem Felde vorübergehend und zwar in der Zeit vom 12. bis 23. April des Jahres einzustellen. Die Annahme und Beförderung der Feldpostpäckchen erleidet keine Beschränkung.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 16. März 1916Kriegsausschuß für Konsumenten-Interessen. Man schreibt uns: (...) [Es] wurden im Laufe der langen und lebhaften Aussprache folgende Wünsche und Forderungen erhoben: 1. Die Kartoffelration für erwachsene Arbeiter müßte für jeden Tag 2 bis 2½ Pfund betragen und für jedes Familienmitglied mindestens 1½ Pfund. – (...) 3. Eine Milchversorgungsstelle für Kranke, Wöchnerinnen und Kinder ist dringendstes Bedürfnis. – 4. Eine oder mehrere fahrbare Volksküchen müßten eingerichtet werden. – 5. Als Brot sollte in Zukunft nur noch Fein- und Schwarzbrot gebacken werden, aber kein Graubrot. – 6. Das Kuchenbacken müßte endgültig verboten werden. – 7. Der Fettverkauf müßte an mehreren Stellen geschehen. – 8. Statt Hafermehl, das nicht mehr hergestellt wird, müßten Reismehl und Haferflocken verwandt werden. – 9. Es müßten Mittel und Wege gefunden werden zu verhindern, daß nicht mehr so viel Gemüse aus dem Vorgebirge nach Köln, Düsseldorf, Bielefeld, Hamburg und Berlin geht, während wir hier teilweise Mangel leiden.

Wegen Vergehens gegen das Höchstpreisgesetz hatte sich vor dem Landgericht Bonn am 10. September v. J. der Ackerer Johann He. Zu verantworten, er ist jedoch freigesprochen worden. Der Bürgermeister von Eitorf hatte auf Grund des Höchstpreisgesetzes als wirtschaftliche Maßnahme eine Verfügung dahin erlassen, daß ein jeder seine Mehl- und Getreidevorräte bis auf eine bestimmte für den Selbstverbrauch bestimmte Menge abzuliefern habe. Dieser Verfügung zuwider soll der Angeklagte eine gewisse Menge Roggen nicht abgeliefert haben. Das Gericht hat jedoch den Angeklagten freigesprochen, da die Verfügung um deswillen rechtsungültig war, als zum Erlaß derselben nicht der Bürgermeister, sondern der Landrat zuständig gewesen wäre. Die Revision der Staatsanwaltschaft, die diese Auffassung als rechtsirrig bezeichnete und meinte, daß der Angeklagte zu Unrecht freigesprochen worden sei, wurde am Dienstag vom Reichsgericht als unbegründet verworfen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Aus dem Siebengebirge. Hier konnte man auf den Höhen am verflossenen Freitag, als die Schlacht bei Verdun mit besonderer Heftigkeit tobte, deutlich den Kanonendonner hören. Eine Verwechslung mit den Sprengungen in den Steinbrüchen ist ausgeschlossen, da man die Detonationen hauptsächlich abends zwischen 8 und 11 Uhr deutlich vernahm; wo in den Steinbrüchen nicht gearbeitet wird.

Die Synagogengemeinde Bonn zeichnete auf die 4. deutsche Kriegsanleihe 45.000 Mark.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)