Freitag, 26. November 1915

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 26. November 1915 Wegen Ueberschreitung der Höchstpreise für grüne Bohnen hatten sich gestern 32 Angeklagte vor dem hiesigen außerordentlichen Kriegsgericht zu verantworten. Acht Händler bezw. Händlerinnen, und zwar vier aus Bonn, je einer aus Bornheim, Duisdorf, Dransdorf und Gieldsdorf, waren angeklagt, im August und September bei Bohnenkäufen am Bahnhof Duisdorf höhere als die vom kommandierenden General festgesetzten Höchstpreise geboten und bezahlt zu haben, die übrigen 24 Angeklagten sind Landwirte, Landwirtsfrauen, in zwei Fällen auch Töchter aus Duisdorf und Umgegend, die das die Höchstpreise überschreitende Angebot der Händler angenommen und sich dadurch strafbar gemacht haben sollen. Es handelte sich um Höchstpreisüberschreitungen von 25 Pfg. bis 1,25 M. für den Zentner. Die Angeklagten brachten die  verschiedensten Ausreden vor. Die Händler wollten teils das Bringen der Bohnen zum Bahnhof, teils die Säcke mitbezahlt haben, die Bauern beriefen sich auf „die andern“, die es auch so gemacht hatten, oder schützten Unkenntnis vor. Der Anklagevertreter beantragte gegen zwei Händler und fünf Bauern Freisprechung, gegen alle übrigen Gefängnisstrafen, und zwar gegen zwei Händler je eine Woche, gegen drei je drei Tage und gegen einen Händler einen Tag Gefängnis, gegen eine Bäuerin vier, eine andere drei, einen Bauern ebenfalls drei, gegen einen Bauern und ein 18jähriges Mädchen je zwei Tage und gegen alle übrigen Angeklagten je einen Tag Gefängnis. Das Urteil soll Samstag vormittag ½11 Uhr verkündet werden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeigen im General-Anzeiger vom 26. November 1915Zur Milchversorgung im Stadtbezirk Bonn. Die Preisprüfungsstelle Bonn-Stadt veröffentlicht in der heutigen Nummer unseres Blattes eine Bekanntmachung, wonach derjenige, der in den Bezirk Bonn Milch (Voll-, Mager- und Buttermilch) einführt, im hiesigen Bezirk erzeugt und vertreibt, verpflichtet ist, die abgesetzte Milchmenge und den hierfür erhaltenen Einheitspreis für 1 Liter Milch halbmonatlich , und zwar am 1. und 15. jeden Monats, der Preisprüfungsstelle Bonn-Stadt, Rathausgasse 10-12, Zimmer 19, anzumelden. Zur Anmeldung ist ein vorgeschriebener Meldeschein zu benutzen, der bei den Polizeikommissariaten unentgeltlich zu haben ist. Nicht nur die ansässigen Milchhändler, Milcherzeuger usw. sind zur Anmeldung verpflichtet, sondern auch die auswärtigen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen bestraft. Die Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.

Höchstpreise für Schweinefleisch in Bonn. Der Oberbürgermeister veröffentlicht in der heutigen Nummer unseres Blattes eine Bekanntmachung über die Höchstpreise für Schweinefleisch. In der Bekanntmachung sind die Preise für Schweinefleisch und Schweinefleischwaren aufgeführt, die die Metzger von ihren Kunden im Kleinverkauf verlangen dürfen. Die Preise sind teilweise nicht unerheblich niedriger als die bisher bezahlten. Die Verordnung tritt am 1. Dezember d. J. in Kraft.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Mißbräuchliche Anwendung des Vermerks „Feldpost“ auf Briefsendungen. Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß recht häufig gewöhnliche Briefe und Postkarten widerrechtlich mit dem Vermerke „Feldpost“ verschickt werden, um dadurch da Porto zu ersparen. Es kommt sogar vor, daß Privatpersonen ohne jede militärische Eigenschaft zur Täuschung der Postbehörde auf den Sendungen Angehörige des Feldheeres usw. fälschlich als Absender angeben. Das Publikum wird im eigenen Interesse darauf aufmerksam gemacht, daß alle derartigen Fälle auf Grund des Postgesetzes von der Postverwaltung verfolgt und von ihr oder den ordentlichen Gerichten mit Geldstrafe, an deren Stelle im Nichtzahlungsfalle Haft tritt, geahndet werden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)