Freitag, 5. November 1915

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. November 1915Die deutsche Kolonial-Gesellschaft und der Frauenbund der deutschen Kol.-Ges. veranstalten am Donnerstag, 11. Nov. 4 Uhr im großen Saal des Bürger-Vereins einen Unterhaltungs-Nachmittag für die Verwundeten. Eine Dame, welche kurz vor Ausbruch des Krieges in Deutsch-Südwest-Afrika weilte, wird über ihre Studienreise und ihre Heimkehr aus Feindesland berichten. Gerade in dieser Zeit verspricht dieser Vortrag viel Interessantes und sind auch Nichtmitglieder herzlich willkommen. Eine Anzeige erfolgt am 9. Nov. und der Vorverkauf der Karten hat bei Herrn Baurichter, Markt, und in dem Bürger-Verein begonnen.

Mit der Heimbeförderung von Leichen gefallener oder im Feld verstorbener Kriegsteilnehmer sind sowohl für die militärischen Stellen als auch für die Eisenbahnen – namentlich in den besetzten feindlichen Gebieten – erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Diese würden eingeschränkt werden, wenn die Leichenüberführungen nach Möglichkeit bis nach Beendigung des Krieges zurückgestellt würden. Um den Hinterbliebenen hierzu einen Anreiz zu bieten, ist in Aussicht genommen, auf diejenigen Leichensendungen, die erst nach dem Kriege zur Aufgabe und Beförderung gelangen, während eines angemessenen, später festzusetzenden Zeitraumes eine Frachtermäßigung von 50 v. H. zu gewähren.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. November 1915Gesindebücher. Von zuständiger Stelle wird uns geschrieben: Die Pflichten, die sowohl den Dienstboten als auch den Dienstherrschaften hinsichtlich Führung der vorgeschriebenen Gesindebücher obliegen, sind vielfach wenig bekannt. Kein Dienstbote darf in Gesindedienst treten oder die Dienstherrschaft wechseln, ohne mit einem von der Polizeibehörde seines Aufenthaltsortes ausgefertigten Gesindebuchs versehen zu sein. Beim Dienstantritt ist das Gesindebuch der Dienstherrschaft zur Einsicht und zur Aufbewahrung zu übergeben. Beim Ausscheiden aus dem Dienste ist die Dienstherrschaft verpflichtet, dem Dienstboten ein vollständiges Zeugnis über seine Führung und sein Benehmen im Gesindebuch (nicht wie vielfach geschieht, auf ein loses Blatt) einzutragen. Sowohl binnen 8 Tagen nach dem Dienstantritt als nach dem Dienstaustritt hat der Dienstbote das Gesindebuch der Polizeibehörde seines Aufenthaltsortes zur Abstempelung vorzulegen. Dies kann gleichzeitig mit der An- oder Abmeldung auf dem Einwohner-Meldeamt, Rathausgasse Nr. 22, sonst bei den zuständigen Polizei-Revieren erfolgen. Dienstboten, welchen diesen Bestimmungen nicht nachkommen, sowie Dienstherrschaften, welche Dienstboten in ihren Dienst nehmen, die sich nicht in Besitz eines ordnungsgemäßen Gesindebuches befinden, verfallen in eine Geldstrafe von bis zu 30 Mark oder entsprechende Haft.

Notwendigkeit einer sorgfältigen Zahnpflege. Man schreibt uns: Daß die im Interesse der allgemeinen Volksgesundheit und ganz besonders auch des heranwachsenden Geschlechts unbedingt notwendige Pflege der Zähne leider immer noch zu wenig gewürdigt wird, beweisen die neuerdings auf Veranlassung der städtischen Schulzahnklinik in Düsseldorf in den dortigen Volksschulen vorgenommenen Untersuchungen. Von 300 Volkschülern in einer Volksschule wurden kaum 10 gefunden, die vollständig gesunde Zahnreihen aufwiesen. Dagegen mußten 103 Kinder als solche bezeichnet werden, bei denen eine zahnärztliche Behandlung sich als dringend herausstellte.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Eine falsche Auffassung über die Höchstpreise für bestimmte Lebensmittel, besonders auch Kartoffeln, scheint vielfach noch vorzuherrschen. Die Höchstpreise sind auch deshalb festgesetzt, damit die Händler nun auch unter allen Umständen und für jede Ware den Höchstpreis nehmen müssen, wie das jetzt meistens geschieht. Auch gelten die Höchstpreise bereits bei der Entgegennahme von nur einem Pfund, sodaß es nicht nötig ist, einen ganzen Zentner zu kaufen, damit nicht über den Höchstpreis gegangen wird.

Der städtische Eierverkauf erfreute sich eines riesigen Zuspruchs. Am gestrigen ersten Verkaufstage sind wohl über 20.000 Eier verkauft worden. Der Verkauf geschieht gegen Vorzeigen des Brotbuches. Um einen Wiederverkauf zu verhindern, sind die Eier mit dem Stempel der Stadt Bonn versehen. Die Eier waren von guter Beschaffenheit und kosteten 18 Pfg. das Stück.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)