Samstag, 6. November 1915

  

Die Martinslämpchen der Kinder am diesjährigen Martinsabend wegfallen zu lassen, damit Fett gespart werde, bittet der Oberbürgermeister die Eltern und Lehrer.

Städtischer Brotverkauf. In der städtischen Verkaufsstelle Franziskanerstraße 8 a wird von heute ab außer Mehl auch Schwarzbrot an jedermann gegen Brotbuch verkauft. Der Preis des 3¾pfündigen Brotes beträgt, wie bei den Bäckern, 70 Pfg.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 6. November 1915Der Zauberkünstler Alfred Uferini wird am kommenden Sonntag und am Montag im Bonner Bürger-Verein Vorstellungen geben. Das Programm, das 14 Nummern umfaßt, bringt die neuesten Erfindungen auf dem magischen und Illusions-Gebiet. Eine der Hauptnummern bildet die verblüffende Illusion „Die geheime Teekiste“.

Wegen Unterschlagung hatte sich eine Frau, deren Mann im Felde steht, vor dem Schöffengericht zu verantworten. Sie hatte für eine auswärtige Firma Hefte vertrieben und das Geld nicht abgeliefert. Zu ihrer Entschuldigung gab sie an, sie habe acht Kinder und wisse nicht, wo das Geld geblieben sei. Ein Vertreter der auswärtigen Buchhändlerfirma gab an, der Ehemann der Angeklagten habe sich mit der Firma wegen Rückzahlung des unterschlagenen Betrages geeinigt. Die Firma habe kein Interesse an einer hohen Bestrafung der Angeklagten. Das Urteil lautete auf 10 Mark Geldstrafe.

Wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung hatte sich ein junges Mädchen aus Bonn gestern vor dem Schöffengericht zu verantworten. Ihre Schwester ging n die Karlschule in den Unterricht und war von dort nachmittags nicht nach Hause gekommen. Das Mädchen begab sich in die Schule und stellte in dem Klassenzimmer die Lehrerin zur Rede, verließ auch auf Aufforderung das Zimmer nicht, sondern beleidigte die Lehrerin. Die Lehrerin erklärte als Zeuge, die Kinder seien ungehorsam gewesen und deshalb mit Nachsitzen bestraft worden. Mittags hätte das Kind an dem Kochschul-Unterricht teilgenommen und in der Schule gegessen. Das Urteil lautete 30 Mark Geldstrafe.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 6. November 1915Musterung. Vom 8. bis 12. November findet im Dreikaisersaal die Musterung der unausgebildeten Wehrpflichtigen des Jahrganges 1897 statt. (…)

Der Bonner Wehrbund übte am verflossenen Sonntage mit seinen Abteilungen auf dem Exerzierplatze des Venusberges das Ausschwärmen, um es bei einer Geländeübung zu verwenden. Diese fand in Ippendorf statt. Auf der Höhe wohl gesichert lagen die Horch- und Beobachtungsposten, weit hinter ihnen, aus dem Bereich der feindlichen Geschütze, die Reserven. Aus dem Tale bei Lengsdorf donnerten die Geschütze zur Zerstörung der auf der Ippendorfer Höhe gelegenen Schützengräben. Und als der Feind glaubte, daß das Werk der Zerstörung gelungen sei, setzte er zum Sturme an. Aber die Ippendorfer Mannschaft war auf ihrer Hut. Sobald ihre Vorposten die stürmenden Gegner erblickten, wurden die Reserven herangeholt, die im Sturmschritt herbeieilten, ihre Plätze einnahmen und Schnellfeuer abgaben. Der Sturm wurde glatt abgeschlagen; er war zu früh begonnen worden, bevor der rechte Flügel der Lengsdorfer Abteilung, der den Feind in der Flanke angreifen sollte, zur Ausführung dieser Bewegung gekommen war.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)