Sonntag, 14. November 1915

   

Um Weihnachtsgaben für die Angehörigen unserer Flotte bittet der hiesige Flottenbund deutscher Frauen. Wir verweisen auf die Anzeige in dieser Zeitung.

Die Suppenküche des Bonner Frauenvereins, Maargasse 1, wird morgen wieder eröffnet.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. November 1915Verschiedene Brote hatten Einwohner aus Witterschlick in einer Brotfiliale in der Kasernenstraße ohne Brotbuch entnommen. Sie wurden gestern von der Strafkammer zu Geldstrafen von 30 – 50 Mark verurteilt. Der Vorsitzende erklärte, daß die Bundesratsverordnung über das Brotbacken mit aller Strenge durchgeführt werden müsse.

Die Inhaberin einer Brotfiliale in der Kasernenstraße hatte verschiedentlich an Leute aus dem Landkreise Brot ohne Brotbuch abgegeben. Sie wurde von der Strafkammer gestern zu einer Geldstrafe von 75 Mark verurteilt. Ihre Einrede, daß sie von verschiedenen Leuten die Brotbücher erhalten habe, um das Brot an Bedürftige abzugeben, wurde vom Vorsitzenden damit beantwortet, daß nach einer Anordnung des Oberbürgermeisters in einem solchen Falle die Brotbuchbesitzer die bedürftigen Familien, denen das Brot gegeben werden soll, selbst angeben müßten. Namentlich dürfe aus der Stadt kein Brot an Bewohner des Landkreises abgegeben weden.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. November 1915Schweineschlachtungen der Selbstzüchter. Um den Schweine-Selbstzüchtern der Vororte, die bekanntlich alle Schlachtungen im hiesigen Schlachthaus vornehmen müssen, entgegen zu kommen, sind Sammeltransporte eingerichtet worden, die durch den hiesigen Fuhrpark ausgeführt werden. Von Januar ab erfolgt die Abholung derart, daß jeden 1. Freitag im Monat die Orte Dottendorf-Kessenich, jeden 2. Freitag im Monat die Orte Poppelsdorf-Endenich, jeden 3. Freitag im Monat Dransdorf und jeden 4. Freitag im Monat Grau-Rheindorf an die Reihe kommen. Die Anmeldungen zum Abholen müssen mindestens 8 Tage vorher schriftlich unter genauer Bezeichnung der Wohnung (Straße und Hausnummer) und der Anzahl der abzuholenden Schweine an den städtischen Fuhrpark erfolgen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)